Projektmanagementleistung "Sanierung Hochhaus Alter Postplatz 10, Waiblingen" Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-RMK-LRA-PM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alter Postplatz 10
Ort: Waiblingen
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71332
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Peter Schäfer
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rems-murr-kreis.de/
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Jörg Bemmerl
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.carat-beratung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagementleistung "Sanierung Hochhaus Alter Postplatz 10, Waiblingen"
AUFTRAGSGEGENSTAND:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Projektsteuerung gemäß § 2 AHO-Heft Nr. 9 (Projektstufen 2-5, Handlungsbereiche A-E) sowie der Projektleitung gemäß § 3 AHO-Heft Nr. 9 zur Umsetzung des Bauvorhabens "Sanierung Hochhaus Alter Postplatz 10, Waiblingen".
Im Einzelnen ergibt sich der Leistungsumfang insbesondere aus dem Vertragsentwurf, der den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt wird.
BAUVORHABEN:
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis plant am Alten Postplatz 10 in Waiblingen die Sanierung und Modernisierung des aus den 1950er Jahren stammenden Verwaltungshochhauses (rd. 3.870 m² BGF verteilt auf Untergeschoss und 7 oberirdische Geschosse).
Ziel der Baumaßnahme ist es, das Gebäude hinsichtlich seiner Energieeffizienz zu ertüchtigen und das Nutzungskonzept an die bestehenden Anforderungen anzupassen (modernes Bürokonzept). Darüber hinaus soll durch die vorgesehene Fassadensanierung ein einheitliches Erscheinungsbild zum angrenzenden Querbau realisiert werden.
Projektstand:
Zur Umsetzung des Projekts liegen bereits Vorplanungsergebnisse zu nachfolgend genannten Leistungsbildern vor:
- Objektplanung / Architektur
- Fachplanung HLSK + ELT
- Tragwerksplanung
- Brandschutz
Weitere Angaben können der Zusammenstellung der Planungsergebnisse entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Ziffer I.3) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.
Landratsamt Rems-Murr-Kreis Alter Postplatz 10 71332 Waiblingen
Es ist eine stufenweise Beauftragung (Projektstufen 2-5) vorgesehen. Darüber hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist (vgl. auch Angaben zu Optionen unter Ziffer II.2.11).
Zur Vergabe der gegenständlichen Gesamtleistung ist nachfolgend dargestellter Ablauf des Vergabeverfahrens geplant:
1. Bieterauswahl für das Verhandlungsverfahren anhand der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Eignungskriterien.
2. Aufforderung der ausgewählten Bieter zur Angebotsabgabe
3. Bewertung der eingegangenen Angebote auf Grundlage der in der Vergabeunterlage näher beschriebenen Zuschlagskriterien; Auswahl der Bieter für die Verhandlungsrunde.
4. Durchführung der Verhandlungsrunde mit anschließender Angebotsüberarbeitung durch die Bieter; Vorlage des finalen verbindlichen Angebots durch die Bieter.
5. Finale Angebotsbewertung auf Grundlage der in der Vergabeunterlage näher beschriebenen Zuschlagskriterien mit anschließender Beschlussfassung und Zuschlagserteilung.
Weitere Angaben können der Vergabeunterlage entnommen werden, die auf der Vergabeplattform (s. Ziffer I.3) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.
Das Ende der Vertragslaufzeit ist von der konkreten Planungs- und Bauablaufplanung abhängig (Verlängerung der Vertragslaufzeit in Abhängigkeit von den projektspezifischen Erfordernissen möglich).
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein, d. h. alle in der EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sowie die erforderlichen Unterschriften enthalten.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erfolgen. Zusätzliche Informationen, die nicht dem Nachweis der geforderten Eignung dienen, werden nicht berücksichtigt.
Teilnahmeanträge, die nicht den Erfordernissen gemäß § 57 VgV genügen, werden ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden (vgl. § 56 Abs. 2 VgV).
