Altholzverwertung Referenznummer der Bekanntmachung: AWLOER-2023-0010
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Palmstraße 3
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landkreis Lörrach - Eigenbetrieb des Landkreises Lörrach
E-Mail:
Telefon: +49 7621-410-1454
Fax: +49 7621-410-91454
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach-landkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altholzverwertung
Altholzverwertung der Kategorien A I bis A IV im Landkreis Lörrach
Übernahme und Verwertung von Altholz der Kategorien AI bis AIII sowie der Kategorie AIV aus der haushaltsnahen Erfassung im Landkreis. Die Gesamtmenge bzw. der Umfang des Auftrags beträgt jährlich 6.000 bis 7.500 t der Kategorien AI bis AIII und 300 bis 500 t der Kategorie AIV
Hinweis: Die Einsammlung und der Transport des Altholzes zur Übernahmestelle sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Diese Leistungen sind Bestandteil bestehender Beauftragungen an Dritte.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages einmal um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber jeweils 3 Monate vor Vertragsende, also spätestens bis zum 30.09.2024 für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2025 ausgeübt werden.
Die Laufzeit des Vertrages endet spätestens am 31.12.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung":
o über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
o über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
o zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist oder alternativ auf andere Weise.
Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Russland-Sanktion)
Eigenerklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetzes (MiLoG)
Eignungsnachweise die über eine Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis erfolgen sind mittels Angabe der Zertifikatsnummer und dem Zugangscode akzeptiert.
Nachweis der Eignung auch über die Eigenerklärung gem. Artikel 59 der Richtlinie 2014/24/EU die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Von Unterauftragnehmern kann diese Erklärung ebenfalls gefordert werden.
Eigenerklärung des Bieters über den Umsatz von Dienstleistungen die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre gem. Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Formular Komm EU (D) EigE)
Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2,0 Mio. EUR für Personen- Sach- und Vermögensschäden sowie eine Umwelthaftpflicht in Höhe von mind. 2,0 Mio EUR je Schadensereignis und Versicherungsjahr. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den
letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen (s.a. Formular Komm EU (D) EigE "Eigenerklärung zur Eignung").
Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Verbindung mit § 2 der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) oder eine vergleichbare Qualifikation bzw. einen vergleichbaren Qualitätsstandard.
Die vorgesehenen Entsorgungswege und Verwertungsanlage/n sind zu benennen. In Anspruch genommene Behandlungsanlage/n (Verwertung und Beseitigung) sind im Angebot namentlich aufzuführen. Die Zulassungsentscheidung der Anlage/n (BImSchG-Genehmigung) ist vorzulegen.
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher vertraglicher Verpflichtungen wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft gem. § 18 VOL/B in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit (ohne Verlängerungsoption) gefordert. Diese ist spätestens 18 Werktage nach Erteilung des Zuschlags vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen hat der Bietende spätestens bis zum 04.08.2023 elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers einzureichen und werden gem. § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV 6 Tage vor der Angebotsfrist beantwortet.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.