Zukunftsfähige Schulen GT - Lieferung Fliesen VE 33a Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-40-3-214
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Str. 70
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5241822380
Fax: +49 5241823539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsfähige Schulen GT - Lieferung Fliesen VE 33a
Bodenfliesen R9-12, Hohlkeilsockelfliesen, Wandfliesen. Einschließlich Lieferung in Schulgebäude an 11 Standorten.
a. Sanitärräume: Bodenfliesen, Format 20*20 cm, R10, Hohlkehlsockelfliesen; W1-I insg.
ca. 830 m²
b. Küchenbereich: Bodenfliesen, Format 20*20cm, R9-R12, Hohlkehlsockelfliese für Küchenbereich liegend ausführen, W3-I insg. ca. 1.035 m²
c: Wandfliesen, Format 20*20cm, Farbe weiß, raumhoch (W1-I) ca. 1.330m²
d: Wandfliesen, Format 20*20cm, Farbe weiß, raumhoch im Küchenbereich, raumhoch (W3-I) insg. ca. 1610 m²
e: Wandfliesen bis 2,00 m Höhe in den Sanitärbereichen, Farbe weiß, Format 20*20 cm, W1-I
insg. ca. 1.530 m²
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bodenfliesen R9-12, Hohlkeilsockelfliesen, Wandfliesen. Einschließlich Lieferung in Schulgebäude an 11 Standorten (Nordhorn, Blücherschule, Josefschule, Sundern, Paul-Gerhardt-Schule, Kattenstroth, Pavenstädt, Avenwedde Bhf., Kapellenschule, Isselhorst, Blankenhagen).
a. Sanitärräume: Bodenfliesen, Format 20*20 cm, R10, Hohlkehlsockelfliesen; W1-I insg.
ca. 830 m²
b. Küchenbereich: Bodenfliesen, Format 20*20cm, R9-R12, Hohlkehlsockelfliese für Küchenbereich liegend ausführen, W3-I insg. ca. 1.035 m²
c: Wandfliesen, Format 20*20cm, Farbe weiß, raumhoch (W1-I) ca. 1.330m²
d: Wandfliesen, Format 20*20cm, Farbe weiß, raumhoch im Küchenbereich, raumhoch (W3-I) insg. ca. 1610 m²
e: Wandfliesen bis 2,00 m Höhe in den Sanitärbereichen, Farbe weiß, Format 20*20 cm, W1-I
insg. ca. 1.530 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister, soweit eine Pflicht zur Eintragung besteht (im Vordruck 124 LD mit dem Angebot).
2) Auf gesonderte Anforderung sind vorzulegen: entsprechende Bescheinigung.
1) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es vergleichbare Leistungen betrifft (im Vordruck 124 LD mit dem Angebot).
1) Eigenerklärung über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Kalenderjahren (im Vordruck 124 LD mit dem Angebot).
2) Auf gesonderte Anforderung sind drei Referenznachweise der letzten drei Jahre nach näherer Maßgabe des Vordruck 124 LD vorzulegen, insb.: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistungen, Auftragssumme, Ausführungszeitraum.
3) Eigenerklärung, dass die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen (im Vordruck 124 LD mit dem Angebot).
4) Auf gesonderte Anforderung ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Beschäftigten, anzugeben sowie für die Leitung vorgesehenen Personen zu benennen.
5) Eigenerklärung über die Teile des Auftrags, die an Unterauftragnehmer vergeben werden, und über Eignungsleihe mit Namen des Unternehmens und bedienter Kapazität (im Vordruck 235 mit dem Angebot).
6) Auf gesonderte Anforderung ist eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Kapazität sich der Bieter bedient, vorzulegen (Vordruck 236).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Gefordert ist die Eigenerklärung des Bieters, ob Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Das schließt Eigenerklärungen zu Insolvenzverfahren und Liquidation sowie zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ein. Dies schließt auch die Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ein. (im Vordruck 124 mit dem Angebot)
2) Auf gesonderte Anforderung sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
3) Eigenerklärung zum Russland-Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (im Vordruck 523EU mit dem Angebot).
4) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (im Vordruck 522EU mit dem Angebot).
5) Hinweise: Die Teilnahme am Präqualifikationssystem (§ 6b EU Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VOB/A) dient nur der Entlastung des Bieters von der Beibringung der Eignungsnachweise, nicht jedoch ihrer Ersetzung. Die Erleichterung in Bezug auf die Beibringung ändert nichts daran, dass die Erfüllung der Eignungskriterien vom Bieter nachzuweisen ist. Vorgelegte Nachweise, die nur inhaltlich nicht den Anforderungen genügen, dürfen nach der Rechtsprechung nicht durch andere Nachweise ersetzt werden. Das gilt auch für Nachweise, die beim Präqualifizierungssystem hinterlegt sind und nur inhaltlich nicht den Anforderungen genügen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.