EIGNUNGSKRITERIEN (Ausschluss- und Auswahlkriterien):
[A]
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB (auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach § 125 GWB und den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB wird hingewiesen)
[B]
Erfüllung der Mindestanforderungen (Bedingungen und Mindeststandards) nach den Ziffern:
- III.1.2 [B] - Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags
- III.1.2 [C] - Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
- III.1.2 [D] - Bankerklärung
- III.1.3 [B] - Studiennachweise / Berufsqualifikation
[C]
Rangfolge nach objektiver Auswahl mittels der Auswahlkriterien nach den Ziffern:
- III.1.2 [A] - Gesamtjahresumsatz (max. 100 Punkte)
- III.1.3 [A] - Referenzen über Projektmanagementleistungen (max. 300 Punkte)
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien größer als die festgelegte Höchstzahl (s.o.) vorsieht, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV in einem Losverfahren getroffen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung der AHO-Projektstufen (vgl. AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9). Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Projektstufen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, von einer stufenweisen Beauftragung abzusehen und die Projektstufen komplett zu beauftragen, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist.
Darüber hinaus werden gegebenenfalls besondere Leistungen beauftragt, soweit sich dies auf der Grundlage der weiteren Projektentwicklung als erforderlich bzw. sinnvoll erweist.
Verfahrensbedingungen:
Es gelten die Verfahrensbedingungen der vollständigen Vergabeunterlagen, die auf der Vergabeplattform (s. Ziffer I.3) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens von dem Bewerber/Bieter den Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 Abs. 1 VgV einzufordern. Zum Nachweis der beruflichen Befähigung wird auf Ziffer III.1.3 [B] verwiesen.
[A]
Gesamtjahresumsatz gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV:
Die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Auswahlkriterium) erfolgt auf der Grundlage des gemittelten Gesamtumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung). Die maximale Punktzahl von 100 wird bei einem gemittelten Jahresgesamtumsatz von EUR 10 Mio. netto oder höher vergeben, die Untergrenze zur Punkteerreichung beträgt EUR 1,0 Mio. netto. Zwischen diesen Beträgen werden die Punkte durch lineare Interpolation berechnet.
Bei Bietergemeinschaften (s. Ziffer VI.3 [B]) werden die Umsätze der jeweiligen Mitglieder entsprechend summiert. Das gilt gleichermaßen für die Umsätze von Unternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden, sofern für die Auftragsausführung eine Zustimmung zur gemeinsamen Haftung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorliegt (s. Ziffer VI.3 [C]).
[B]
Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1:
Mindestanforderung ist ein gemittelter Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft gem. AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9, 5. Auflage, März 2020) in Höhe von EUR 600.000 netto (Eigenerklärung).
Bei Bietergemeinschaften (s. Ziffer VI.3 [B]) werden die Umsätze der jeweiligen Mitglieder entsprechend summiert. Das gilt gleichermaßen für die Umsätze von Unternehmen, die im Wege der Eignungsleihe eingesetzt werden, sofern für die Auftragsausführung eine Zustimmung zur gemeinsamen Haftung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorliegt (s. Ziffer VI.3 [C]).
[C]
Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme (pro Schadensfall) in Höhe von EUR 3,0 Mio. für Personenschäden und 3,0 Mio. für Sach- oder Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen* Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sach- oder Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorzulegen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckungssummen müssen über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als 12 Monate sein (Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein).
* Mitgliedsstaat der EU oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
[D] Bankerklärung gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV:
Durch den Bewerber ist eine allgemeine Bankerklärung (als Kopie, zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrages nicht älter als 6 Monate) über die wirtschaftliche Situation und/ oder das Zahlungsverhalten des Bewerbers (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft) vorzulegen.
[A]
Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV i.V.m. § 75 Abs. 5 VgV:
Die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Auswahlkriterium) erfolgt auf der Grundlage von Referenzen über Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft nach der AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 9 (5. Auflage, März 2020).
