Abnahme, Transport und stoffliche Verwertung (Bergversatz) von Flug- und Filterstäuben, feste Abfälle aus Abgasbehandlung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Korzert 15
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 202/4042-158
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awg-wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abnahme, Transport und stoffliche Verwertung (Bergversatz) von Flug- und Filterstäuben, feste Abfälle aus Abgasbehandlung
Übernahme, Transport und stoffliche Verwertung (Bergversatz) von Flug- und Filterstäuben, sowie feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
Abnahme, Transport und stoffliche Verwertung von Flug- und Filterstäuben
Wuppertal
Übernahme, Transport und stoffliche Verwertung (Bergversatz) von Flug- und Filterstäuben.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Option zur Vertragsverlängerung um 12 Monate auszu- üben. Die Option wird dem Auftragnehmer 9 Monate vor Laufzeitende des Vertrages bekannt gege ben.
Abnahme, Transport und stoffliche Verwertung von festen Abfällen aus der Abgasbehandlung sowie von Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält
Wuppertal
Übernahme, Transport und stoffliche Verwertung (Bergversatz) von festen Abfälle aus der Abgasbehandlung
Der Auftraggeber hat das Recht, die Option zur Vertragsverlängerung um 12 Monate auszu- üben. Die Option wird dem Auftragnehmer 9 Monate vor Laufzeitende des Vertrages bekannt gege ben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung des Bieters / jeden Mitglieds der Bietergemeinschaft zur Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister des jeweiligen Staates, in dem der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft niedergelassen
ist.
Bezüglich seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter / jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie des Umsatzes bezüglich der ausge-schriebenen Leistungsarten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (jahrweise, 2020, 2021, 2022). Wenn das Geschäftsjahr 2022 noch nicht abgeschlossen ist, geben Sie bitte die letz-ten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (jahrweise, 2019, 2020, 2021) an.
-Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung. Der Bieter hat zusammen mit seinem Angebot die unterzeichnete Bestätigung eines für den Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassenen Ver-sicherers einzureichen, in der dieser bestätigt, dass im Auftragsfall für die zu erbringenden Leis-tungen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR je Verstoß für Personen und sonstigste Schäden (Sachschäden und Vermögens-schäden) besteht. Ebenfalls ist zu bestätigen, dass ein Versicherungsschutz betreffend die ge-setzliche Haftpflicht des Auftragnehmers für drohende oder eintretende Umweltschäden nach dem Umwelthaftungsgesetz (UHV) mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR je Verstoß besteht. Die Gesamtleistung des Versicherers / der Versicherer innerhalb eines Versi-cherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sollte der Versicherungsschutz noch nicht bzw. nicht in der geforderten Form bestehen, ist eine Bestäti-gung des Versicherers / der Versicherer vorzulegen, in der diese(r) bestätigt, dass im Auftragsfall ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird. Sofern die Bestätigung durch einen Mak-ler abgegeben wird, muss dessen Bevollmächtigung, eine Bestätigung im Namen der Versiche-rung abgeben zu können, erklärt werden.
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 EUR je Verstoß für Personen und sonstigste Schäden (Sachschäden und Vermögens-schäden) besteht. Ebenfalls ist zu bestätigen, dass ein Versicherungsschutz betreffend die ge-setzliche Haftpflicht des Auftragnehmers für drohende oder eintretende Umweltschäden nach dem Umwelthaftungsgesetz (UHV) mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR je Verstoß besteht. Die Gesamtleistung des Versicherers / der Versicherer innerhalb eines Versi-cherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sollte der Versicherungsschutz noch nicht bzw. nicht in der geforderten Form bestehen, ist eine Bestäti-gung des Versicherers / der Versicherer vorzulegen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft folgende Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen:
- Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Abnahme, Transport, Entsorgung / Verwertung) von insgesamt mindestens 20.000 Mg/a Reststoffen (Mindestanforderung: 3 den Anforderungen entsprechende Referenzen). Zu benennen sind: Auftraggeber, Projekttitel, Mengen, Rechnungswert, Ausführungszeitraum sowie Ansprechpartner beim jeweiligen Auftraggeber. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
- Erklärung über eine Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (ausstellende Stelle, Datum, Ak-tenzeichen etc.). Für ausländische Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation verlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungs-fachbetriebeverordnung (EfBV) insbesondere an Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte Personal und zusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst. Der Nachweis muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
- Ggf. Eigenerklärung als Eigentümer und Betreiber des/der Bergwerke über das Vorliegen gültiger Betriebsplanzulassungen des / des benannten verwertenden Bergwerks / Berg-werke (hierzu gehört auch der gemäß Versatzverordnung Behörden bestätigte Langzeitsicherheitsnachweis) unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (ausstellende Stelle, Datum, Aktenzeichen etc.).
