2023-35 Bauwerks-Hauptprüfungen unterirdischer Bauwerke der Stadtbahn im Prüfabschnitt 2 in Anlehnung an die DIN 1076 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-35 Stadt Duisburg - Amt für Stadtentwicklung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Albert-Lange-Platz 7
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47051
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-35 Bauwerks-Hauptprüfungen unterirdischer Bauwerke der Stadtbahn im Prüfabschnitt 2 in Anlehnung an die DIN 1076
Die unterirdischen Bauwerke der Stadtbahn in Duisburg: Tunnel, Bahnhöfe, Diensträume und Notausstiege
werden nach §57 BOStrab alle 10 Jahre Inspektionen unterzogen. Die Inspektionen werden zeitgleich dokumentiert.
Duisburg Duisburg-Innenstadt und Duisburg-Duissern
siehe II.1.4)
Der Auftrag kann verlängert werden, solange bis Betriebsbedienstete der Stadtbahn zur Verfügung stehen oder eine andere einvernehmliche Lösung gefunden wird.
- Zertifikat des Vereins zur Förderung der Qualitätssicherung und
Zertifizierung der Aus- und Fortbildung von Ingenieurinnen/Ingenieuren
der Bauwerksprüfung (VFIB)
- Referenzen von mindestens 2 gleichartigen Objekten in den letzten 5 Jahren
- Nachweise, dass der AN den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen ist und die
gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
- Versicherung des AN: Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens
1.500.000,00 EU für Personenschäden und 1.500.000,00 EU für Sach- und
Vermögenschäden
- das für die Ausführung der Leistungen vorgesehene Personal
- die für die Ausführung der zu vergebenen Leistung zur Verfügung
stehende Ausrüstung (vorhandene Bauwerksprüfausrüstung oder
ggf. beabsichtigte Beschaffung von Zusatzgeräten und Hilfsmitteln)
- der ausschreibenden Stelle 61-33 ist Einsichtnahme in die
Dokumentation bereits durchgeführter Bauwerkprüfungen zu ermöglichen.
Die Genehmigung von früheren Auftraggebern ist hierzu vom Bieter
einzuholen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Bewerber hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
-->Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B. Gewerbeanmeldung) zu ersetzen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz) (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45
Abs. 4 Nr. 4 VgV).
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2
- Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)"
--> Nachweis: Formblatt 3002, Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3.1
- Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV )
--> Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft,
dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002
"Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4.1). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird,
erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice
nachzufordern.
- Eigenerklärung zu technischen Fachkräften/Stellen
Der Bewerber hat die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
--> Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5 und Ziff. 6
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die
Führungskräfte
Der Bewerber hat Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur
Berufsausübung für die Führungskräfte des Bewerbers vorzulegen. Mindestanforderung ist hierbei, dass der
Bewerber durch Vorlage von Bescheinigungen nachweist, dass Prüfkräfte berechtigt sind, die Berufsbezeichnung
Dipl.-Ing./ Dipl.-Ing. (FH)/ Dipl.-Ing. (BA)/ M. Sc. /M. Eng. zu führen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV)
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7
- Referenzen:
--> Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8
- Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags
verfügt
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9
- Angabe, welcher Teil des Auftrages unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden
sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV)
Die Bewerberin/Bewerbergemeinschaft hat anzugeben, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben
werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 i.V.m. § 36 VgV).
--> Formblatt 3004, "Verzeichnis der Unterauftragnehmer"
Vor Zuschlagserteilung kann die AG von den Bietern/Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser
Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
--> Formblatt 5007, "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer"
Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1,
124 Abs. 1 GWB
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11, 12
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB)
--> Nachweis: Formblatt 3002, "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 13
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV).
- Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
9 / 10 neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist.
--> Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11
Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats der Bieterin zu ersetzen (§ 48 Abs. 4 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDLHE
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de