Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk – MGN - Auftrag 03 Beton- und Rohrleitungsbau
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Niersverband 10
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2162/37040
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niersverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Mönchengladbach-Neuwerk – MGN - Auftrag 03 Beton- und Rohrleitungsbau
MGN - Auftrag 03 Beton- und Rohrleitungsbau
Errichtung eines Nachklärbeckens nebst Betonbau einer Pumpstation, Schächten und Rohrleitungsbau, Errichtung des Rohbaus einer Gebläsehalle als Betonbau, Errichtung einer Kabehochtrasse als Beton- und Stahlbau.
Die Maßnahme beinhaltet Erd- und Verbauarbeiten, Mikropfähle und Bohrpfähle sowie Unterwasserbetonarbeiten zur Errichtung der notwendigen Baugruben. Den nachfolgenden Beton- und, Stahlbau, Grundwasserhaltungsmaßnahmen und Rohrleitungsbau nebst den erforderlichen Nebenarbeiten wie Baustelleneinrichtung und Gerüstbau u.a. Im weiteren Entsorgung von Boden sowie Rückbauarbeiten kleineren Umfangs.
Kläranlage- Mönchengladbach – Neuwerk,
Niersdonker Straße 1 – 10,41066 Mönchen-gladbach
Errichtung eines Nachklärbeckens nebst Betonbau einer Pumpstation, Schächten und Rohrleitungsbau, Errichtung des Rohbaus einer Gebläsehalle als Betonbau, Errichtung einer Kabehochtrasse als Beton- und Stahlbau.
Die Maßnahme beinhaltet Erd- und Verbauarbeiten, Mikropfähle und Bohrpfähle sowie Unterwasserbetonarbeiten zur Errichtung der notwendigen Baugruben. Den nachfolgenden Beton- und, Stahlbau, Grundwasserhaltungsmaßnahmen und Rohrleitungsbau nebst den erforderlichen Nebenarbeiten wie Baustelleneinrichtung und Gerüstbau u.a. Im weiteren Entsorgung von Boden sowie Rückbauarbeiten kleineren Umfangs.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Name der BG/Mitgliedsnummer). Der Bieter verpflichtet sich gem. der Datei ,,Eigenerklärungen“ (s. Verdingungsunterlagen), dass er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt.
Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV20l6) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt.
(Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:
„Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt d) der Verdingungsunterlagen dargestellt. Das Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
Der Bieter hat Angaben zu machen, ob er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im
Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der Bieter hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse sein Unternehmen von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Der Bieter hat zu erklären, dass keine Verfehlungen vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Der Bieter hat zu erklären, die alle zuvor geforderten Erklärungen auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
Der Bieter hat zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach Ei 48b EStG vorzulegen.
Falls der Bieter beabsichtigt die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
abzuwickeln, ist eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitere Mitglieder) beizubringen. (z. B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).
Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.
Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV2016) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt. (Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:
„Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“: dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagenenthaltene Datei hochladen.). Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt d) der Verdingungsunterlagen dargestellt.
Auf dem Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:
1) Der Bieter hat Angaben machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.
2) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
3) Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen ausgeführt haben. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers 3 Referenznachweise mit i. d. R. folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE- Partner, Nachunternehmer, …).
1) Mikropfähle:
Gemäß den Zulassungsbescheiden der Z 32.1-2 sowie Z 32.1-9 Punkt 3.3.2 darf die Ausführung von Mikropfählen mit den DYWIDAG GEWI-Pfählen und Zementmörtel nur unter verantwortlicher technischer Leitung der Firma DYWIDAG-Systems International GmbH erfolgen. Alternativ darf die Ausführung von Mikropfählen mit den DYWIDAG GEWI-Pfählen und Zementmörtel auch von Unternehmen durchgeführt werden, die eine aktuelle Bescheinigung der Firma DYWIDAG-Systems International GmbH vorlegen können, dass sie von ihr umfassend in der Ausführung von Mikropfählen mit den DYWIDAG GEWI-Pfählen und Zementmörtel geschult worden sind. Bieter müssen mit Angebotsabgabe einen dementsprechenden Nachweis erbringen. Gleichwertige Systeme sind zugelassen. Die Kriterien der Gleichwertigkeit finden sich in der Baubeschreibung sowie den Leistungspositionen des Leistungsverzeichnisses.
2) RAL Gütezeichen 961 AK 1
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 - Beurteilungsgruppe "AK1" sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Gleichwertige Nachweise sind zugelassen. Die Kriterien finden sich in der Baubeschreibung.
3) PE-Schweißer/in gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330
Bieter müssen mit Angebotsabgabe Nachweise darüber einreichen, dass mindestens 2 Mitarbeiter für das Bauvorhaben über die Eignung verfügen, die erforderlichen Schweißarbeiten an Rohrleitungen aus Polyethylen gemäß den Bedingungen des Zertifikats für den/die PE-Schweißer/in gemäß DVGW-Arbeitsblatt GW 330 durchzuführen. Gleichwertige Zertifikate sind zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1
GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt
unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1
GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die
Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134
Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).