- Ggf. Eigenerklärung als Einlieferer in das/die benannten Bergwerke über die gültigen Be-triebsplanzulassungen des/der benannten verwertenden Bergwerks / Bergwerke (hierzu gehört auch der gemäß Versatzverordnung Behörden bestätigte Langzeitsicherheitsnach-weis) sowie über das Vorliegen einer Annahmeerklärung des / der Bergwerk(e) unter An-gabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (austellende Stelle, Datum, Akten-zeichen etc.).
- Eigenerklärung über die Zulassungen / Betriebsgenehmigungen der eigenen Anlagen für die Belieferung des / der Bergwerk(e) unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren In-formationen (ausstellende Stelle, Datum, Aktenzeichen etc.).
- Eine Beschreibung des Verwertungsverfahrens, aus dem die maßgeblichen Verfahrens-schritte ab Abnahme bis zur Verwertung der in diesem Leistungsverzeichnis gegenständlichen Reststoffe zu Versatzzwecken im Bergversatz beschrieben werden. Erforderlich ist die Angabe des / der Versatzbergwerke für die stoffliche Verwertung mit Darstellung des Verwertungsverfahrens sowie ggfs. des erforderlichen Aufbereitungs-/ Konditionierungsverfahrens, sowie Angabe über das Vorliegen einer bergrechtlichen Betriebsplanbeschreibung für den Versatz / Verwertung
- Eigenerklärung über das Vorliegen des abfallrechtlichen Nachweises nach TgV (Transport-genehmigungsverordnung) unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (ausstellende Stelle, Datum, Aktenzeichen etc.).
- Sofern einschlägig: Eigenerklärung über den transportrechtlichen Nachweis nach ADR/GGVSEB (Europ. Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße / Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter) unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (ausstellende Stelle, Datum, Aktenzeichen etc.).
- Eigenerklärung über die Verfügbarkeit (technisch und genehmigungsrechtlich) von mind. zwei unabhängig voneinander arbeitenden Entsorgungsanlagen, die in Summe das 2,5-fache der zu entsorgenden Menge garantieren können unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (Entsorgungsanlagen, Kapazitäten etc.).
- Eigenerklärung, dass sämtliche Genehmigungen / Zulassungen für die Entsorgung der Rest-stoffe dieser Ausschreibung bei Auftragsbeginn der Entsorgungsleistung vorliegen unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (Genehmigungen, austellende Stelle, Datum, Aktenzeichen etc.).
- Mindesten 3 den Anforderungen entsprechende Referenzen.
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57
- Ggf. Eigenerklärung als Eigentümer und Betreiber des/der Bergwerke über das Vorliegen gültiger Betriebsplanzulassungen des / des benannten verwertenden Bergwerks / Bergwerke
- Ggf. Eigenerklärung als Einlieferer in das/die benannten Bergwerke über die gültigen Betriebsplanzulassungen des/der benannten verwertenden Bergwerks / Bergwerke
- Zulassungen / Betriebsgenehmigungen der eigenen Anlagen für die Belieferung des / der Bergwerk(e)
- Eine Beschreibung des Verwertungsverfahrens, aus dem die maßgeblichen Verfahrens-schritte ab Abnahme bis zur Verwertung der in diesem Leistungsverzeichnis gegenständlichen Reststoffe zu Versatzzwecken im Bergversatz beschrieben werden. Erforderlich ist die Angabe des / der Versatzbergwerke für die stoffliche Verwertung mit Darstellung des Verwertungsverfahrens sowie ggfs. des erforderlichen Aufbereitungs-/ Konditionierungsverfahrens, sowie Angabe über das Vorliegen einer bergrechtlichen Betriebsplanbeschreibung für den Versatz / Verwertung
- Abfallrechtlichen Nachweises nach TgV (Transport-genehmigungsverordnung)
- Sofern einschlägig: Eigenerklärung über den transportrechtlichen Nachweis nach ADR/GGVSEB
- Verfügbarkeit (technisch und genehmigungsrechtlich) von mind. zwei unabhängig voneinander arbeitenden Entsorgungsanlagen, die in Summe das 2,5-fache der zu entsorgenden Menge garantieren können unter Angabe aller notwendigen überprüfbaren Informationen (Entsorgungsanlagen, Kapazitäten etc.).
- Das vorliegen sämtlicher Genehmigungen / Zulassungen für die Entsorgung der Rest-stoffe dieser Ausschreibung bei Auftragsbeginn der Entsorgungsleistung
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe gemäß §§ 56, 57 KrWG bzw. für ausländische Bieter
und/oder etwaig vorgesehene ausländische Nachunternehmer wird der Nachweis einer vergleichbaren
Qualifikationverlangt, die mindestens die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfBV)
insbesonderean Organisation, Ausstattung und Tätigkeit des Betriebes sowie das im Betrieb beschäftigte
Personal undzusätzlich an die Überwachung des Betriebes umfasst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer FristvonzehnKalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahrennurfestgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Informationder betroffenen BieterundBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss
des Vertrags,jedoch nicht späterals sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht wird. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist
zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/