Erweiterung Containerterminal F315, Contargo Industriepark Frankfurt Höchst (CIFH), Los 2: Tiefbau
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rheinkaistr. 2
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68159
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/97300293
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.contargo.net
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Containerterminal F315, Contargo Industriepark Frankfurt Höchst (CIFH), Los 2: Tiefbau
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend den Tiefbau einschl. Oberflächen-, Erd-, Entwässerungs-, Gründungs-, Sicherungs-, Trassen-, Edelstahl- und Stahlbetonarbeiten sowie Errichtung der Kranschiene und von Beleuchtungsmasten und der Herstellung von Grundwassermessstellen als Los 2 im Rahmen der Erweiterung des Containerterminals F315 im Industriepark Frankfurt Höchst (IPH) europaweit aus.
Frankfurt am Main
Die Auftraggeberin (im Folgenden: AG) schreibt vorliegend den Tiefbau einschl. Oberflächen-, Erd-, Entwässerungs-, Gründungs-, Sicherungs-, Trassen-, Edelstahl- und Stahlbetonarbeiten sowie Errichtung der Kranschiene und von Beleuchtungsmasten und der Herstellung von Grundwassermessstellen als Los 2 im Rahmen der Erweiterung des Containerterminals F315 im Industriepark Frankfurt Höchst (IPH) europaweit aus.
Die Contargo Industriepark Frankfurt Höchst GmbH betreibt im Industriepark Höchst (IPH) u. a. den Containerterminal West. Zur Erweiterung der Umschlag-kapazitäten ist ein Ausbau des Containerterminals geplant. Hierzu sollen neue Lager- und Umschlagflächen errichtet und die entsprechende Infrastruktur an die Erweiterungsflächen angepasst werden. Die Erweiterung ist im Wesentlichen in nordöstliche Richtung zur bereits genutzten Fläche vorgesehen.
Weitere Umbau- sowie Erweiterungsmaßnahmen finden auch am südwestlichen Ende der durch den Umschlag genutzten Fläche und auf dem südlich anschlie-ßenden Leercontainerdepot statt. Der Containerterminal West und damit auch die Erweiterung des Containerterminals wird im Industriepark Frankfurt Höchst unter der Gebäudebezeichnung F315 geführt. Die Maßnahmen im Süden werden der Gebäudebezeichnung G315 zugeordnet.
Die Gesamtmaßnahme „Erweiterung des Containerterminals F315“ umfasst voraussichtlich die folgenden Ausschreibungen bzw. Lose:
• Los 1: Beschaffung eines Portalkrans nebst Reachstacker (Auftrag ist bereits vergeben)
• Los 2: Tiefbau einschließlich der Errichtung der Kranschiene und der Herstellung von Grundwassermessstellen (Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung)
• Los 3: Erstellung der Gleisanlage (Ausschreibung beginnt voraussichtlich im Mai 2023)
• Los 4: Ertüchtigung der Rückhaltebecken G210.1 und G210.2 durch Einbringung der Edelstahlauskleidung (Ausschreibung beginnt voraussichtlich im Mai 2023)
• Los 5: Technische Terminalausrüstung (Ausschreibung beginnt voraussichtlich im Mai 2023)
Die genauen zeitlichen Abhängigkeiten der Lose untereinander sind dem Übersichtsterminplan als Anlage zum Leistungsverzeichnis (Anlagenkonvolut 03 – Datei: „Los2.00.03 F315_20202401_3_0_VER_TP_01_b Terminplan A 230322“) zu entnehmen.
Eine ausführliche Projektbeschreibung und das entsprechende Leistungssoll in Bezug auf das hier ausgeschriebene Los 2 sind dem Leistungsverzeichnis mit den entsprechenden Anlagen zu entnehmen (Anlagenkonvolut 03).
