Rahmenvereingarungen für die Lieferung von iPads, iPhones, Mac-Systemen und Zubehör des Herstellers Apple sowie zugehörige Dienstleistungen für den SWR und weitere Bezugsberechtigte Referenznummer der Bekanntmachung: EU-I/T 2/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Einkauf IT/Technik, Hans-Bredow-Straße
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE121 Baden-Baden, Stadtkreis
Postleitzahl: 76530
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereingarungen für die Lieferung von iPads, iPhones, Mac-Systemen und Zubehör des Herstellers Apple sowie zugehörige Dienstleistungen für den SWR und weitere Bezugsberechtigte
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betreiben umfangreiche IT-Infrastrukturen auch auf Basis von Technologien des Herstellers Apple. Zum Ausbau auf der einen Seite, aber auch zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Sicherheit dieser Strukturen auf der anderen Seite ist die regelmäßige Neu- und Ersatzbeschaffung von mobilen Geräten wie Tablets und Smartphones (iPads, iPhones sowie Zubehör) als auch Mac-Systemen dieses Herstellers und zugehörige Dienstleistungen eine ständige Beschaffungsaufgabe. Federführend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beabsichtigt der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber, zwei Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von iPads, iPhones, Mac-Systemen, Zubehör sowie zugehörige Dienstleistungen abzuschließen.
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von iPads, iPhones und Zubehör des Herstellers Apple sowie zugehörige Dienstleistungen
Baden-Baden und Stuttgart sowie 2a Vertragsunterlagen Los 1, Kapitel 2.1 Bezugsberechtigte und Kapitel 3.6 Anforderungen an die Lieferleistung
Federführend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beabsichtigt der SWR als Auftraggeber, in diesem Los 1 eine „Rahmenvereinbarung für die Lieferung von iPads, iPhones und Zubehör des Herstellers Apple sowie zugehörige Dienstleistungen“ abzuschließen.
An dieser Rahmenvereinbarung sind die unter 2a Vertragsunterlagen Los 1 Kapitel 2.1 benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (nachfolgend aufgeführt) sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt.
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- ARTE Deutschland TV GmbH
- Bayerischer Rundfunk (BR)
- Deutsche Welle (DW)
- Deutschlandradio (DR)
- Hessischer Rundfunk (HR)
* ARD-Sternpunkt
- Norddeutscher Rundfunk (NDR)
- Radio Bremen (RB)
- Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
* ARD-Hauptstadtstudio
* ARD-Play-Out-Center
* IVZ – Informationsverarbeitungszentrum
- Saarländischer Rundfunk (SR)
- Südwestrundfunk (SWR)
- Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Der Auftraggeber plant mit diesem Los 1 den Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Lieferung von iPads, iPhones und Zubehör sowie zugehörige Dienstleistungen“.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
Die monetären Abnahmevolumen (in € netto) sind in den 2a. Vertragsunterlagen Los 1, Kapitel 2,8 Abnahmevolumen, und in Anlage 1.5.1a Leistungs- und Preisblätter, Los 1, dargestellt:
Apple iPad:
Mindestabnahmevolumen: 460.000 €
Geplantes Abnahmevolumen: 1.260.000 €
Optionales Höchstvolumen: 1.400.000 €
Apple iPhone:
Mindestabnahmevolumen: 3.000.000 €
Geplantes Abnahmevolumen: 13.800.000 €
Optionales Höchstvolumen: 15.100.000 €
Apple Watch:
Mindestabnahmevolumen: 5.000 €
Geplantes Abnahmevolumen: 12.000 €
Optionales Höchstvolumen: 13.500 €
Apple AirPods:
Mindestabnahmevolumen: 18.000 €
Geplantes Abnahmevolumen: 46.000 €
Optionales Höchstvolumen: 50.000 €
Apple TV&Home:
Mindestabnahmevolumen: 5.000 €
Geplantes Abnahmevolumen: 12.500 €
Optionales Höchstvolumen: 13.500 €
Zubehör:
Mindestabnahmevolumen: 220.000 €
Geplantes Abnahmevolumen: 650.000 €
Optionales Höchstvolumen: 750.000 €
Der geplante Start der Rahmenvereinbarung ist der 01.01.2024.
Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Mac-Systemen, Displays und Zubehör des Herstellers Apple sowie zugehörige Dienstleistungen
Baden-Baden und Stuttgart sowie 2b. Vertragsunterlagen Los 2, Kapitel 2.1 Bezugsberechtigte und Kapitel 3.6 Anforderungen an die Lieferleistung
Federführend für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten beabsichtigt der SWR als Auftraggeber, in diesem Los 2 eine „Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Mac-Systemen, Displays und Zubehör des Herstellers Apple sowie zugehörige Dienstleistungen“ abzuschließen.
