Neugestaltung Parkanlage Alter Friedhof/Ehemalige Stadtgärtnerei Referenznummer der Bekanntmachung: GTA 2023.28
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 723139-0
Fax: +49 723139-2846
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung Parkanlage Alter Friedhof/Ehemalige Stadtgärtnerei
Leistungen für die Planung von Freianlagen gemäß §§ 38 - 40 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 - 8
Pforzheim
Die Stadt Pforzheim beabsichtigt die Neugestaltung einer Parkanlage auf dem Gelände des alten Friedhofs/der ehema-ligen Stadtgärtnerei in Pforzheim.
Die Grundlagenermittlung soll im Dezember 2023 beginnen und die Bauausführung im Jahr 2026 abgeschlossen wer-den. Die Baukostenobergrenze einschließlich Nachträge wird auf 2.900.000 € netto festgeschrieben.
Grundlage für die Maßnahme sind die Bedingungen des Förderprogramms "Anpassung urbaner Räume an den Klima-wandel".
Zu erbringen sind im Wesentlichen die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 8, wie sie gemäß § 39 HOAI 2021 beschrieben sind, wobei sich der Bedarf der Leistungsphase 4 erst noch zeigen wird. Darüber hinaus wird im Zuge der Planung die Beteiligung von Bürgern und Betroffenengruppen in verschiedenen Formaten ein zentraler Bestandteil sein, sowie ferner das Mitwirken bei den Thematiken Fördermittel und Finanzierungsplanung.
Die Gesamtfläche des neuzugestaltenden Geländes beträgt 2,4 Hektar. Grundlage der bisherigen Schritte ist ein Zonie-rungskonzept (Aktivitätszone, Quartiersfläche und Friedhofspark).
Die Planungsleistungen für das Projekt sollen an ein Planungsbüro mit expliziter Expertise und Erfahrung bei vergleichbaren Freiflächenplanungen und entsprechender Beteiligungsprozesse (Partizipationsverfahren) vergeben werden.
Die Planungsleistungen werden in Stufen vergeben. Die erste Stufe (Stufe I) umfasst die Leistungsphasen LPh 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung). Auf Basis der Ergebnisse der Stufe I (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) muss die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens geprüft
werden und der Baubeschluss durch die gemeinderätlichen Gremien gefasst werden. Dieser beinhaltet dann auch die Vergabe der Planungsleistungen Stufe II, also der weiteren Leistungsphasen LPh 4 ff, die dann bis zur Realisierung des Bauvorhabens führen.
Das Beteiligungsprojekt (Partizipationsverfahren) ist unter Besondere Leistungen - z.B. 'Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung' und/oder 'Mitwirkung bei Beteiligungsverfahren oder Workshops' - in den Architektenvertrag zu integrieren.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB)
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde.
- Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)
- Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
- Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
- Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
- Eigenerklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
- Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB).
- Eigenerklärung, dass zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wegen unzulässiger Beeinflussung des öffentlichen Auftraggebers nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB.
- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der
Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" (gem. § 75 Abs.
1 VgV). Nachweis erfolgt über die Mitgliedschaft in der
entsprechenden Kammer oder über vergleichbaren Nachweis
(bspw. Kopie Urkunde).- Erforderlich ist, dass nach dem für die
öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht die
Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in
der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu
werden.
- Nur bei Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der
gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines
bevollmächtigten Vertreters.
- Vorlage einer aktuellen (nicht vor dem 1. Juli 2023 datierend) allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhal-ten.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz für vergleichbare Aufgaben der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022). Der Umsatz muss erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Planungs-leistungen geeignet ist.
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurch-schnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
- Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden je Auftraggeber oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsver-trag mit dem Auftragnehmer zu schließen (siehe auch III.1.1 2.).
Referenz 1 Freianlagen
Mindest- / Basishonorzone
Anrechenbare Kosten
realisierte und abgeschlossene Leistungsphasen
Referenz 2 Freianlagen
Mindest- / Basishonorzone
Anrechenbare Kosten
realisierte und abgeschlossene Leistungsphasen
Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure/Beratende Ingenieure:
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt, Ingenieur oder die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt, Ingenieur oder Beratender Ingenieur tätig zu werden,
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen,
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
- Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. EU-Verordnung 2022/576 (gem. Eigenerklärung)
- Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgeltnach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg spätestens mit dem endgültigen und verbindlichen Angebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die
Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers
Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für
Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt
Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL
oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die
Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der
Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt
Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den
Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf
der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei
zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die
elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des
Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen
stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform
erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor
der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten.
Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden
Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere
Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen
Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist
beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle
ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische
Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen
haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der
Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich
übermittelten Antworten.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3
GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut
aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn
der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt
worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,
wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er
die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach
derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen
wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen
und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die
Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten
soll, umfassen.