Löschgruppenfahrzeug LF 10, FFW Lauchringen Referenznummer der Bekanntmachung: 1/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hohrainstraße 59
Ort: Lauchringen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79787
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lauchringen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug LF 10, FFW Lauchringen
Lieferung eine Löschgruppenfahrzeugs LF 10 "Fahrgestell, Aufbau u. Beladung"
LKW-Fahrgestell (Allrad) für ein LF 10
Lauchringen, DE
Lieferung eines Fahrgestells für eine Löschgruppenfahrzeug LF 10 sh. Ausschreibungsbekanntmachung
Es ist lediglich ein Angebot für Los 1 und Los 2 eingegangen. Diese Aufträge wurden am 30.06.2023 vergeben. Los 3 wurd nun national öffentlich ausgeschrieben.
Feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau für ein LF 10 auf dem Fahrgestell (Los 1)
Lauchringen, DE
Feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau für ein LF 10 auf dem Fahrgestell (Los1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LKW-Fahrgestell (Allrad) für ein LF 10
Nationale Identifikationsnummer: DEC5
Postanschrift: Am Gamsacker 10/1
Ort: Umkirch
NUTS-Code: DE132 Breisgau-Hochschwarzwald
Postleitzahl: 79224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7665-9398564
Fax: +49 7665-93985-81
Internet-Adresse: www.mantruckandbus.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau für ein LF 10 auf dem Fahrgestell (Los 1)
Nationale Identifikationsnummer: ATU 22669609
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 79
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 33716905-0
Fax: +49 33716905-18
Internet-Adresse: www.rosenbauer.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Die Antragsfristen für ein Nachprüfungsverfahren richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Danach ist ein Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.