1557-DE-Papier und Kuverts Referenznummer der Bekanntmachung: 1557-DE-Papier und Kuverts
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Legien-Str. 192
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2225988103368
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
1557-DE-Papier und Kuverts
Die BWI GmbH (im Folgenden: "BWI") erwägt, einen Rahmenvertrag über die Beschaffung von Papier (Los 1) und Kuverts (Los 2) je Los an einen Wirtschaftsteilnehmer im Wege eines offenen Verfahrens gem. § 14 Abs. 2 VgV mit einem geschätzten Auftragswert in Höhe von bis zu 978.000,00 EUR (netto) (Obergrenze 1.467.000,00 EUR netto) zu vergeben. Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren (1 Jahr Grundlaufzeit, mit 3-maliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr) abgeschlossen.
Das BWI Druckoutputzentrum erfüllt die im Herkules-Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu Druck, Nachbereitung und Versand in Bezug auf Personalführung, Personalabrechnung und Wehrüberwachung sowie Werbung zum Freiwilligendienst der Bundeswehr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden auf 5 Hochleistungsdruckern alle anfallenden zentralen Druckaufträge mit einem monatlichen Auftragsvolumen von bis zu 2 Millionen Blatt ausgedruckt. Die Ausdrucke werden im Bereich Nachbereitung/Versand auf Kuvertieranlagen kuvertiert und ausgeliefert. Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Papier, Kuverts und Kartonage unterschiedlicher Kategorien für die bei der BWI eingesetzten Druck-Maschinen beschafft werden. Benötigt werden u.a. Einzelblatt- und Rollenpapier (Los 1). Weiterhin sind unterschiedliche Kuverts (mit und ohne Aufdruck) sowie Wellpappfaltbodenschachteln (Los 2) zu beschaffen. Ziel der Ausschreibung ist es, geeignete Medien zu beschaffen, mit denen ein möglichst fehlerfreier Ablauf im maschinelle Produktionsprozess der Druckerzeugnisse erzielt wird.
Papier
Die Eigenschaften pro Papiersorte können aus der Tabelle Anforderung an das Papier
der Leistungsbeschreibung zu Los 1 entnommen werden. Die hier geforderten Papiersorten und die Qualität müssen über den gesamten Lieferzeitraum gewährleistet werden.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 618.000,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren Vertragslaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 927.000,00 Euro.
Dreimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Kuverts
Die Eigenschaften pro Kuvertart können aus der Tabelle Anforderung an die Kuverts der Leistungsbeschreibung zu Los 2 entnommen werden. Die hier geforderten Kuvertsorten und die Qualität müssen über den gesamten Lieferzeitraum gewährleistet werden.
Für die unter diesem Rahmenvertrag zu erbringenden Vertragsleistungen wird ein geschätzter Auftragswert von 360.000,00 Euro innerhalb der maximalen Gesamtvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren Vertragslaufzeit zzgl. zweimaliger Verlängerungsoption um ein (1) Jahr ermittelt. Für den Fall, dass sich die zukünftigen Anforderungen an die strategische Ausrichtung des Auftraggebers und/oder Endkunden ändern, ist der Auftraggeber berechtigt, Abrufe mit einem Volumen um 50 % bis zum 1,5-fachen des vorgenannten geschätzten Auftragswertes vorzunehmen (nachfolgend auch "Obergrenze" genannt). Somit ergibt sich eine Obergrenze von 540.000,00 Euro.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-186db9eeb3b-1c4a2eea4d242f97
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-186db9eeb3b-1c4a2eea4d242f97
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-186db9eeb3b-1c4a2eea4d242f97
Abschnitt IV: Verfahren
Der Rahmenvertrag soll mit drei Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden. Die Einzelabrufe erfolgen nach dem Kaskardenprinzip.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Ab-satz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Wie VI.4.1)
Land: Deutschland