Beschaffung von Ladeinfrastruktur für den Betrieb von Elektrobussen Referenznummer der Bekanntmachung: RS-LIS 2023

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Remscheid GmbH
Postanschrift: Neuenkamper Straße 81-87
Ort: Remscheid
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42855
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-remscheid.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2784361/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Ladeinfrastruktur für den Betrieb von Elektrobussen

Referenznummer der Bekanntmachung: RS-LIS 2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
31000000 Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für den Linienbetrieb von Niederflurbussen mit batterieelektrischem Antrieb bei der Stadtwerke Remscheid GmbH ist die Ladeinfrastruktur für den Betriebshof (Btf) an der Neuenkamper Straße 81-87 und für insgesamt 7 Standorte im Streckennetz (Strecke) zu liefern und in Betrieb zu setzen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31681500 Aufladegeräte
45311000 Installation von Elektroanlagen
45315100 Elektrotechnikinstallation
45000000 Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA18 Remscheid, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Remscheid, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Liefern und Inbetriebsetzen der Ladeinfrastruktur umfasst das technische System zur Batterieladung in den Fahrzeugen und die vereinbarten Garantie-Leistungen sowie die im Lastenheft beschriebenen projektbegleitenden Komponenten und Leistungen, wie Planungsleistungen, Genehmigungsverfahren, Diagnosesysteme, Software, Kommunikations- und Backend-Systeme sowie Schulungen und Abstimmung mit den die AG beliefernden Fahrzeugherstellern während der Vertragslaufzeit.

Die Leistungen für den Betriebshof (Btf) sind in drei Ausbaustufen zu erbringen:

- Btf-Stufe 1: Q4/2024

- Btf-Stufe 2: Q2/2026

- Btf-Stufe 3: Q3/2028.

Die Leistungen an den Streckenstandorten sind in sieben Ausbaustufen gegliedert und mit folgenden Inbetriebnahme-Terminen zu erbringen:

- Strecke-Stufe1: Badeparadies H2O Q4/2024

- Strecke-Stufe 2: Lennep Bf Q1/2025

- Strecke-Stufe 3: Friedrich-Ebert-Platz Q3/2025

- Strecke-Stufe 4: Reinshagen Schleife Q2/2026

- Strecke-Stufe 5: Honsberg Sportplatz Q2/2027

- Strecke-Stufe 6: Falkenberg/Sperberstraße Q1/2028

- Strecke-Stufe 7: Ehringhausen Schleife Q2/2028

Tiefbauarbeiten, beispielsweise für Kabelverlegung und Fundamenterstellung, werden bauseits von der AG durchgeführt bzw. separat beauftragt und sind somit nicht Leistungsgegenstand dieses Verfahrens.

Als betriebsbereiter Zustand der Ladeinfrastruktur wird definiert, dass der vollumfängliche Einsatz der Ladeinfrastruktur mitsamt allen Komponenten und im Zusammenspiel mit den Fahrzeugen und der angeschlossenen Systeme ohne Einschränkung einsatzfähig und geprüft bereitgestellt ist.

Einzelheiten können dem Lastenheft entnommen werden. Aktualisierungen des Lastenheftes bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Kommunikation über den Projektablauf in deutscher Sprache und Schrift erfolgt. Das heißt, dass die

Teilnahmeanträge und die Angebote sowie sämtliche Anlagen, Nachweise, Erklärungen etc. in deutscher Schrift verfasst werden müssen.

Die Auftraggeberin weist bereits mit der Einleitung des Teilnahmewettbewerbs ausdrücklich auf die Vorschrift des § 55 SektVO hin und darauf,

dass sie beabsichtigt, von der Möglichkeit des § 55 Abs. 1 SektVO Gebrauch zu machen, sofern entsprechende Angebote eingehen.

