Lieferung von acht Krankentransportwagen Referenznummer der Bekanntmachung: 00.11.99-06398 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Burloer Str. 93
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von acht Krankentransportwagen
Lieferung von acht Krankentransportwagen
Basisfahrzeug
Kreis Borken, Fachbereich 32.4 Burloer Str. 93 46325 Borken siehe Vergabeunterlagen (Fahrzeugausbauer)
Lieferung von acht Basisfahrzeugen
KTW-Kofferaufbau
Kreis Borken, Fachbereich 32.4 Burloer Str. 93 46325 Borken siehe Vergabeunterlagen
Lieferung von acht KTW-Kofferaufbauten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Basisfahrzeug
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
KTW-Kofferaufbau
Ort: Emsbüren
NUTS-Code: DE949 Emsland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLRXP
Postanschrift: Albrecht Thaer Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.