Sachverständigenleistungen Ausgasungsbeherrschung und Wettertechnik für die RAG Aktiengesellschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-014
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Im Welterbe 10
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2013782053
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sachverständigenleistungen Ausgasungsbeherrschung und Wettertechnik für die RAG Aktiengesellschaft
Die RAG Aktiengesellschaft (RAG) hat Ende 2018 die Förderung, Veredelung und den Vertrieb von Steinkohle beendet. Mit der Bearbeitung der sogenannten Ewigkeitsaufgaben und der endlichen Aufgaben bleibt die RAG in den Bergbauregionen verantwortlich tätig. Bei den Ewigkeitsaufgaben handelt es sich um die Bearbeitung von Bergbaufolgen, die auf unabsehbare Zeit technische und logistische Maßnahmen erfordern. Hierzu zählen die Grubenwasserhaltung, Poldermaßnahmen über Tage sowie die Grundwasserreinigung an einigen ehemaligen Kokereistandorten und das Grundwassermonitoring an kontaminierten Standorten. Im Rahmen dieser Aufgaben sind immer wieder Sachverständigenleistungen auf den Gebieten der Wettertechnik sowie der Ausgasungsbeherrschung erforderlich.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die RAG Aktiengesellschaft (RAG) hat Ende 2018 die Förderung, Veredelung und den Vertrieb von Steinkohle beendet. Mit der Bearbeitung der sogenannten Ewigkeitsaufgaben und der endlichen Aufgaben bleibt die RAG in den Bergbauregionen verantwortlich tätig. Bei den Ewigkeitsaufgaben handelt es sich um die Bearbeitung von Bergbaufolgen, die auf unabsehbare Zeit technische und logistische Maßnahmen erfordern. Hierzu zählen die Grubenwasserhaltung, Poldermaßnahmen über Tage sowie die Grundwasserreinigung an einigen ehemaligen Kokereistandorten und das Grundwassermonitoring an kontaminierten Standorten. Im Rahmen dieser Aufgaben sind immer wieder Sachverständigenleistungen auf den Gebieten der Wettertechnik sowie der Ausgasungsbeherrschung erforderlich. Zur Leistungserbringung in diesen Bereichen benötigt RAG jetzt und künftig Fachkompetenz.
Dieses Vergabeverfahren betrifft die Erstellung von Gutachten, Abnahmeberichten und Stellungnahmen sowie ggfs. die Durchführung von Schulungen auf der Grundlage bergbehördlicher Vorgaben für die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Positionen in Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch maximal viermal um jeweils ein Jahr, es sei denn RAG kündigt den Vertrag 6 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Nach Ablauf der Festlaufzeit am 31.12.2026, steht dem AN ein jährliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum 31.12. eines Jahres zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1. bis III.1.3. genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Jahre alt sein.
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden.
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576. Diese Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars IV „Erklärung zum Sanktionspaket V der EU“ erbracht werden. Soweit erforderlich, sind separate Nachweise einzureichen.
Die unter Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte.
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 10 Mio. EUR für Personenschäden, 10 Mio. EUR für Sachschäden und 10 Mio. EUR für Vermögensschäden jeweils zweifach maximiert hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zu der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden sowie der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine Bestätigungsbescheinigung des Versicherungsgebers im Auftragsfall gemäß den Anforderungen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Es müssen 500.000.- EUR (netto) im Mittel erreicht oder überschreiten worden sein und Eigenerklärung zum Umsatz durch die Erstellung von Gutachten zur Ausgasungsbeherrschung und / oder Wettertechnik im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hier müssen 200.000 EUR (netto) erreicht oder überschreiten worden sein. Hierzu ist das Formular VI „Erklärung zum Gesamtumsatz“ zu verwenden. Vorstehende Mindestumsätze müssen erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber vorzulegen bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Bewerber wird nur dann als geeignet angesehen, wenn die Summe der Beschäftigten im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel 25 Mitarbeiter/Innen erreicht oder überschritten hat. Hierzu ist das Formular VII „Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen“ zu verwenden.
Es sind mindestens 3 Eigenerklärungen über Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Erstellung von Gutachten zur Ausgasungsbeherrschung und / oder Wettertechnik einzureichen. Hierzu ist das Formular VIII „Referenzen von in den letzten 3 Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten“ entsprechend oft zu vervielfältigen und zu verwenden
Die Gutachtenerstellung muss durch beim jeweilig zugehörigen Bergamt anerkannte Sachverständige erfolgen.
Die zur Auftragsdurchführung zu betretenden Flächen unterliegen dem Bergrecht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.