Stadtverkehr Lörrach
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift: Palmstraße 3
Ort: Lörrach
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 76214103413
Fax: +49 762141093413
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.loerrach-landkreis.de
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83026
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Cramer Consult
E-Mail:
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtverkehr Lörrach
Stadtgebiet Lörrach
Die Stadt Lörrach und die Stadt Weil am Rhein bilden derzeit kein einheitliches Verkehrsgebiet im Sinne eines im Nahverkehrsplan ausgewiesenen Linienbündels. Da die Linien beider Stadtverkehre eng mit einander verzahnt sind, sollen um eine einheitliche Produktion zu sichern, Linien gebündelt werden. Hierfür müssen die auslaufenden Genehmigungen der Linien, der Stadtverkehre harmonisiert werden. Ziel ist eine Harmonisierung aller Linien in den Stadtgebieten zum Fahrplanwechsel 2026 zu realisieren.
Die aktuell bestehende gebündelte Genehmigung des grenzüberschreitenden Stadtverkehrsauf den Linien 3, 6 und 16 endet zum 31.12.2024 und muss entsprechend am Markt platziert
werden.
Linien 3 Lörrach – Riehen
Linie 6/16 Lörrach – Weil am Rhein Ost Zoll
Der Landkreis Lörrach als Aufgabenträger gem. §6 ÖPNVG BW beabsichtigt gem. Art 5 Abs. 3 VO EG 1370/2007
für die Linien 3 Lörrach – Riehen
Linie 6/16 Lörrach – Weil am Rhein Ost Zoll
(Grenzüberschreitender Stadtbus) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag im Sinne der VO 1370/07 mit einer Laufzeit vom 01.12.2025 bis zum 12.12.2026 entsprechend VO 1370/07 Art 5 zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Vorabbekanntmachung kommt der Landkreis Lörrach der Pflicht gem. Art 7 Abs. 2 VO EG 1370/2007 nach, spätestens ein Jahr vor der Direktvergabe oder dem Start des wettbewerblichen Vergabeverfahrens entsprechende Angaben zu veröffentlichen.
Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen, als dass eigenwirtschaftliche Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden müssen. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig.
Bei eigenwirtschaftlichen Verkehren sind die Vorgaben des Nahverkehrsplans (Stand 11.03.2020) hinsichtlich Qualitativen Standards Kapitel 5.3 einzuhalten. Für den Fahrplanumfang gelten die aktuell vorliegenden Fahrpläne Stand 12/2022.
Der Nahverkehrsplan kann hier (https://www.loerrach-landkreis.de/bus-bahn) heruntergeladen werden. Die aktuellen Fahrpläne der einzelnen Linien können auf der Homepage des Verbunds (https://rvl-online.de) heruntergeladen werden.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:
Vergabekammer Baden-Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926- 8730
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Fax: +49 721-9263985