Die Referenzen müssen auf einen Leistungszeitraum ab dem 01.01.2015 (Leistungsbeginn) bezogen und zum Tag der Einreichung des Teilnahmeantrags im wesentlichen Teil abgeschlossen sein. Darüber hinaus ist ein Ansprechpartner bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Dienstleistungsaufträge anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nur Referenzen gewertet werden, die durch den Bewerber aus Einzelunternehmen, das Mitglied einer Bietergemeinschaft (s. Ziffer VI.3 [B]) oder ein Unternehmen, das im Wege der Eignungsleihe (s. Ziffer VI.3 [C]) eingesetzt wird, erbracht wurden. Das heißt, persönliche Referenzen, die von Mitarbeitern in andere Unternehmen erbracht wurden (z.B. in früheren Arbeitsverhältnissen), werden nicht berücksichtigt.
Insgesamt können in dem Eignungskriterium "technische und berufliche Leistungsfähigkeit" 300 Punkte (Maximalbewertung) erreicht werden. Für eine Referenz werden maximal 100 Punkte vergeben. Die Punktevergabe erfolgt auf der Grundlage der nachfolgend genannten Bewertungskriterien:
a)
Öffentlicher Auftraggeber [10 Punkte]:
Referenzen, die für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB erbracht wurden, erhalten 10 Punkte.
b)
Sanierungs- und/oder Umbauprojekt [30 Punkte]:
Referenzen zu Sanierungs- und/oder Umbauprojekten erhalten 30 Punkte.
c)
Projektvolumen [max. 30 Punkte]:
Das Projektvolumen wird auf der Grundlage der Nettobaukosten (Kostenfeststellung gem. DIN 276 in der zum Ausführungszeitpunkt gültigen Fassung) ohne Grundstück (KG 100) und ohne Baunebenkosten (KG 700) bewertet. Die maximale Punktzahl von 30 Punkten wird bei einem Projektvolumen von EUR 20,0 Mio. netto vergeben. Die Untergrenze zur Punkteerreichung ist bei einem Projektvolumen von EUR 5,0 Mio. netto festgelegt. Zwischen diesen Beträgen werden die Punkte durch lineare Interpolation berechnet.
d)
Erbrachte und abgerechnete Leistungen (max. 30 Punkte):
Projektsteuerung (Leistungsbild gem. § 2 AHO-Schriftreihe, Heft Nr. 9):
- Stufe 1 = 1,0 Punkte je Handlungsbereich (A-E)
- Stufe 2 = 1,0 Punkte je Handlungsbereich (A-E)
- Stufe 3 = 1,0 Punkte je Handlungsbereich (A-E)
- Stufe 4 = 1,5 Punkte je Handlungsbereich (A-E)
- Stufe 5 = 0,5 Punkte je Handlungsbereich (A-E)
Projektleitung (Leistungsbild gem. § 3 AHO-Schriftreihe, Heft Nr. 9):
- je Stufe (1-5) = 1,0 Punkte
Der Bewertung werden max. drei Referenzen zugrunde gelegt. Sollten durch den Bewerber mehr als 3 Referenzen eingereicht werden, erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der 3 Referenzen, die nach den zuvor genannten Bewertungskriterien die höchste Punktzahl erreichen. Das heißt, sollte die erreichte Gesamtpunktzahl auf Grundlage der eingereichten Referenzen 300 Punkte überschreiten, erhält der Bewerber dennoch die Maximalbewertung von 300 Punkten.
Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage von 3 Referenzen zu beschränken, das heißt, die erforderliche Auswahl der zu bewertenden Referenzen eigenständig zu treffen.
[B]
Studiennachweise / Berufsqualifikation gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV i.V.m. § 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV :
Es besteht die Mindestanforderung, dass die für die Projektleitung vorgesehenen Personen (Projektleiter/in und Stellvertreter/in) gem. § 75 Abs. 1 bzw. 2 VgV berechtigt sind die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder gleichwertig zu führen. Der Nachweis ist jeweils durch Vorlage einer Abschlussurkunde mit Angabe des Studiengangs und Abschlussjahrs zu erbringen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt ist, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, d.h. Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist.
