Erweiterung der CMS Grundschule Tauberbischofsheim - Objektplanungsleistungen Leistungsphasen 2 bis 8 Referenznummer der Bekanntmachung: AP 017-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 8
Ort: Tauberbischofsheim
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Postleitzahl: 97941
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Daniel von Finck
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tauberbischofsheim.de
Postanschrift: Uferstraße 16
Ort: Neckargemünd
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69151
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 62238662262
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ax-projects.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der CMS Grundschule Tauberbischofsheim - Objektplanungsleistungen Leistungsphasen 2 bis 8
Erweiterung der Christian-Morgenstern-Schule - Grundschule (durch Aufstockung bzw. Anbau) und Sanierung des bestehenden Gebäudes für eine 1-zügige Ganztagesschule, mit der Option auf Zweizügigkeit zu erweitern.
Gegenstand des Verfahrens bilden Objektplanungsleistungen Leistungsphasen 2 bis 8 für das Vorhaben.
Christian-Morgenstern-Schule Julius-Berberich-Straße 6 97941 Tauberbischofsheim
Vergabe von Objektplanungsleistungen Leistungsphasen 2 bis 8.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Leistungsphasen 2-4
Leistungsphasen 5-8
Leistungsphase 9 gesondert
Im Rahmen der oben beschriebenen stufenweisen Beauftragung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber- oder Bietergemeinschaften sind zugelassen, jedoch mit der Vorgabe, dass eine durchgängige Projektleitung, einschließlich Bauleitung in gleichbleibender, personeller Besetzung zu gewährleisten ist.
Aus Gründen der Qualitätssicherung ist die Vergabe der Leistungsphase 8 an Nachunternehmer nicht gewünscht.
Im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber stellt die Stadt TBB Anforderungen, die sicherstellen, dass die Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziel-len Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Zu diesem Zweck verlangt die Stadt TBB einen Mindestjahresumsatz der letzten 5 Jahre: durchschnittlich > [Betrag gelöscht] EUR/a.
Die Bestätigung eines Versicherers, dass für den Beauftragungsfall die Versicherung zugesagt wird, sollte als Nachweis ausreichend sein.
([Betrag gelöscht] EUR Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden, bzw. nach Bedarf)
Referenzen:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers fordert die Stadt TBB die Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Er-bringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers Dienstleistungsaufträge sind vergleichbar: Nutzungsart nicht nur Grundschulen, sondern Gebäude für Bildungseinrichtungen im weiteren Sinn, einzelne Leistungsphasen, die nicht im Grundschulbau nachgewiesen werden können, können mit alternativen Projekten nachgewiesen werden, mindestens 2 Projekte mit Fertigstellung der Projekte in den letzten 8 Jahren.
Technische Fachkräfte:
Abfrage der vorgesehenen technischen Fachkräfte
-> Qualifikation des Projektteams (bis zu 3 Beteiligte)
Studien- und Ausbildungsnachweise:
Bestätigung der Berufszulassung durch eine Architektenkammer
Beschäftigtenzahl:
geforderter Beschäftigtenzahl der letzten 5 Jahre: durchschnittlich mindestens 3
Bestätigung der Berufszulassung durch eine Architektenkammer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YU66QTS
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).