Markterkundung - Erneuerung der Rechenzentrum Hardware
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Möhlstraße 27
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6214651730
Fax: +49 6214653111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundung - Erneuerung der Rechenzentrum Hardware
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) ist ein Verkehrsunternehmen, das im Rhein-Neckar-Raum in den Großstädten Heidelberg, Mannheim und Ludwigshafen am Rhein den öffentlichen Personennahverkehr betreibt. Mit rund 200 Kilometer Schiene verfügt die rnv über das längste zusammenhängende Meterspurnetz Deutschlands. Gesellschafter der rnv sind anteilig die Städte Mannheim, Ludwigshafen am Rhein und Heidelberg. Die rnv sorgt mit mehr als 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, 186 Straßen- und Stadtbahnen sowie 182 Bussen für nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität in der Metropolregion Rhein-Neckar. Der Hauptsitz von rnv ist in Mannheim.
Die RNV möchte im Vorfeld eines geplanten Vergabeverfahrens die Marktsituation zum Thema „Erneuerung Rechenzentrum Hardware“ evaluieren. Hierzu sollte geprüft werden, wo sich aktuell der Markt befindet, sowie welche Konzepte, Technologien und Lösungen sich innerhalb der rnv einsetzen lassen und wie sich unsere bestehende Infrastruktur integrieren lässt.
Ausgangssituation RZ-Infrastruktur
Die rnv betreibt zwei Rechenzentren an unterschiedlichen Standorten, in denen IT-Services für das gesamte Unternehmen abgebildet werden. Ein Teil der Services wird in Microsoft Azure abgebildet.
Die rnv steht gerade vor der Herausforderung, die in die Jahre gekommen Serverinfrastruktur in den beiden Rechenzentren zu erneuern. Eine Cloud-Strategie wird von rnv verfolgt. Auf Grund der KRITIS-Verordnung muss jedoch eine Art der Geo-Redundanz weiterhin bestehen bleiben.
Lösungsoptionen
rnv ist offen für verschiedene Lösungsoptionen. Hierzu wäre entweder einen Austausch der bestehenden Infrastrukturkomponenten oder eine Migration auf neue Technologie, die die Belange der rnv erfüllt, möglich. Diese Lösungsoptionen möchten wir gerne mit ihnen im Rahmen dieser Markterkundung erörtern, sodass wir als rnv ein Rechenzentrum nach dem aktuellen Stand der Technik erhalten.
Rahmenbedingungen
Generell möchten wir die Kreativität in der Lösungsfindung und Design so wenig wie möglich einschränken, haben aber ein paar Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen.
• Die rnv ist ein KRITIS Unternehmen. Entsprechend müssen verschiedene Redundanz-Level (Hardware / Hypervisor etc.) eingeplant sein
• Die rnv setzt auf eine Single Cloud Lösung. Multi Cloud Ansätze sind uninteressant.
• Die rnv möchte ein eigenes RZ betreiben. Dies hat vielfältige Gründe und daher fallen Hosting oder Public Cloud Angebote aus der Betrachtung.
• Die rnv hat einen Service Provider der die Umgebung betreiben und betreuen wird. Lösungen müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechend und nach Best Practices eingerichtet werden. Exotische (Nischen-)Lösungen werden nicht eingesetzt.
Hinweis: Die im Rahmen der Markterkundung abgegebene Angebotswerte und Konzepte sind lediglich indikativ. Hierauf kann kein Zuschlag erfolgen.
Die Markterkundung sieht folgendes Vorgehen vor:
In der ersten Phase sind potentielle Bieter dazu angehalten, bis zum 31.07.2023 unsere Vertraulichkeitserklärung (siehe Anlagen) zu unterschreiben und auf der Plattform hochzuladen. Diese dient der Sicherstellung, das sensible Informationen welche wir in der zweiten Phase (01.08.2023 - 28.08.2023) veröffentlichen werden, vertraulich behandelt werden. Somit werden für die zweite Phase nur Bieter zugelassen, welche die Vertraulichkeitserklärung unterschrieben auf dieser Plattform hochgeladen haben.
Mit diesen Bietern werden wir die Markterkundung in der zweiten Phase fortführen- Diese werden gebeten Lösungsvorschläge, indikative Angebote einzureichen sowie an Markterkundungsgesprächen teilzunehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 135 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985