Bei der Gesamtmaßnahme „Erweiterung des Containerterminals F315“ handelt es sich um eine geförderte Maßnahme aus Mitteln des Bundes. Die Zuschlagserteilung in Bezug auf das vorliegende Los 2 steht dementsprechend unter dem Vorbehalt einer endgültigen Bewilligung bzw. ggf. Nachbewilligung der notwendigen Fördermittel durch den Zuwendungsgeber.
Der Leistungszeitraum für die hier ausgeschriebenen Leistungen wird voraussichtlich zwischen Anfang Juli 2023 und Anfang September 2024 liegen.
7.1
Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann.
Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Text-form über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.
Dabei müssen die Vergabeunterlagen
• mit der Ziffer 2 („Angebotsschreiben“),
• mit Ziffer 3 („bepreistes Leistungsverzeichnis“), [bitte auch im GAEB-Format],
• mit der Ziffer 6 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 7 („Anlage Referenzen“),
• mit der Ziffer 8 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
• mit der Ziffer 9 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bietergemeinschaft),
• mit der Ziffer 10 („Verzeichnis Nachunternehmer“, nur wenn Nachunternehmer eingesetzt werden sollen),
• mit der Ziffer 11 („Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zurückgegriffen werden soll - „Eignungsleihe“)
• mit der Ziffer 12 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweis auf dritte Unternehmen zurückgegrif-fen wird; „Eignungsleihe“),
• mit der Ziffer 5 (Verpflichtungserklärung im Sinne des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
in elektronischer Form beigefügt werden.
Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
Neben den obigen Vordrucken (Vergabeunterlagen) müssen die Bieter die folgenden Dokumente selbst erstellen und ebenfalls elektronisch über die Vergabeplattform im Rahmen der Angebotsfrist einreichen:
• Urkalkulation (kein Vordruck)
• Terminplan (kein Vordruck)
Die Vergabeunterlagen mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Vergabeverfahrens, müssen dem Angebot aber nicht beigefügt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen gem. § 16a VOB/A-EU teilweise mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
7.2
Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebots sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
7.3
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
7.4
Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen des Angebotes.
7.5
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
7.6
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
7.7
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Cargo City Süd Gebäude 556B
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549 Frankfurt am M
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle führt das hiesige Ausschreibungsverfahren aufgrund von Auflagen des Fördermittelgebers durch. Sie ist keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Vergabestelle weist auf diesen Umstand explizit hin, ein Bieter kann sich ggf. nicht darauf berufen, dass die Vergabestelle durch Einleitung des freiwilligen Verfahrens vorgegeben habe, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben. Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen, die für öffentliche Auftraggeber gelten, sofern sich aus Gesetz oder Verordnung nichts anderes ergibt. Aus demselben Grunde wäre eine Nachprüfung des hiesigen Verfahrens unstatthaft, obwohl die Vergabestelle vorliegend eine Ausschreibung durchführt. Aufgrund dieses Hinweises wären sämtliche Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Verfahrens entstehen könnten, durch den Bieter zu tragen.
Die Vergabestelle weist ergänzend auf folgende Regelungen hin:
9.1
Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Contargo GmbH & Co. KG
August-Hirsch-Straße 3
47119 Duisburg
(Deutschland)
Freecall 00800 CONTARGO
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Rhenus Office Systems GmbH
Rhenus Platz 1
59439 Holzwickede
Deutschland
E-Mail:
Website: www.office-systems.de
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a. Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO
Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz sowie § 6 Abs. 1 S. 1 Wettbewerbsregistergesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gem. § 1 Wettbewerbsregistergesetz an. Unterhalb von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Auskunftsabfrage gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Wettbewerbsregistergesetz im Ermessen der Vergabestelle.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land Baden-Württemberg ist:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
9.2
Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG eingehalten werden. Eine entsprechend unterzeichnete Verpflichtungserklärung (Anlage 05) ist mit dem Angebot einzureichen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Ein Nachprüfungsantrag wäre statthaftes Rechtsmittel, wenn - was nicht der Fall ist - das Kartellvergaberecht einschlägig wäre.
Ein solcher ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.