Essensverpflegung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.0/3-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Felsstraße 2-4
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 91 - Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 721-824829-374/387
Fax: +49 721-93340225
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Essensverpflegung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe
Essensverpflegung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe
Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe
Essensverpflegung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe
Abweichendes Verpflegungskonzept: (Nr. 4 c) der Anlage 2 - Leistungsbeschreibung)
Das Verpflegungskonzept sieht als Speisenproduktionssystem ausschließlich das "Cook & Serve-System" vor.
c) Aufgrund des Einbaus der Küchengeräte (siehe Nr. 2 und 3.1) können ab Leistungsbeginn bis zu dessen Abschluss, längstens bis maximal 2 Monate ab Leistungsbeginn, die Küchenräumlichkeiten nicht zur Speisenzubereitung genutzt werden. Während dieses Zeitraumes darf vom vorgegebenen Verfahren "Cook & Serve" abgewichen werden, um die in dieser Leistungsbeschreibung geforderte Verpflegung zum Beispiel über Anlieferung sicherzustellen.
Preisgleitklausel: (§ 3 Nr. 2 der Anlage 3a - Dienstleistungsvertrag)
Die im Preisblatt genannten Preise werden für die Dauer des Vertrages als Festpreise festgesetzt. Eine Anpassung, Änderung oder Erhöhung der Vergütung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Abweichend hiervon kann frühestens ab dem 01.09.2024 aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung betreffend des vor Ort eingesetzten Personals eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen.
Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderungen sowie auch die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich seinen Beschäftigten gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise jeweils zu 40 % um die Lohnänderung, welche die als Küchenhilfen eingesetzten Mitarbeiter betreffen, angepasst werden. Dass bei anderen Mitarbeitergruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt, bleibt unberücksichtigt.
Die Änderungen der Vergütungssätze treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist.
Im Falle einer Nichttarifgebundenheit gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für Lohnerhöhungen, welche der Auftragnehmer tatsächlich gewährt.
Ebenfalls abweichend von den Sätzen 1 und 2 können frühestens zum 01.09.2024 und dann weiter immer jährlich zum 01.09. gestiegene Wareneinstandspreise geltend gemacht werden. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens ein Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. u., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Die gestiegenen Wareneinstandspreise werden dabei für eine Erhöhung zum 01.09.2024 wie folgt pauschal be-rücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" des Statischen Bundesamtes zwischen den Monaten Juli 2023 bis Juni 2024 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für Anpassungen zum 01.09. der Folgejahre.
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand Juni geteilt durch den Indexstand Juli (Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreichte der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100 - 100 = 4,8 %)
Die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise werden dann jeweils zu 40 % um die ermittelte durchschnittliche prozentuale Erhöhung des Verbraucherpreisindexes angepasst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Essensverpflegung in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA), Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe
Postanschrift: In der Steele 14
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40599
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 04.05.2023, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YHDW
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-926-4049
Fax: +49 721-9263985
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-926-4049
Fax: +49 721-9263985