Rahmenvereinbarung vom 01.02.2024 bis 31.03.2028 über die Lieferung von Multifunktionsgeräten auf Mietbasis, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Instandhaltung für die Stadt Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-6668
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Werner-Bock-Str. 38
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 521518825
Fax: +49 521513350
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung vom 01.02.2024 bis 31.03.2028 über die Lieferung von Multifunktionsgeräten auf Mietbasis, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Instandhaltung für die Stadt Bielefeld
Rahmenvereinbarung vom 01.02.2024 bis 31.03.2028 über die Lieferung von Multifunktionsgeräten auf Mietbasis, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Instandhaltung für die Stadt Bielefeld
33602 Bielefeld Aufstellungsort der Geräte sind die städtischen Gebäude im Stadtgebiet Bielefeld.
Rahmenvereinbarung vom 01.02.2024 bis 31.03.2028 über die Lieferung von Multifunktionsgeräten auf Mietbasis, Herbeiführung der Betriebsbereitschaft und Instandhaltung für die Stadt Bielefeld
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Ergänzender Hinweis zur Vertragslaufzeit:
Der Auftraggeber geht grundsätzlich von einer Mietdauer pro Gerät von 48 Monaten aus. Durch den eingeplanten Zeitraum für den Rollout (01.02.2024 bis 31.03.2024) kann sich die Mietdauer im Einzelfall auf maximal 50 Monate verlängern (= Gesamtlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung: 01.02.2024 bis 31.03.2028).
Anmerkung zu Punkt II.2.5 --> ergänzende Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:
4. Wertung der Angebote
4.1. Ausschlusskriterien
Die mit "A" gekennzeichneten Kriterien (Mindestanforderungen) sind im technischen Leistungsverzeichnis durch Ankreuzen in den Spalten "Kriterium erfüllt" entweder mit "Ja" bei Erfüllen des Kriteriums oder mit "Nein" bei Nichterfüllen des Kriteriums anzukreuzen. Die Ausschlusskriterien stellen Mindestanforderungen dar und müssen zwingend erfüllt werden. Ansonsten wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
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4.2. Kriterium Qualität (Bewertungskriterien)
Im Rahmen der Angebotswertung werden Qualitätsaspekte der angebotenen Geräte bewertet. Dies geschieht über die im technischen Leistungsverzeichnis mit "B" gekennzeichneten Bewertungskriterien (=B-Kriterien). Bewertet werden alle in dem Leistungsverzeichnis aufgeführten Bewertungskriterien. Die für das jeweilige Bewertungskriterium maximal erreichbaren Bewertungspunkte werden in der Spalte "max. mögliche Bewertungspunkte" dargestellt. Bei dem Kriterium Qualität können insgesamt maximal 220 Bewertungspunkte je Angebot erreicht werden.
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4.3. Kriterium Angebotspreis (Ermittlung der wertungsrelevanten Angebotssumme)
Der Angebotspreis (wertungsrelevante Angebotssumme) setzt sich zusammen aus:
1. Gerätemietpreis: Zum Zwecke der Angebotskalkulation ist der monatliche Mietpreis pro Gerät jeweils für einen Mietzeitraum von 48 Monaten zu berechnen und anzugeben (die tatsächliche Mietdauer im Rahmen der Vertragsdurchführung kann abweichen).
2. Klickpreis: Für die Angebotswertung wird der Preis pro Jahr für das Kontingentvolumen (8,0 Mio. Klicks s/w und 1,8 Mio. Klicks Farbe) auf 4 Jahre hochgerechnet. Dazu addiert wird der Preis für den Folgeklick s/w multipliziert mit 2,0 Mio. und der Preis für den Folgeklick Farbe multipliziert mit 320 000 (nur für die Angebotswertung, unabhängig von der tatsächlichen Überschreitung des Kontingentvolumens).
3. Zubehör: Zum Zwecke der Angebotskalkulation ist der monatliche Mietpreis für die jeweilige Zubehör-Komponente jeweils für einen Mietzeitraum von 48 Monaten zu berechnen und anzugeben (die tatsächliche Mietdauer im Rahmen der Vertragsdurchführung kann abweichen).
4. Schulung (s. Ziffer 4.8 des EVB-IT Systemvertrages AZ-ILV-242 ID 14276): Der Preis für die Nutzer- und Administratorenschulung wird addiert.
5. Vergütung nach Aufwand (s. Ziffer 7 des EVB-IT Systemvertrages AZ-ILV-242 ID 14276): Für die Wertung wird der Preis pro Stunde mit 100 multipliziert, unabhängig von einer tatsächlichen Beauftragung.
