Sicherungsdienstleistungen Kulturbetriebe Referenznummer der Bekanntmachung: L207/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabezentrum.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungsdienstleistungen Kulturbetriebe
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Durchführung von Sicherungsdienstleistungen in den Museen und kulturellen Einrichtungen in Dortmund. Der genaue Leistungsumfang ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Vertrag wird für die Dauer von einem Jahr mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr ausgeschrieben und beginnt mit Auftragserteilung (voraussichtlich ab dem 01.12.2023 bis zum 30.11.2027).
Sicherungsdienstleistungen Museen
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Durchführung von Sicherungsdienstleistungen in den Dortmunder Museen.
Es wird ein Vertrag für ein Jahr mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Die maximal Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
- Berufserfahrung der Einsatzleitung (7,5%)
- Anzahl der Einsatzleitungen (7,5%)
- Mitarbeitende mit Sachkundeprüfung (7,5%)
- Mitarbeitende mit Unterweisung gem. § 34a Gewerbeordnung (7,5%)
- Mitarbeitende mit Ausbildung zur Fachkraft für Sicherheit (7,5%)
- Eingetragene Wachleute im Bewacherregister (7,5%)
- Durchschnittlicher Umsatz für die entsprechende Dienstleistung (3%)
- Referenzen, die mit der Aufgabe vergleichbare Anforderungen und Größenordnung besitzen (52%)
Sicherungsdienstleistungen kulturelle Einrichtungen
Bei der auszuschreibenden Leistung handelt es sich um die Durchführung von Sicherungsdienstleistungen in kulturellen Einrichtungen der Stadt Dortmund.
Es wird ein Vertrag für ein Jahr mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Die maximal Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
- Berufserfahrung der Einsatzleitung (7,5%)
- Anzahl der Einsatzleitungen (7,5%)
- Mitarbeitende mit Sachkundeprüfung (7,5%)
- Mitarbeitende mit Unterweisung gem. § 34a Gewerbeordnung (7,5%)
- Mitarbeitende mit Ausbildung zur Fachkraft für Sicherheit (7,5%)
- Eingetragene Wachleute im Bewacherregister (7,5%)
- Durchschnittlicher Umsatz für die entsprechende Dienstleistung (3%)
- Referenzen, die mit der Aufgabe vergleichbare Anforderungen und Größenordnung besitzen (52%)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens.
- Vollständige Bewachungserlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate).
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der Zweigstelle, die das Angebot abgibt (nicht älter als 6 Monate).
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
- Eine Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
- Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. Eine Marktteilnahme von weniger als drei Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
- Nachweis über die Zertifizierung des Unternehmens nach der aktuellen DIN 77200. Sollte das Unternehmen nicht nach DIN 77200 zertifiziert sein, sind zwingend folgende Nachweise zusätzlich einzureichen:
Nachweis über den Aufbau der Unternehmensführung, der erkennen lassen muss, dass er auf die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen gerichtet ist; den Unterlagen ist ein entsprechendes Organigramm mit dazugehörigen Stellenbeschreibungen beizufügen.
- Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung; hier-von müssen abgedeckt sein:
- Personenschäden (für die einzelne Person) 2.500.000,00 EUR
- Sachschäden inklusive Beschädigung
und Vernichtung bewachter Sachen 2.500.000,00 EUR
- Verlust von Schlüsseln und Transpondern 250.000,00 EUR
- Vermögensschäden insb. gem.
Bundesdatenschutzgesetzes 250.000,00 EUR
- Verlust bewachter Sachen 250.000,00 EUR
- Nachweisung über die Zertifizierung des Unternehmens nach der aktuellen DIN ISO 9001 (Existenz eines Qualitätsmanagementsystems) oder gleichwertig.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Auschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
- Nachweis über eine Zertifizierung oder Referenz im Bereich der Gewaltprävention oder präventiven Jugendarbeit
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen "Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung" vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDL5C
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Ort: Münster
Land: Deutschland