WB Neubau Bezirksregierung Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 065-23-00211
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Eduard-Schulte-Str. 1
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemarktplatz NRW
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
WB Neubau Bezirksregierung Düsseldorf
Für den Neubau der Bezirksregierung Düsseldorf soll ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und auf Basis der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV 2016) durchgeführt werden.
Das Baugrundstück befindet sich auf einer zentralen Fläche in Düsseldorf-Golzheim zwischen dem stark befahrenen Kennedydamm, der Georg-Glock-Straße und der Josef-Gockeln-Straße. Es befindet sich im Eigentum des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW lobt in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Düsseldorf ein nichtoffenes einphasiges Wettbewerbsverfahren aus, das qualitätsvolle Lösungen zur Architektur und zu einer nachhaltigkeitsorientierten Planung als Ziel hat. Auf dem Grundstück war bis 2018 die Hochschule Düsseldorf angesiedelt. Durch die Verlagerung der Hochschule kann das Grundstück einer neuen, der Lage angepassten Nutzung zugeführt werden. Bereits 2022 wurde ein nichtoffener einphasiger hochbau- und frei-raumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulich-freiraumplanerischem Rahmenkonzept durchgeführt. Inhalt des Wettbewerbs aus dem Jahr 2022 war neben dem Neubau der Düsseldorfer Musikhochschule Robert Schumann Hochschule (RSH) ein städtebaulich-freiraumplanerisches Rahmenkonzept. In diesem Wettbewerb wurde neben der konkreten Planung der RSH und der Freianlagen die städtebauliche Figur für den Neubau der Bezirksregierung (ca. 32.300 qm NUF 1-7) mit einem Hochpunkt (ca. 80 m) am Kennedydamm festgelegt.
Der Baukörper der Bezirksregierung soll nun in dem auszulobenden Realisierungswettbewerb weiter qualifiziert werden. Der ermittelte Flächenbedarf für den Neubau der Bezirksregierung beläuft sich auf etwa 32.300 qm Nutzfläche (NUF 1-7). Hieraus ergibt sich für den Neubau eine voraussichtliche Brutto-Grundfläche (BGF) von etwa 50.000 qm. Es sollen 1.563 Mitarbeiter*innen im Neubau untergebracht werden. Neben klassischen Zellenbüros sollen unter anderem New-Work-Flächen als offene Bürokonzepte sowie Flächen für Bibliothek, Fahrdienst, Kantine und Registraturen entstehen.
Eine wichtige Zielsetzung des Wettbewerbs besteht zudem in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Für den Bau der Bezirksregierung als öffentliches Gebäude sind die Anforderungen des Landes hinsichtlich des nachhaltigen Bauens und der klimaneutralen Landesverwaltung zu beachten. Das neue Gebäude soll ein Innovationsprojekt und damit möglichst klimaneutral werden (BNB Gold) Das bedeutet einen Gesamterfüllungsgrad von mindestens 80 % nach dem "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)"
Dazu wird im Rahmen eines VgV-Verfahrens ein hochbaulicher Planungswettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgelobt, um geeignete Einzelbewerbende bzw. Bewerbergemeinschafen als Generalplaner mit oder ohne Nachunternehmer für die Durchführung dieser inhaltlich wie städtebaulich und architektonisch sehr bedeutsamen Bauaufgabe zu finden. Die Leistungen sollen stufenweise beauftragt werden:
Um eine angemessene und qualitätsvolle Lösung sowie ein geeignetes Planungsteam für die Planung und Realisierung dieser architektonisch bedeutsamen Bauaufgabe zu finden, ist (im Rahmen eines VgV-Verfahrens) ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW 2013 vorgesehen. Dabei sollen alle erforderlichen Planungsleistungen (mit Ausnahme SiGeKo und vermessungstechnische Leistungen) stufenweise bis Leistungsphase 9 an das Planungsteam vergeben werden. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR und die Schweiz sowie Großbritannien. Die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym.
Der Wettbewerb richtet sich federführend an Architektinnen bzw. Architekten, die Erfahrungen mit vergleichbaren innerstädtischen Hochbauprojekten nachweisen können.
Mit der Bewerbung muss eine Referenz aus den vergangenen 10 Jahren ab Veröffentlichung der Wettbewerbsbekanntmachung mit folgenden Kriterien nachgewiesen werden:
1. Für den Bereich Objektplanung Gebäude/Innenräume: Vergleichbare Planung eines realisierten Gebäudes welches der Honorarzone III (oder höher) zuzuordnen ist mit Bauwerkskosten (KG 300 und 400) in Höhe von mindestens 5.000.000,- EUR brutto. Mindestens die Leistungsphasen 2-5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein.
Junge Büros, die nicht über die geforderten Nachweise verfügen, haben die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV bei stärkeren Partnern. Demnach können Bewerbende die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn nachgewiesen wird, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorgelegt wird.
Bewerbungsunterlagen
Über den Vergabemarktplatz NRW www.evergabe.nrw.de ist das Bewerbungsformular mit Referenzbogen abrufbar, das von den Bewerbenden auszufüllen ist. Insgesamt sind folgende Unterlagen ein-zureichen:
- Vollständig ausgefülltes beiliegendes Bewerbungsformular
- Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (Kopie der Bescheinigung der Kammermitgliedschaften), bei ausländischen Bewerbungen ein Nachweis nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates
- Kopie der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung des federführenden Büros
- Ausgefüllter Referenzbogen (Bestandteil des Bewerbungsformulars) und ein Blatt DIN A 4 mit der Darstellung der zuvor genannten Referenz über Abbildungen (s. Zulassungskriterien)
Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach Bewerbung gebildete Arbeitsgemeinschaften sind ausgeschlossen. Bauphysikalische Fachberatungen dürfen im Laufe des Wettbewerbsverfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.