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5. Zuschlagskriterien
Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird der Angebotspreis (wertungsrelevante Angebotssumme) mit 80 % (es können maximal 80 Preispunkte erreicht werden) und die Qualität (=Summe der bei den Bewertungskriterien in der Anlage 2 erreichten Bewertungspunkte) mit 20 % (es können maximal 20 Qualitätspunkte erreicht werden) bewertet.
Die Wertungspunktzahl des Angebotspreises wird nach der folgenden Formel berechnet:
Preispunkte = 80 Punkte - (80 Punkte multipliziert mit dem Ergebnis aus Angebotspreis-Bestpreis geteilt durch Bestpreis)
Die Wertungspunktzahl für die Qualität wird nach der folgenden Formel berechnet:
Qualitätspunkte = (erreichte Bewertungspunkte geteilt durch max. erreichbare Bewertungspunkte) multipliziert mit 20
Die so ermittelten Preis- und Qualitätspunkte werden addiert und ergeben die Wertungspunktzahl des Angebotes. Insgesamt können max. 100 Wertungspunkte (=100 Prozent) erreicht werden. Auf das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird der Zuschlag erteilt. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit dem niedrigeren Angebotspreis den Zuschlag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs oder ein gleichwertiger Nachweis zum Unternehmen, sofern dieses nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe des Angebotes wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und die Bestimmungen über die Beschäftigung Schwerbeschädigter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.
4. Angabe, ob der Bieter/die Bieterin bzw. das Unternehmen sich in Liquidation befindet.
5. Angabe, ob über das Vermögen des Bieters/der Bieterin ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder ob der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
6. Angabe, dass keine strafrechtlichen Verurteilungen oder sonstigen Ausschlussgründe nach den in den §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) in Verbindung mit § 42 VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabeverordnung -) formulierten Tatbeständen vorliegen.
- Es müssen mindestens drei Referenzen des Bieters zu vergleichbaren Liefer- und Dienstleistungen, die nicht älter als fünf Jahre sind, eingereicht werden. Davon muss mindestens eine Referenz ein vergleichbares Auftragsvolumen haben. Als vergleichbar gilt dabei ein Volumen (= Anzahl vergleichbarer/administrierter Multifunktionsgeräte) ab ca. 75%. Dabei sind Auftragswert, Liefer- bzw.
Erbringungszeitraum sowie ein Ansprechpartner des Referenzgebers anzugeben. Die Referenzen können in der Anlage "Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" eingetragen werden.
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- Eine Beschreibung des Unternehmens mit Angabe des Hauptfirmensitzes und der Niederlassungen mit Angabe des Gesamtumsatzes sowie des Umsatzes der Leistungsarten, die Gegenstand der Vergabe sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre ist beizufügen. Ein Verweis auf den Internetauftritt oder die Angabe eines Links ist unzulässig.
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- Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer über genügend Personal verfügt, um den Rollout-Prozess in der Zeit vom 01.02.2024 bis 31.03.2024 bzw. innerhalb von zwei Monaten vollständig umzusetzen. Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren sind anzugeben.
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- Die Standorte der Serviceniederlassungen und Anzahl der dort beschäftigten Servicemitarbeiter, insbesondere der diesen Auftrag betreuenden Niederlassung sind aufzuführen
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- Eigenerklärung, dass alle für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (insbesondere die einzusetzenden Techniker vor Ort) die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen (gilt auch für ggf. beauftragte Nachunternehmen)
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- Eigenerklärung, dass alle für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fachlich qualifiziert sind (gilt auch für ggf. beauftragte Nachunternehmen)
Kann die Eignung nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Alle für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (insbesondere die einzusetzenden Techniker vor Ort) müssen die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen (gilt auch für ggf. beauftragte Nachunternehmen)
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Alle für diesen Auftrag eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen fachlich qualifiziert sein (gilt auch für ggf. beauftragte Nachunternehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Der Auftraggeber geht grundsätzlich von einer Mietdauer pro Gerät von 48 Monaten aus. Für die betriebsbereite Aufstellung der geschätzten Gesamtmenge von ca. 497 Multifunktionsgeräten ist ein Rollout-Zeitraum von zwei Monaten (01.02.2024 bis 31.03.2024) vorgesehen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, den Zeitraum für den Rollout-Prozess zu der geplanten Gerätemietdauer von 48 Monaten hinzu zu addieren, so dass sich eine Rahmenvertragslaufzeit von insgesamt 50 Monaten (vom 01.02.2024 bis 31.03.2028) ergibt.
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Werner-Bock-Str. 38 , 2. Etage, Zimmer 2.1.09, D-33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Russland-Sanktionen) ist zu berücksichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZLRD2
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165