An dieser Rahmenvereinbarung sind die unter 2b Vertragsunterlagen Los 2 Kapitel 2.1 benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (nachfolgend aufgeführt) sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt.
- ARTE Deutschland TV GmbH
- Bayerischer Rundfunk (BR)
- Deutsche Welle (DW)
- Deutschlandradio (DR)
- Hessischer Rundfunk (HR)
- Norddeutscher Rundfunk (NDR)
- Radio Bremen (RB)
- Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB)
* ARD-Play-Out-Center
* IVZ – Informationsverarbeitungszentrum
- Südwestrundfunk (SWR)
- Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Der Auftraggeber plant mit diesem Los 2 den Abschluss einer „Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Mac-Systemen, Displays und Zubehör des Herstellers Apple sowie zugehörige Dienstleistungen“.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren abgeschlossen. Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
Die monetären Abnahmevolumen (in € netto) sind in den 2b. Vertragsunterlagen Los 2, Kapitel 2.8 Abnahmevolumen, und in Anlage 1.5.1b Leistungs- und Preisblätter Los 2, dargestellt:
Apple MacBook Air:
Mindestabnahmevolumen: 60.000 €
Geplantes Abnahmevolumen: 146.000 €
Optionales Höchstvolumen: 160.000 €
Apple MacBook Pro:
Mindestabnahmevolumen: 790.000 €
Geplantes Abnahmevolumen: 3.250.000 €
Optionales Höchstvolumen: 3.600.000 €
Apple iMac:
Mindestabnahmevolumen: 13.500 €
Geplantes Abnahmevolumen: 36.000 €
Optionales Höchstvolumen: 40.000 €
Apple Mac mini:
Mindestabnahmevolumen: 33.500 €
Geplantes Abnahmevolumen: 220.000 €
Optionales Höchstvolumen: 245.000 €
Apple Mac Studio:
Mindestabnahmevolumen: 175.000 €
Geplantes Abnahmevolumen: 475.000 €
Optionales Höchstvolumen: 520.000 €
Apple Mac Pro:
Mindestabnahmevolumen: 45.000 €
Geplantes Abnahmevolumen: 1.300.000 €
Optionales Höchstvolumen: 1.450.000 €
Apple Studio Display:
Mindestabnahmevolumen: 44.000 €
Geplantes Abnahmevolumen: 85.000 €
Optionales Höchstvolumen: 93.000 €
Apple Pro Display XDR:
Mindestabnahmevolumen: 9.500 €
Geplantes Abnahmevolumen: 65.000 €
Optionales Höchstvolumen: 71.000 €
Zubehör für Mac-Systeme:
Mindestabnahmevolumen: 43.500 €
Geplantes Abnahmevolumen: 145.000 €
Optionales Höchstvolumen: 161.000 €
Der geplante Start für die Rahmenvereinbarung ist der 01.01.2024.
Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
Optional soll die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 1 weiteres Jahr auf eine maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren verlängert werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 + Los 2
A4.3.2-1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss jedem Angebot die „Anlage 1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ der Vergabeunterlagen ausgefüllt beigefügt sein.
A4.3.3-1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 in den Verfahrensunterlagen – Inhalt und Aufbau des Angebots“).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ der Vergabeunterlagen vorzulegen.
Los 1 + Los 2
A4.3.4-1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall.
• Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall.
• Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staa-tes, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A4.3.4-3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
• Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate.
• Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus!
Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt:
B4.3.4-2 - Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters:
50 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad (=ZEG): EK-Quote < 10%
100 Punkte - Mittlerer ZEG: EK-Quote >= 10% u. < 20%
150 Punkte - Hoher ZEG: EK-Quote >= 20% u. < 30%
200 Punkte - Sehr hoher ZEG: EK-Quote >= 30%
B4.3.4-3 - Bewertung des Bonitätsindex:
50 Punkte - Niedriger ZEG: Mittlere Bonität
100 Punkte - Mittlerer ZEG: Gute Bonität
150 Punkte - Hoher ZEG: Sehr gute Bonität
200 Punkte - Sehr hoher ZEG: Hervorragende Bonität
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer:
Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 in den Verfahrensunterlagen – Inhalt und Aufbau des Angebots“).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ der Vergabeunterlagen vorzulegen.
Los 1 + Los 2
A4.3.4-1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
• Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall.
• Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall.
• Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung.
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staa-tes, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre.
A4.3.4-3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate).
• Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate.
• Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus!
Los 1/ Los2:
A4.3.5-1/ A4.3.6-1 Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb von iPads, iPhones und Zubehör/ Mac-Systeme
A4.3.5-2/ A4.3.6-2 Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als autorisierter Apple Service Provider für die Instandsetzung von iPads, iPhones und Zubehör/ Mac-Systeme
A4.3.5-3/ A4.3.6-3 Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters mind. nach DIN EN ISO 9001:2015.
