Zukunftsfähige Schulen Gütersloh - Blücherschule / Dachabdichtung VE 12-2-BLÜ-3 Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-40-3-41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Str. 70
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5241822380
Fax: +49 524182-3539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsfähige Schulen Gütersloh - Blücherschule / Dachabdichtung VE 12-2-BLÜ-3
a. Warmdachkonstruktion bestehend aus Dampfsperre ca. 700 qm, Wärmedämmung EPS 360 qm 2-lagig mit oberseitigem Gefälle unterschiedlicher Dicke (Wärmedämmung EPS unter Technikzentrale ca. 175 qm, Wärmedämmung auf dem Dach der Technikzentrale ca. 175 qm) und 2-lagiger Dachabdichtung bituminös ca. 700 qm Hauptdachfläche und ca. 215 qm auf Trapezblech der Technikzentrale
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
a. Warmdachkonstruktion bestehend aus Dampfsperre ca. 700 qm, Wärmedämmung EPS 360 qm 2-lagig mit oberseitigem Gefälle unterschiedlicher Dicke (Wärmedämmung EPS unter Technikzentrale ca. 175 qm, Wärmedämmung auf dem Dach der Technikzentrale ca. 175 qm) und 2-lagiger Dachabdichtung bituminös ca. 700 qm Hauptdachfläche und ca. 215 qm auf Trapezblech der Technikzentraleb. Attika und Aufkantung an Technikzentrale als Holzrahmenbauc. Dachentwässerung mit Dacheinläufen (seitlicher Abgang), außenliegenden Fallleitungen und Notentwässerung in Zinkd. Dachausstiege. Dachbegrünung, extensiv ca. 265 qm (exkl. Kiesstreifen) und ca. 355 qm (inkl. Kiesstreifen)f. Aufnahmeelemente für PV-Anlagen ca. 80% der Dachflächeg. PSA, seilgeführt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Harsewinkel
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33428
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
(Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.