Die Auftraggeberin weist bereits mit der Einleitung des Teilnahmewettbewerbs auch ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, im

Verhandlungsverfahren auf Grundlage von Erstangeboten den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen zu treten (§ 15 (4) SektVO).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/12/2023
Ende: 30/06/2033
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Erreichte Punktzahl gemäß Bewertungsmatrix der Teilnahmeunterlagen. Es werden die Bewerber festgestellt, die gemäß Bewertungsmatrix die fünf höchsten Punktzahlen erreicht haben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Auftraggeberin wird im Verfahren über die Beauftragung von drei Optionen entscheiden:

Lastenheft Kapitel 3.6.16 Option: Einrichtung eines Reservetransformators für die Versorgung von Ladegeräten der Einheiten A/B

Lastenheft Kapitel 3.6.16 Option: Einrichtung eines Reservetransformators für die Versorgung von Ladegeräten der Einheiten C/D

Lastenheft Kapitel 3.6.17 Option: Ausrüstung der Mittelspannungsschaltanlage mit Schaltfeldern zur Anbindung über einen zweiten Mittelspannungsring

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Angabe unter vorstehender Ziff. II.2.7 versteht sich so, dass von einer Zuschlagserteilung in 2023 ausgegangen wird und eine Lieferfrist bis 2028 besteht. Instandhaltungs- und Serviceleistungen für Einrichtungen auf dem Betriebshof (Btf) können erst mit der Inbetriebsetzung starten und sind für die drei Baustufen aufeinanderfolgend für mindestens 2 Jahre vorgesehen, Instandhaltungs- und Serviceleistungen für Einrichtungen auf der Strecke können erst mit der Inbetriebsetzung starten und sind für mindestens 5 Jahre differenziert nach den sieben Strecken-Standorten vorgesehen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1) Bewerberanschreiben, Formblatt T0;

2) Formblatt Bewerberangaben, Formblatt T1;

3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Formblatt T2;

4) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft Abgabe einer Bewerbergemeinschaftserklärung, Formblatt T3;

5) Tariftreueerklärung, Formblatt T4;

6) Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576 Russland, Formblatt T5;

7) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung), Formblatt

T13

8) Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt T6.

9) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt T3) einzureichen, zudem hat jedes

Mitglied die Erklärungen gemäß Formblättern T0, T1, T2 sowie T4, T5, T12 und T13 abzugeben.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Formblatt T7, vergleichbar sind

Leistungen betreffend die Lieferung von Ladeinfrastruktur für den Betrieb von Elektro-Bussen;

2) Aktuelle Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Instituts (nicht älter als 3 Monate, Stichtag: Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung); Formblatt T12

3) Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2.500.000 Euro für Personenschäden und sonstige Schäden (je mindestens 2-fach maximiert), oder Nachweis einer bereits bestehenden Versicherung und Verpflichtungserklärung, diese bis zum Ende der Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten; Formblatt T9

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 1) Mindest-Gesamtumsatz pro Jahr im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für das Unternehmen 11,0 Mio. Euro netto und für das Erbringen vergleichbarer Leistungen 5,5 Mio. EUR netto; Formblatt T7

zu 3) Deckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung wie vorstehend genannt; Formblatt T9.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Eigenerklärung zu Referenzen über die Lieferung von Ladeinfrastruktur für Elektrobusse des öffentlichen Personennahverkehrs im Zeitraum zwischen dem 1.1.2018 und der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung, Formblatt T8;

2) Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001-2015 oder vergleichbar und Verpflichtungserklärung die Zertifizierung bis zum Abschluss der Auftragsdurchführung aufrecht zu erhalten; Formblatt T10

3) Nachweis eines Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 oder vergleichbar und Verpflichtungserklärung die Zertifizierung bis zum Abschluss der Auftragsdurchführung aufrecht zu erhalten; Formblatt T11

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1) Die Referenzen müssen die Beschaffung von Ladeinfrastrukturprojekten, entweder an Haltestellen oder Betriebshöfen, umfasst haben. Die Lieferungen müssen im genannten Zeitraum geliefert, abgenommen und in Betrieb genommen worden sein. Mindestens zwei den Mindestanforderungen entsprechende Referenzen sind erforderlich.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Vertragserfüllungsbürgschaft

Für die Dauer der Vertragserfüllung (Aufbau und Inbetriebnahme des Systems) stellt der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungsansprüche eine selbstschuldnerische, unbefristete unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung abgegebene Bürgschaft (Vertragserfüllungsbürgschaft) auf erstes Anfordern und ohne Hinterlegungsklausel in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme. Bürgschaften sind von einem in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen, oder als Konzernbürgschaft zu erstellen. Bürgschaften sind jeweils über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.

