Umbau von Betriebsräumen am U-Bhf. Berliner Platz in Essen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Zweigertstr. 34
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45130
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201/8262387
Fax: +49 201/8264000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau von Betriebsräumen am U-Bhf. Berliner Platz in Essen
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Abbruch-, bzw. Rückbauarbeiten, sowie die Rohbau- und Ausbauarbeiten der Betriebsräume am U-Bahnhof Berliner Platz in Essen.
U-Bahnhof Berliner Platz
in 45127 Essen
Am Berliner Platz in Essen soll zukünftig die „Zentrale der elektronischen Stellwerke Altenessen, Essen Hauptbahnhof und Rathaus Essen“ entstehen. Hieraus entsteht die Notwendigkeit einer Neuplanung der jetzigen Betriebsräume am U-Bahnhof Berliner Platz in Essen.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sowohl Abbruch- bzw. Rückbauarbeiten, als auch Rohbau- und Ausbauarbeiten der Betriebsräume am U-Bahnhof Berliner Platz. Die Rückbauarbeiten beinhalten unter anderem den Abbruch von GK-Wänden inkl. dem Ständerwerk und den Ausbau von Türen und Doppelböden. Darüber hinaus werden neue Betriebsräume aus Mauerwerk erstellt und neue Türen (u.a. Brandschutztüren) eingebaut. Des Weiteren gehören die Ausbaugewerke (Bodenbelags-, Metallbau- und Malerarbeiten) mit zu den ausgeschriebenen Leistungen.
Detaillierte und weitergehende Informationen/Vorgaben ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Diese Ausschreibung wird nach den Vorschriften der SektVO durchgeführt.
2. Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren vergeben.
3. Die Formblätter gemäß Ziffer III.1.1. und III.1.2. sind auf dem Portal „subreport ELViS“ unter https://www.subreport.de/E75394383 bereitgestellt. Die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind an der dafür
vorgesehenen Stelle vollständig auszufüllen und in Textform zu unterschreiben und auf elektronischem Weg über das Portal Subreport ElViS einzureichen und hochzuladen. Die Vergabestelle behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen Unterlagen (insb. Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, sonstigen
Nachweisen) den Bieter aufzufordern, diese nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch. Bei der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. Eine Einreichung der Unterlagen per Post, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Es sind ausschließlich die Formblätter des Auftraggeber zu verwenden.
4. Rückfragen sind grundsätzlich auf dem elektronischen Weg über das Portal subreport ELViS zu stellen. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport ELViS wenden Sie sich bitte an die Hotline +49 221/98578-50. Fragen der Bieter werden grundsätzlich auf dem Portal subreport ELViS über die Bieterkommunikation beantwortet. Bieter ohne Registrierung müssen sich selbstständig darüber beim Auftraggeber informieren. Fragen, die später als 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden, muss der Auftraggeber nicht mehr beantworten. Rechtzeitig gestellte Fragen werden bis spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
5. Es ist zwingend ein Vor-Ort-Termin mit dem Ansprechpartner des Auftraggebers zu vereinbaren, damit individuelle objektbezogene Einflüsse bei der Kalkulation berücksichtigt werden können. Nach der durchgeführten Besichtigung erhält der Bieter eine Besichtigungsbescheinigung, welche dem Angebot beizufügen ist.
6. Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme an der Besichtigung findet nicht statt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/1473045
Ein Nachprüfungsantrag ist spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der unter VI.4.1) aufgeführten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Rügen sind an die Kontaktstelle unter I.1) zu richten.