Neubau Obdachlosenunterkunft Ringstraße | Objektplanungsleistungen (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: NOR_VE731
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dr.-Paul-Edelmann-Str. 2
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41415
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Monika Stirken-Hohmann | Vorständin
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtbetriebe-grevenbroich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Obdachlosenunterkunft Ringstraße | Objektplanungsleistungen (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI
Abschluss eines Objektplanungsvertrages (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI für die Leistungsphasen 3-8 zum Neubau der Obdachlosenunterkunft Ringstraße in Grevenbroich-Noithausen.
Grevenbroich
Der Auftraggeber muss aufgrund des baufälligen Zustandes seiner Obdachlosenunterkunft "Am Rittergut" sowie der ständig steigenden Zahl von unterbringungsbedürftigen Menschen eine neue und zeitgemäße Obdachlosenunterkunft errichten. Da die aktuelle Situation mit der Zuwanderung insbesondere von ukrainischen Flüchtlingen und die damit verbundene Wohnsitznahme in Grevenbroich eine Integration von Obdachlosen auf dem freien Wohnungsmarkt unmöglich macht, ist ein Neubau geboten. Bei einer Standortanalyse ist der Standort an der Ringstraße für den Neubau der Obdachlosenunterkunft als am besten geeignet ermittelt worden. Da die Zuwanderung einerseits und die unterbringungsbedürftigen Personen andererseits stark zunehmen, müssen äußerst dringlich Lösungen geschaffen werden. Die für den Neubau erforderlichen Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) gem. § 34 HOAI sind Gegenstand dieser Beschaffung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Die aktuelle Obdachlosenunterkunft "Am Rittergut" in Grevenbroich ist stark baufällig. Aufgrund einer stets steigenden Zahl von Obdach-suchenden Menschen ist die Stadt Grevenbroich im Rahmen der Gefahrenabwehr verpflichtet, die Unterbringung als Aufgabe der Obdachlosenfürsorge sicherzustellen, da die unfreiwillige Obdachlosigkeit als Störung der öffentlichen Sicherheit anerkannt ist.
Da zugleich viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Grevenbroich untergebracht werden müssen, ist die Aufnahmefähigkeit sowohl der öffentlichen Einrichtungen als auch des freien Wohnungsmarktes erschöpft. Derzeit werden Flüchtlinge und Obdachlose teilweise gemeinsam in städtischen Unterkünften untergebracht, was vielerorts aufgrund der Besonderheiten der Gruppen zu sozialen Problemen und zu einer weiteren Verknappung der Plätze für Flüchtlinge führt.
Da insbesondere im Hinblick auf den Winter die Obdachlosigkeit zu einem noch größeren Problem wird und zugleich eine verlässliche Prognose der Entwicklung der Flüchtlingszahlen nicht möglich ist, muss vor diesem Hintergrund schnellstmöglich eine neue Flüchtlingsunterkunft geschaffen werden. Diese dringlichen, zwingenden Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der Auftraggeber nicht voraussehen konnte, machen ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erforderlich. Die hierfür erforderlichen Objektplanungsleistungen müssen daher direkt vergeben werden, da die Leistungen unmittelbar gebraucht werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBT6GZH
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2211472889
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.