Gewährleistungsbürgschaft

Für die Dauer der Gewährleistungszeit stellt der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Erfüllung der Gewährleistungsansprüche eine selbstschuldnerische, unbefristete unter Verzicht auf die Einreden der Anfechtung und der Aufrechnung abgegebene Bürgschaft (Gewährleistungsbürgschaft) auf erstes Anfordern und ohne Hinterlegungsklausel in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme. Bürgschaften sind von einem in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen, oder als Konzernbürgschaft zu erstellen. Bürgschaften sind jeweils über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Der Auftragnehmer erhält für sämtliche nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und Nebenleistungen eine vereinbarte Vergütung. Die Vergütung schließt - soweit rechtlich zulässig - Nachforderungen jeglicher Art aus. Auch Lohnveränderungen bleiben ohne Einfluss auf die vereinbarte Vergütung. Mit der Vergütung werden sämtliche Einzelleistungen des Auftragnehmers abgegolten, ferner alle Nebenkosten wie Reisekosten, Post und Fernmeldegebühren, Kopierkosten etc.

Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung ist, dass der Auftragnehmer eine nachprüfbare Rechnung erstellt und an die Stadtwerke Remscheid GmbH verschickt hat und dass die vertraglich vereinbarten Leistungen vollständig und mangelfrei erbracht worden sind.

Dem Vertrag wird folgender Zahlungsplan zugrunde gelegt: Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Vertragsstrafe

Die zwischen der Stadtwerke Remscheid GmbH und dem Auftragnehmer gemeinsam getroffene Lieferterminvereinbarung muss für die erste Ausbaustufe des Betriebshofes (Btf-Stufe 1: Q4/2024) zwingend eingehalten werden, da zeitgleich ein Teil der Busflotte mit neuen Fahrzeugen und elektrischem Antrieb ausgerüstet sein wird. Bei Nichteinhaltung des Liefertermins verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe zu zahlen. Diese beträgt 0,5 % des Auftragswertes für jede volle Kalenderwoche der Zeitüberschreitung, max. 5 % des Auftragswertes für die erste Baustufe des Betriebshofes.

Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/08/2023
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 12/09/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. In einem ersten Schritt wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs die Eignung der Bewerber geprüft.

2) Teilnahmeanträge sowie auch die Angebote können nur über die Vergabeplattform eingereicht werden - eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.

3) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden Formblätter zum Eignungsnachweis zur Verfügung gestellt. Es sind ausschließlich diese von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen der erklärenden Person zu versehen.

4) Anlagen sind entsprechend der Aufforderung abzugeben. Anlagen, die nicht den Vorgaben entsprechen, werden nicht zur Wertung herangezogen. Anlagen über den geforderten Umfang werden nicht berücksichtigt.

5) Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform unter www.evergabe.de zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor Fragen, die nicht spätestens zum 16.08.2023 (11 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist) gestellt werden, nicht mehr zu beantworten. Eine Beantwortung von möglicherweise eingegangenen Fragen wird spätestens am 21.08.2023 (sechs Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist) erfolgen. Mündliche/telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Sie wären, würden sie doch erteilt, nicht verbindlich.

6) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.

7) In einem zweiten Schritt erfolgt dann die Angebotsphase mit dem Verhandlungsverfahren. Zunächst werden aus den geeigneten Bietern gemäß Bewertungsmatrix diejenigen Bewerber mit den fünf höchsten Punktsummen festgestellt, die sodann zur Abgabe eines indikativen Erstangebotes aufgefordert werden. Zur näheren Darstellung des Beschaffungsgegenstandes ist bereits in der Bewerbungsphase ein Lastenheft (Leistungsbeschreibung) nebst weiteren Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt; Anpassungen hierzu im Verhandlungsverfahren bleiben vorbehalten.

8) Im Verhandlungsverfahren werden die Bieter zu Verhandlungsgesprächen, die voraussichtlich in KW 44/2023 stattfinden werden, eingeladen

und anschließend zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebots aufgefordert.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/07/2023

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