CBRN-Selbsthilfe-Set: Taschen mit Teilinhalt Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.16 - 0495/21/VV : 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-2740
Fax: +49 2289910610-2740
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
CBRN-Selbsthilfe-Set: Taschen mit Teilinhalt
Rahmenvereinbarung CBRN-Selbsthilfe-Sets (Taschen mit Teilinhalt)
Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörden innerhalb der BRD.
Der CBRN-Selbsthilfeset enthält Material für die Selbst- und Kameradenhilfe von Einsatzkräften, die in einer Einsatzsituation mit CBRN-Gefahrstoffen verletzt oder kontaminiert wurden. Das Material ist übersichtlich in einer stabilen Tasche unterzubringen, die von Einsatzkräften im Einsatz leicht mitgeführt werden kann. Die CBRN-Selbsthilfesets müssen eine einfache Handhabung, möglichst lange Lagerfähigkeit, an den Bedarf angepasste Mengen sowie tragbare Maße und eine möglichst geringe Masse aufweisen. Die CBRN-Selbsthilfesets werden von Einsatzkräften als Teil der persönlichen Ausrüstung mitgeführt und enthalten Material für
- Notdekontamination und Desinfektion bei unbekannten Kontaminationen
- Erstmaßnahmen bei Vergiftungen mit Nervengiften
- Wundabdeckung und Reparatur der persönlichen Schutzausrüstung
- Detektion chemischer Kampfstoffe vor Ort (Kampfstoffspürpapier)
Diese Ausstattung ist übersichtlich in einer Tasche unterzubringen, die an der Schutzkleidung oder am Körper befes...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
CBRN-Selbsthilfe-Set: Taschen mit Teilinhalt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt 2 der »Hinweise und besonderen Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren« enthält eine Auflistung der mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichenden Dokumente.
Wenn Sie zum Nachweis der Eignung auf ein Präqualifizierungssystem verweisen, prüfen Sie bitte, ob die dort hinterlegten Dokumente und Erklärungen den für dieses Verfahren geltenden Eignungsanforderungen bezüglich Inhaltes und Anzahl tatsächlich entsprechen. Ggf. sind zusätzliche Dokumente und Erklärungen von Ihnen einzureichen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.