Neugestaltung Parkanlage Alter Friedhof/Ehemalige Stadtgärtnerei Referenznummer der Bekanntmachung: GTA 2023.28

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Ort: Pforzheim
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 75175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 723139-0
Fax: +49 723139-2846
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pforzheim.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-18940548cde-30d11c11c3514d8f
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe24.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neugestaltung Parkanlage Alter Friedhof/Ehemalige Stadtgärtnerei

Referenznummer der Bekanntmachung: GTA 2023.28
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71420000 Landschaftsgestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungen für die Planung von Freianlagen gemäß §§ 38 - 40 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 - 8

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE129 Pforzheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Pforzheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Pforzheim beabsichtigt die Neugestaltung einer Parkanlage auf dem Gelände des alten Friedhofs/der ehema-ligen Stadtgärtnerei in Pforzheim.

Die Grundlagenermittlung soll im Dezember 2023 beginnen und die Bauausführung im Jahr 2026 abgeschlossen wer-den. Die Baukostenobergrenze einschließlich Nachträge wird auf 2.900.000 € netto festgeschrieben.

Grundlage für die Maßnahme sind die Bedingungen des Förderprogramms "Anpassung urbaner Räume an den Klima-wandel".

Zu erbringen sind im Wesentlichen die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 8, wie sie gemäß § 39 HOAI 2021 beschrieben sind, wobei sich der Bedarf der Leistungsphase 4 erst noch zeigen wird. Darüber hinaus wird im Zuge der Planung die Beteiligung von Bürgern und Betroffenengruppen in verschiedenen Formaten ein zentraler Bestandteil sein, sowie ferner das Mitwirken bei den Thematiken Fördermittel und Finanzierungsplanung.

Die Gesamtfläche des neuzugestaltenden Geländes beträgt 2,4 Hektar. Grundlage der bisherigen Schritte ist ein Zonie-rungskonzept (Aktivitätszone, Quartiersfläche und Friedhofspark).

Die Planungsleistungen für das Projekt sollen an ein Planungsbüro mit expliziter Expertise und Erfahrung bei vergleichbaren Freiflächenplanungen und entsprechender Beteiligungsprozesse (Partizipationsverfahren) vergeben werden.

Die Planungsleistungen werden in Stufen vergeben. Die erste Stufe (Stufe I) umfasst die Leistungsphasen LPh 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung). Auf Basis der Ergebnisse der Stufe I (Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) muss die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens geprüft

werden und der Baubeschluss durch die gemeinderätlichen Gremien gefasst werden. Dieser beinhaltet dann auch die Vergabe der Planungsleistungen Stufe II, also der weiteren Leistungsphasen LPh 4 ff, die dann bis zur Realisierung des Bauvorhabens führen.

Das Beteiligungsprojekt (Partizipationsverfahren) ist unter Besondere Leistungen - z.B. 'Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung' und/oder 'Mitwirkung bei Beteiligungsverfahren oder Workshops' - in den Architektenvertrag zu integrieren.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Darstellung des Projektteams und der Aufgabenverteilung zwischen Planern und Bauleitern sowie AGVertretern / Gewichtung: 5,00
Qualitätskriterium - Name: Konzeption und Häufigkeit der Verfügbarkeit vor Ort während der Planungs- und Ausführungsphase (Projektleiter, Fachplaner, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung) / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Konzeption der Projektabwicklung mit terminlicher Abwicklung und Ressourceneinsatz , Darstellung der Schnittstellen innerhalb der Projektabwicklung / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Qualität der persönlichen Referenzen des Projektleiters bezügl. des Projektschwerpunkt s / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Qualität der persönlichen Referenzen des Planers bezügl. des Projektschwerpunkt s / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Qualität der persönlichen Referenzen der Bauüberwachung / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Persönliche Referenzen der Projektbeteiligten bei der Beteiligung von Bürgern und Betroffenengruppe n während der Planung mittels verschiedenen Formaten / Gewichtung: 5,00
Qualitätskriterium - Name: Eindruck des Vortrags / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium - Name: Antwort auf Fragen, Akzeptanz des Vertrags, Nachverhandlung / Gewichtung: 10,00
Preis - Gewichtung: 20,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 02/01/2024
Ende: 18/12/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 4
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben:

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen

- Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB)

- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde.

- Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB)

- Angaben zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

- Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)

- Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

- Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).

- Eigenerklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).

- Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).

- Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB).

- Eigenerklärung, dass zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wegen unzulässiger Beeinflussung des öffentlichen Auftraggebers nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB.

- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) vorliegt.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Nachweis der Berechtigung zur Führung der

Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" (gem. § 75 Abs.

1 VgV). Nachweis erfolgt über die Mitgliedschaft in der

entsprechenden Kammer oder über vergleichbaren Nachweis

(bspw. Kopie Urkunde).- Erforderlich ist, dass nach dem für die

öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht die

Berechtigung besteht, die Berufsbezeichnung zu tragen oder in

der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu

werden.

- Nur bei Bewerbergemeinschaften:

Bewerbergemeinschaftserklärung mit Erklärung der

gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines

bevollmächtigten Vertreters.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Vorlage einer aktuellen (nicht vor dem 1. Juli 2023 datierend) allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhal-ten.

- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz für vergleichbare Aufgaben der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2021 und 2022). Der Umsatz muss erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Planungs-leistungen geeignet ist.

- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2020, 2021 und 2022) jahresdurch-schnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.

- Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden je Auftraggeber oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsver-trag mit dem Auftragnehmer zu schließen (siehe auch III.1.1 2.).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenz 1 Freianlagen

Mindest- / Basishonorzone

Anrechenbare Kosten

realisierte und abgeschlossene Leistungsphasen

Referenz 2 Freianlagen

Mindest- / Basishonorzone

Anrechenbare Kosten

realisierte und abgeschlossene Leistungsphasen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure/Beratende Ingenieure:

1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt, Ingenieur oder die Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt, Ingenieur oder Beratender Ingenieur tätig zu werden,

2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen,

3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Nichtvorliegen von Bezügen zu Russland gem. EU-Verordnung 2022/576 (gem. Eigenerklärung)

- Für jeden Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgeltnach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg spätestens mit dem endgültigen und verbindlichen Angebot abgegeben werden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 11/09/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/01/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die

Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers

Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für

Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt

Pforzheim teilnehmen wollen?

• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL

oder das Kiosk-System

• Download der Software "Bietercockpit" für die

Angebotserstellung

• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch

• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der

Vergabeunterlagen

• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt

Pforzheim

• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe

• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den

Staatsanzeiger Baden-Württemberg

• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf

der Abgabefrist eingesehen werden können.

Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei

zur Verfügung gestellt.

- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation":

Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die

elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des

Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen

stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden

Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein

postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform

erfolgt nicht.

- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt":

Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses

Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor

der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die

Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-

Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten.

Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden

Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere

Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen

Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist

beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des

Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle

ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische

Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-

Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen

haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der

Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich

übermittelten Antworten.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3

GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut

aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3, Antrag

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach

§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der

Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1.

§ 135 Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn

der öffentliche Auftraggeber

1) gegen § 134 verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt

worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt

werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den

Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der

Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur

Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach

Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im

Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein,

wenn

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die

Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

zulässig ist;

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im

Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er

die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach

derVeröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen

wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen

und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die

Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der

Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige

Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der

Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die

Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten

soll, umfassen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/07/2023

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