Stromausschreibung Stadt Sindelfingen Referenznummer der Bekanntmachung: 231562
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Panoramastraße 31
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sautter, Anette
E-Mail:
Telefon: +49 7112257269
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gtservice-bw.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Stadt Sindelfingen
Lieferung von Strom an die Abnahmestellen der Stadt Sindelfingen. Ca. 9.579 MWh, 27 RLM-, 407 SLP,- und 90 Straßenbeleuchtungsabnahmestellen.
Sondervertrags-Abnahmestellen
(Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung)
29 Abnahmestellen mit ca. 6.025 MWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spä¬testens 12 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 13 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von drei Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Tarif-Abnahmestellen
Sindelfingen
(Niederspannung ohne Leistungsmessung)
407 Abnahmestellen mit ca. 2.277 MWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spä¬testens 12 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 13 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von drei Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Straßenbeleuchtungs-Abnahmestellen
Sindelfingen
90 Abnahmestellen mit ca. 1.278 MWh/Jahr
Der Stromliefervertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber spä¬testens 12 Monate oder vom Auftragnehmer spätestens 13 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von drei Jahren, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers; Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen; Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Stromsparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresab¬schluss) und Anteil Stromumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag;
Nachweis über die Stromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderwei¬tige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisheri¬gen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfül¬len können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden; bei Anträgen (Angeboten) zur Ökostromlieferung: Nachweis über die Ökostromlieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volu¬men in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Liefe¬rung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzliste Ökostrom). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden; Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Be¬werber/Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eig¬nung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfü¬gen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre. Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt; Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt; Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG gemäß Formblatt MiLoG; Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt gemäß Formblatt LTMG; Eigenerklärung Einhaltung Bestimmungen gegen Schwarzarbeit gemäß Formblatt Schwarzarbeit; Muster - Eigenerklärung BMWK Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB
beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten,
wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB
lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.