A4.3.5-4/ A4.3.6-4 Nachweis eines ersten Referenzprojekts für eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von iPads, iPhones und Zubehör in vergleichbarer Art, das in den vergangenen 3 Jahren begonnen wurde/ Mac-Systeme.
Die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage“ muss vom Bieter ausgefüllt und mit dem Angebot vorgelegt werden.
A4.3.5-5/ A4.3.6-5 Nachweis eines zweiten Referenzprojekts für eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von iPads, iPhones und Zubehör in vergleichbarer Art, das in den vergangenen 3 Jahren begonnen wurde / Mac-Systeme.
Die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage“ muss vom Bieter ausgefüllt und mit dem Angebot vorgelegt werden.
Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt vorgenommen:
B4.3.5-4/ B4.3.6-4: Die Bewertung des 1. Referenzprojekts erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird innerhalb des Bewertungskriteriums hinsichtlich des Projektvolumens, der Anzahl der Lieferorte, der Anzahl der Bezugsberechtigten, der Abruf- und Lieferprozesse, der Organisation des Helpdesks, der Prozesse bei Garantieabwicklung sowie der Instandsetzungsprozesse bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad) nahekommt.
0 Punkte - Niedriger ZEG: Die Referenz kommt in einem (1) der vorgegebenen Teilkriterien dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe.
100 Punkte - Mittlerer ZEG: ... kommt in zwei (2) oder drei (3) der Teilkriterien dem ... nahe.
200 Punkte - Hoher ZEG: ... kommt in vier (4) oder fünf (5) der Teilkriterien dem ... nahe.
300 Punkte - Sehr hoher ZEG: ... kommt in sechs (6) oder sieben (7) der Teilkriterien dem ... nahe.
B4.3.5-5/ B4.3.6-5: Die Bewertung des 2. Referenzprojekts siehe Bewertung für das erste Referenzprojekt.
0 Punkte - Niedriger ZEG: Die Referenz kommt in einem (1) der vorgegebenen Teilkriterien dem ... nahe.
100 Punkte - Mittlerer ZEG: ... kommt in zwei (2) oder drei (3) der Teilkriterien dem ... nahe.
200 Punkte - Hoher ZEG: ... kommt in vier (4) oder fünf (5) der Teilkriterien dem ... nahe.
300 Punkte - Sehr hoher ZEG: ... kommt in sechs (6) oder sieben (7) der Teilkriterien dem ... nahe.
Wichtiger Hinweis für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer: siehe unter III.1.2)
Los 1/ Los2:
A4.3.5-1/ A4.3.6-1 Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als Partner für den Vertrieb von iPads, iPhones und Zubehör/ Mac-Systeme
A4.3.5-2/ A4.3.6-2 Nachweis der aktuellen Unternehmenszertifizierung als autorisierter Apple Service Provider für die Instandsetzung von iPads, iPhones und Zubehör/ Mac-Systeme
A4.3.5-3/ A4.3.6-3 Nachweise eines zertifizierten Qualitätsmanagements des Bieters mind. nach DIN EN ISO 9001:2015.
A4.3.5-4/ A4.3.6-4 Nachweis eines ersten Referenzprojekts für eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von iPads, iPhones und Zubehör in vergleichbarer Art, das in den vergangenen 3 Jahren begonnen wurde/ Mac-Systeme.
Die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage“ muss vom Bieter ausgefüllt und mit dem Angebot vorgelegt werden.
A4.3.5-5/ A4.3.6-5 Nachweis eines zweiten Referenzprojekts für eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung von iPads, iPhones und Zubehör in vergleichbarer Art, das in den vergangenen 3 Jahren begonnen wurde / Mac-Systeme.
Die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage“ muss vom Bieter ausgefüllt und mit dem Angebot vorgelegt werden.
Die Eignung wird je Los festgestellt, wenn der Bieter alle Nachweise je Los eingereicht hat, alle Mindestanforderungen je Los erfüllt und insgesamt in wirtschaftlich-finanzieller (siehe III.1.2) und technisch-
beruflicher Leistungsfähigkeit (siehe III.1.3) in dem jeweiligen Los mehr als 575 Eignungspunkte erreicht hat.
Los 1 + Los 2
- Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
- Verfahrensunterlagen gem. Kap. 2.3.1. Datenschutz ff. & Verpfl. auf Vertraulichkeit ff (Los 1,Kap. 3.1 & Los 2, Kap.3.1)
- Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Nachunternehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4
Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronischer Rechnungsversand:
E-Mail-Adresse:
Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand finden Sie unter dem Link www.swr.de/ausschreibungen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.6 der Verfahrensunterlagen genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730