Alle am Wettbewerb teilnehmenden Architekturbüros sind verpflichtet, die Wettbewerbsaufgabe sowie die mögliche spätere Beauftragung zu erbringen. Hierzu gibt es folgende Möglichkeiten der Bewerbung: Es wird eine Arbeitsgemeinschaft entweder als Bewerbergemeinschaft oder als Generalplaner mit Nachunternehmern gebildet. Die zugehörigen Nachweise (s. Bewerbungsunterlagen) aller Partner sind beizufügen.
Die Bewerbungen müssen ausgefüllt bis 15. August 2023 (13:00 Uhr) zwingend elektronisch über das Bietertool des Vergabemarktplatzes NRW übermittelt werden. Die Rechtzeitigkeit der Einlieferung ist sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Bewerberfragen werden ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW abgewickelt. Um die Bewerberfragen stellen und insbesondere die Fragen- und Antwortenkataloge abrufen zu können, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig. Verfahrensverfügungen oder die Mitteilung über Änderungen an den Vergabeunterlagen werden eben-falls nur den auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbenden zur Verfügung gestellt.
Zulassung der Bewerbungen
Der Auslober behält sich vor, entsprechend den geltenden Vorschriften fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Die Zulassung der Bewerbungen erfolgt nach Überprüfung der geforderten Eignungskriterien. Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerbungen, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer am Wettbewerbsverfahren, werden diese per Losentscheid unter Aufsicht einer Juristin oder eines Juristen ermittelt.
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden umgehend über das Ergebnis des Verfahrens benachrichtigt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin bzw. Architekt berechtigt sind, sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie die Verfasserin bzw. der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU gewährleistet ist.
Wer am Tag der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbende dürfen sich nur einmal bewerben und müssen entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien der Wettbewerbsarbeiten
- Städtebauliche Qualität
- Leitbild und entwurfsbestimmende Grundidee
- Gliederung, Orientierbarkeit und Übersichtlichkeit
- Maßstäblichkeit und Angemessenheit
- Integration in den stadträumlichen Kontext
- Gestaltqualität und funktionale Qualität der hochbaulichen Anlagen
- Architektonische Gestaltqualitäten
- Qualität der innenräumlichen Organisation, Gestalt- und Aufenthaltsqualität
- Funktionalität in Bezug auf die Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms
- Barrierefreiheit
- Nachhaltigkeit und energetische Qualität (BNB Gold)
- Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
Das Preisgeld in Höhe von 550.000 EUR brutto wird wie folgt verteilt:
1. Preis 220.000 EUR
2. Preis 137.500 EUR
3. Preis 82,.500 EUR
eine Anerkennung 55.000 EUR
eine Anerkennung 55.000 EUR
Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer erhält bei regelhafter Abgabe eines Wettbewerbsbeitrages eine Aufwandsentschädigung von 10.000 EUR brutto (insgesamt 150.000 EUR brutto).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als nichtoffener einphasiger Wettbewerb nach der Richtlinie von Planungswettbewerben (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Losverfahren sowie abschließendem Verhandlungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV 2016) ausgelobt. Der Wettbewerb zielt als Realisierungswettbewerb auf die Vergabe eines Generalplanerauftrags.
Teilnahme
Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer begrenzt, die aus zwei Gruppen zusammengestellt werden:
- Fünf Büros wurden vom Auslober zur Teilnahme ausgewählt.
- In einem Bewerbungs- und Losverfahren werden zehn weitere Büros ermittelt.
Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Der Auslober beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien einem der Preisträgerinnen bzw. Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe
- Hochbauplanung der Bezirksregierung, (Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI, mind. Lph. 2 bis 5)
in einem Generalplanerauftrag stufenweise zu übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i. V. m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV.
Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die mit Preisen ausgezeichneten Büros bzw. Arbeitsgemeinschaften. Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Die Qualität der Wettbewerbsplanung wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 45 % gewichtet.
Es ist beabsichtigt, eine Generalplanervergabe durchzuführen. Dies bedeutet, dass die an der nachwettbewerblichen VgV-Zuschlagsverhandlung beteiligten Preisträgerinnen und Preisträger des Wettbewerbs entsprechende Planungsteams inklusive Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Bauphysikalische Leistungen zusammenstellen und vorstellen müssen. Im Auftragsfall verpflichtet sich das Planungsteam, das Projekt unter Anwendung der BIM-Methode zu erarbeiten.
Terminübersicht
- Bekanntmachung des Wettbewerbs 13. Juli 2023
- Einsendeschluss der Bewerbungen 15. August 2023 (Eingang bis 13.00 Uhr)
- Teilnahmebestätigung 04. September 2023
- Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 05. September 2023
- Rückfragen zur Auslobung bis 14. September 2023
- Auftaktkolloquium mit Preisrichtervorbesprechung 19. September 2023
- Einlieferung der Wettbewerbsarbeiten (Tagesstempel) 05. Dezember 2023
- Einlieferung des Modells (Tagesstempel) 19. Dezember 2023
- Preisgericht 30. Januar 2024
- Öffentliche Ausstellung wird rechtzeitig bekanntgegeben
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYXBX
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift: Mercedesstraße 12
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Telefon: +49 21161700-0
Fax: +49 21161700-174
Internet-Adresse: www.blb.nrw.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Mercedesstraße 12
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Telefon: +49 21161700-0
Fax: +49 21161700-174
Internet-Adresse: www.blb.nrw.de