DATENSCHUTZHINWEIS:
Die Bewerber/Bieter werden darauf hingewiesen, dass sie im Rahmen des Vergabeverfahrens gegenüber ihren Mitarbeitern zum Datenschutz in Bezug auf deren personenbezogene Daten verpflichtet sind. Insoweit ist die Angabe personenbezogener Daten freiwillig. Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende Angaben gegebenenfalls zu einer schlechteren Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung führen können. Für den Fall der Angabe personenbezogener Daten erklärt der Bewerber, sämtliche Vorschriften des Datenschutzes im Verhältnis zu seinen Mitarbeitern eingehalten zu haben und einzuhalten.
Weitere Einzelheiten zum Datenschutz sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die auf der Vergabeplattform (s. Ziffer I.3) zum uneingeschränkten, vollständigen und gebührenfreien Abruf zur Verfügung steht.
[A]
Für den Fall, dass der Bewerber beabsichtigt, den Auftrag durch eine Tochtergesellschaft ausführen zu lassen, behält sich der Auftraggeber vor, eine Sicherheit durch Bürgschaft oder (harte) Patronatserklärung der Mutter- bzw. Konzernobergesellschaft zu verlangen.
[B]
Soweit der Bewerber zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.1.2 und 1.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1 VgV ), gelten für die Ausführung des Auftrags die unter Ziffer VI.3 [C] genannten Bedingungen entsprechend.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
[A]
Teilnahmeantrag:
Zur Unterstützung der Bewerber steht auf der Vergabeplattform (s. Ziffer I.3) ein Bewerbungsbogen nebst beizufügenden Formblättern zur Verfügung, in dem die geforderten Angaben und Nachweise aufgeführt sind. Der Bewerbungsbogen soll das Zusammenstellen des Teilnahmeantrags für die Bewerber erleichtern und gleichzeitig die gewünschte Struktur der abzugebenden Unterlagen sicherstellen. Die Möglichkeiten der Nachweisführung gemäß § 48 Abs. 8 VgV (Amtliche Präqualifikationsverzeichnisse, Zertifizierungssysteme) oder gemäß § 50 Abs. 1 VgV (Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) bleiben unberührt.
Der Teilnahmeantrag ist fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder per E-Mail ist nicht zugelassen und führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
[B]
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gemäß § 43 Abs. 2 VgV:
Erfolgt die Bewerbung als Bietergemeinschaft ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bildung und gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein bevollmächtigter Vertreter ist zu benennen, der als geschäftsführendes Mitglied berechtigt ist, die Bietergemeinschaft im Rahmen des Vergabeverfahrens rechtsverbindlich zu vertreten.
[C]
Eignungsleihe gemäß § 47 VgV:
Soweit der Bewerber zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.1.2 und 1.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, ist mit Abgabe des Teilnahmeantrags für jedes betreffende Unternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen, dass im Auftragsfall die erforderlichen Mittel und Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Hinsichtlich der Eignungsanforderungen gelten die Regelungen gemäß § 47 Abs. 2 VgV. Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (vgl. Ziffer III.1.2) in Anspruch, behält sich der Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV vor, eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu verlangen.
Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer i.S.d. § 36 VgV zu behandeln. Das heißt, wenn der Bewerber den Einsatz von freien Mitarbeitern beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten freier Mitarbeiter beruft, gelten die zuvor genannten Bedingungen zur Eignungsleihe gleichermaßen für den bzw. die freien Mitarbeiter.
[D]
Verfahrensabwicklung (Kommunikation):
Fragen zu diesem Vergabeverfahren können bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Abgabefrist (Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge oder Angebote) ausschließlich über die Vergabeplattform (s. Ziffer I.3) an den Auftraggeber gerichtet werden. Antworten und Auskünfte sowie ggf. aktualisierte oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zu dem Vergabeverfahren werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und werden damit verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen. Mündlich erteilte Auskünfte und Erklärungen haben keine rechtsverbindliche Gültigkeit.
Der Bewerber/Bieter hat sicherzustellen, dass er regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Ablauf der jeweiligen Abgabefrist prüft, ob seitens des Auftraggebers über die Vergabeplattform zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe der Teilnahmeanträge oder Angebote zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBA63ZE
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB.