Generalplanung Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Wagenstadt
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 26
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Jürgen Rauer
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herbolzheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Wagenstadt
Die Stadt Herbolzheim beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Grundschule im Ortsteil Wagenstadt. Im Jahr 2021 wurde die Gebäudesituation erfasst und - gerade auch hinsichtlich einer Sanierung - bewertet. Im Rahmen der Projektskizze wurde als Ziel definiert, dass eine vollständige energetische Sanierung des Bestandsgebäude sowie eine entsprechende integrierte Erweiterung des Gebäudes in Richtung Süden erfolgen soll. Im Fokus steht die ressourcenschonende Sanierung, die Einsparung von CO2 als Teil des kommunalen Klimaschutzkonzepts sowie der Einsatz von regenerativen und ökologischen Materialien. Sommerlicher Wärmeschutz- und Wärmerückgewinnung durch kontrollierte Be- und Entlüftung, aber auch hygienischer Luftwechsel sollen die Nutzbarkeit der Grundschule massiv aufwerten. Die Maßnahmen sollen Modellcharakter für die weitere Sanierung kommunaler Gebäude haben. Die technische Gebäudeausstattung, die Architektur, die Baukonstruktion und alle weiteren planerischen Aspekte sollen optimal unter Berücksichtigung der multiplen Nutzungsanforderungen aufeinander abgestimmt sein. Es ist ein ganzheitliches Konzept erforderlich. Hierfür werden die Generalplanerleistungen ausgeschrieben, diese umfassen im wesentlichen die Leistungen der Objektplanung, Freianlagen, Tragwerksplanung, der Technischen Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 1 bis 5 und 8, sowie der Bauphysik und des Brandschutzes. Für das Vorhaben liegt bereits eine Objektplanung liegt bereits eine Planung mit dem Stand der Leistungsphase
2 der HOAI vor. Die Ergebnisse liegen den Ausschreibungsunterlagen als Anlage 08 bei. Auf dieser soll aufgebaut und das Vorhaben weiterentwickelt werden. Das Projekt umfasst ein Gesamtvolumen von ca. 6.150.000 € brutto (Kostengruppen 200 - 700). Die Realisierung ist bis ca. Ende 2026 geplant.
Herbolzheim
Es werden die Generalplanerleistung für die unter Punkt II.1.4 beschriebene Sanierung, Umbau und Erweiterung der Grundschule Wagenstadt gefordert. Für die Maßnahme wurden bereits Planungsleistungen in Form einer Vorplanung erbracht. Diese wird den Teilnehmern in der Stufe 1 zur Verfügung gestellt werden und ist Basis der weiteren Planung (Siehe Anlage 8). Die zu erbringende Leistung umfasst generell sämtliche Grundleistungen der unten aufgeführten Phasen, die besonderen Leistungen sind der Anlage 04.01 zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise wie folgt:
Stufe 1:
- Objektplanung gem §33, 34 HOAI zu 3,5 % der Leistungsphase 2
- Freianlagenplanung gem §§ 38, 39 HOAI der Leistungsphase 1 und 2
- Tragwerksplanung für Gebäude gem §§ 49, 51 HOAI der Leistungsphase 1 und 2
- Planungen für Technische Ausrüstung für Gebäude Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 gem §§53, 55 HOAI der
Leistungsphase 1 und 2
HOAI
- Brandschutzberatung
Stufe 2:
- Objektplanung gem §33, 34 HOAI zu 3,5 % der Leistungsphase 3 und 4
- Freianlagenplanung gem §§ 38, 39 HOAI der Leistungsphase 3 und 4
- Tragwerksplanung für Gebäude gem §§ 49, 51 HOAI der Leistungsphase 3 und 4
- Planungen für Technische Ausrüstung für Gebäude Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 gem §§53, 55 HOAI der
Leistungsphase 3 und 4
- Brandschutzberatung, Brandschutznachweis u. Brandschutzpläne, Fachbetreuung zu Werk- u. Detailplänen
Stufe 3:
- Objektplanung gem §33, 34 HOAI zu 3,5 % der Leistungsphase 5
- Freianlagenplanung gem §§ 38, 39 HOAI der Leistungsphase 5
- Tragwerksplanung für Gebäude gem §§ 49, 51 HOAI der Leistungsphase 5
- Planungen für Technische Ausrüstung für Gebäude Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 gem §§53, 55 HOAI der
Leistungsphase 5
- Brandschutzberatung, Fachbetreuung zu Werk- u. Detailplänen
Stufe 4:
- Objektplanung gem §33, 34 HOAI zu 3,5 % der Leistungsphase 6 bis 8
- Freianlagenplanung gem §§ 38, 39 HOAI der Leistungsphase 6 bis 8
- Tragwerksplanung für Gebäude gem §§ 49, 51 HOAI der Leistungsphase 6 und 8
- Planungen für Technische Ausrüstung für Gebäude Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 gem §§53, 55 HOAI der
Leistungsphase 6 bis 8
- Brandschutzberatung, Fachbetreuung zu Werk- u. Detailplänen, Baubegleitende Brandschutztechnische Begehung AHO Niveau 1, Flucht- und Rettungswegpläne mit Feuerwehrplan, Nachführung Eingabeunterlagen
Stufe 5:
- Objektplanung gem §33, 34 HOAI zu 3,5 % der Leistungsphase 9
- Freianlagenplanung gem §§ 38, 39 HOAI der Leistungsphase 9
- Planungen für Technische Ausrüstung für Gebäude Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 gem §§53, 55 HOAI der
Leistungsphase 9
- Brandschutzberatung
Darüber hinaus sind im Bereich der Bauphysik in der jeweiligen Stufe die folgenden Leistungen zu erbringen:
Beratungsleistungen zur Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanz, Bauakustik/Schallschutz, Raumakustik) gem. Ziff. 1.2.2, Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI (Nachweis sommerlicher Wärmeschutz u. GEG, Bauteilkatalog, Beratung zu Abdichtungen, Schallschutznachweis gegen Außenlärm nach DIN 4109, Bestand und Anbau, Foyer, Klassenräume, Mehrzweckräume – soweit in der jeweiligen Leistungsstufe erforderlich)
Ferner die folgenden Leistungen:
- Vorbereitung, Ausarbeitung und Stellung der Förderanträge sowie Abwicklung und Dokumentation
- Behördenabstimmungen
die folgenden Generalplanerleistungen:
- Koordination aller Teilleistungen des Projektes
- Koordination aller externen Beteiligten (z.B. Stadtwerke, Breitband, Telekommunikation)
- erforderlichenfalls Sicherheits- und Gesundheitskoordination
- Termin, Kosten und Ergebniskontrolle in Bezug auf die Einzelleistungen und die Gesamtleistungen
- regelmäßige Berichterstattung an den Auftraggeber in Textform über Termin-, Kosten- und Ergebnisentwicklung
- vollständige Dokumentation
- Öffentlichkeitsarbeit (Bürgerinformation über Bauablauf durch Handzettel, Pressemeldungen etc.) in Abhängigkeit der beauftragten Stufe.
Die Stufen-Aufteilung kann sich ggf. ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf die Realisierung/Projektumsetzung oder die Beauftragung aller Stufen besteht. Ebenso wird darauf hingewiesen dass kein Anspruch auf Schadensersatz bei Nichtbeauftragung einzelner Stufen besteht.
Die Auswahl der drei Teilnehmer, welche zur Bearbeitung der Planungsaufgabe und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt unter den grundsätzlich geeigneten Bewerbern auf Grundlage der eingereichten Nachweise, Erklärungen und Referenzen. Die Auswahl erfolgt anhand der Gesamtpunktzahl, bei Gleichstand entscheidet das Los.
Technische und berufliche Eignung, max. 60 Punkte
Jährliches Mittel der Beschäftigten mit der Berufsqualifikation „Architekt“ / „Ingenieur“ in
den letzten drei Jahren über alle Planungsdisziplinen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Bis einschließlich 5 Personen = 0 Punkte
Ab 6 Personen = 10 Punkte
Ab 8 Personen = 20 Punkte
Ab 10 Personen = 30 Punkte
Angabe des übergeordneten Projektleiters sowie der Projektleiter innerhalb der einzelnen Planungsdisziplinen (Name, Berufsbezeichnung) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Keine / unvollständige Angabe = 0 Punkte
Angabe übergeordneter Projektleiter = 15 Punkte
Vollständige Angabe aller Projektleiter = 30 Punkte
Fachliche Eignung, Referenzen, max. 240 Punkte
Vorlage einer Referenzliste über vier früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV. Der Teilnehmer hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Eine Referenz ist geeignet / vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
Referenzprojekt #1 (max. 1 Projekt)
Realisierter Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber
Mindestanforderungen:
- (General-)Planungsleistungen bei einem Neubau-, Umbau- oder Sanierungsprojekt für Objektplanung, Planung der Technischen Gebäudeausrüstung und Tragwerksplanung.
- Erbrachte Leistungen:
- Objektplanung: innerhalb der LPH 2-8 min. 5 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.
- Technische Gebäudeausrüstung: innerhalb der LPH 2-8 min. 5 aufeinanderfolgende Phasen vollständig
erbracht.
- Tragwerksplanung: innerhalb der LPH 2-6 min. 4 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.
- Mindesthonorarzonen:
- Objektplanung: IV oder höher.
- Technische Gebäudeausrüstung: II oder höher.
- Tragwerksplanung: III oder höher.
- Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 31.07.2013, vor 31.07.2023.
- Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,20 Mio. € netto.
- Angabe Auftraggeber (öffentlich).
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400
- Ab 1,20 Mio. € netto = 4 Punkte
- Ab 1,55 Mio. € netto = 8 Punkte
- Ab 1,90 Mio. € netto = 12 Punkte
- Ab 2,25 Mio. € netto = 16 Punkte
- Ab 2,60 Mio. € netto = 20 Punkte
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
- Innerhalb der letzten 10 Jahre = 5 Punkte
- Innerhalb der letzten 7 Jahre = 10 Punkte
- Innerhalb der letzten 5 Jahre = 15 Punkte
- Innerhalb der letzten 3 Jahre = 20 Punkte
Referenzprojekt #2 (max. 1 Projekt)
Realisierter Umbau/Sanierung allgemein
Mindestanforderungen:
- (General-)Planungsleistungen bei einem Umbau- oder Sanierungsprojekt für Objektplanung, Planung der Technischen Gebäudeausrüstung und Tragwerksplanung.
- Erbrachte Leistungen:
- Objektplanung: innerhalb der LPH 2-8 min. 5 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.
- Technische Gebäudeausrüstung: innerhalb der LPH 2-8 min. 5 aufeinanderfolgende Phasen vollständig
erbracht.
- Tragwerksplanung: innerhalb der LPH 2-6 min. 4 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht.
- Mindesthonorarzonen:
- Objektplanung: IV oder höher.
- Technische Gebäudeausrüstung: II oder höher.
- Tragwerksplanung: III oder höher.
- Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 31.07.2013, vor 31.07.2023.
- Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400 mind. 1,20 Mio. € netto.
- Angabe Auftraggeber (öffentlich oder privat).
Auswahlkriterium 1: Höhe anrechenbare Herstellkosten KG 300 + 400
- Ab 1,20 Mio. € netto = 4 Punkte
- Ab 1,55 Mio. € netto = 8 Punkte
- Ab 1,90 Mio. € netto = 12 Punkte
- Ab 2,25 Mio. € netto = 16 Punkte
- Ab 2,60 Mio. € netto = 20 Punkte
Auswahlkriterium 2: Projektfertigstellung/Inbetriebnahme
- Innerhalb der letzten 10 Jahre = 5 Punkte
- Innerhalb der letzten 7 Jahre = 10 Punkte
- Innerhalb der letzten 5 Jahre = 15 Punkte
- Innerhalb der letzten 3 Jahre = 20 Punkte
Referenzprojekt #3 (max. 1 Projekt)
Erfahrung mit Gebäudeschadstoffen
Mindestanforderungen:
- Durchführung der Leistungsphasen 2 bis 5 bzw. 2 bis 8 in einem allgemeinen Projekt bei welchem mit Gebäudeschadstoffen umgegangen werden musste (Doppelnennung der Referenzprojekte #1, #2 und #4 möglich).
- Zeitraum der Realisierung nach 31.07.2013, vor 31.07.2023.
Erbrachte Leistungsphasen:
- Begleitung in den Leistungsphasen 2 bis 5 = 20 Punkte
- Begleitung in den Leistungsphasen 2 bis 8 = 45 Punkte
Referenzprojekt #4 (max. 1 Projekt)
Erfahrung mit Fördermitteln
Mindestanforderungen:
- Allgemeines Projekt in welchem erfolgreich Fördermittel beantragt wurden (Doppelnennung der Referenzprojekte #1, #2 und #3 möglich).
- Projektfertigstellung / Inbetriebnahme nach 31.07.2013, vor 31.07.2023.
Die Referenzprojekte #1 und #2 sind vom Generalplaner oder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen.
Die Referenzprojekte #3 und #4 sind vom Generalplaner oder, im Falle der Teilnahme als Bewerbergemeinschaft, vom Objektplaner nachzuweisen.
Die Darstellung der Referenzen hat auf den dem Teilnahmeantrag beiliegenden Formblätter zu erfolgen.
Dort sind die oben genannten Anforderungen vollständig anzugeben.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Mindestkriterien erfüllen. Wird ein Mindestkriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenz anerkannt werden.
Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung der Berufszulassung gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Ingenieurkammer. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu führen. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ist die Eigenerklärung ausreichend. Der Nachweis ist spätestens im Zuge der Angebotsabgabe zu erbringen.
- Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden:
Eigenerklärung der Berufszulassung. Bei Bewerbern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach
den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates.
- Bei juristischen Personen: Eigenerklärung der Eintragung in das Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister. Bei juristischen Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister des Staates, in dem
sie niedergelassen sind oder sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt. Im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ist die Eigenerklärung ausreichend. Der Auszug aus dem Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister ist spätestens im Zuge der Angebotsabgabe zu erbringen.
Zugelassen werden ausschließlich Bewerber, die die fachl. Anforderungen für Architekten oder Ingenieure erfüllen. Dies können auch interdisziplinäre Arbeitsgemeinschaften sein. Teilnahmeberechtigt sind nat. und jur. Personen, die folgende geforderten fachl. Anforderungen erfüllen:
Bei nat. Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtvorschrift ihres Heimatsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich die Bezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu führen. Ist in dem Herkunftsstaaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen
Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG in der derzeit geltenden Fassung - "Berufsanerkennungsrichtlinie" -
gewährleistet ist.
Bei jur. Personen sind die fachl. Voraussetzungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Ein bevollmächtigten Vertreter ist zu benennen, der ür die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an nat. Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen nat. oder jur. Personen
oder von Mitgliedern einer Bietergem. führen zum Ausschluss aller Beteiligten, sofern diese nicht mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische und personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass sein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass zu keinem Zeitpunkt im Vergabeverfahren von den Bewerbern
oder Bietern abgesehen von der im Zuge der Angebotsabgabe einzureichenden Lösungsskizze gemäß
Vergabeunterlagen die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen verlangt wird. Unaufgefordert eingereichte
Lösungsvorschläge werden nicht berücksichtigt.
(2) Fragen sind nur schriftlich an die angegebene Kontaktstelle per Post oder Mail bzw. über die
eVergabePlattform zu richten.
(3) Die Bewerbungen sind über die zur Verfügung gestellte Plattform einzureichen. (Link siehe I.3 der
Bekanntmachung) Teilnahmeanträge per Fax, Telefon oder E-Mail sind unzulässig.
(4) Nachweise und Referenzen sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten
Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
(5) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht
erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
(6) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, akzeptiert der
Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE ist unter
Verwendung des Standardformulars gemäß Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr.
7/2016 zu übermitteln.
(7) FEHLENDE UNTERLAGEN: Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und
Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/
abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
(8) BEWERBUNGSFORMULAR, KOMMUNIKATION, ANGEBOTSABGABE und BIETERPLATTFORM:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular/
Teilnahmeformular zu verwenden, das auf der zur Verfügung gestellten Plattform heruntergeladen werden kann
(Link siehe I.3 der Bekanntmachung).
(9) FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs.1 Nr.1 und
Abs.3 VgV
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages 4)
(10) RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im
Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach
§ 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123
Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben)
- Eigenerklärung,dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen
Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz)
- Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
vorliegt § 73 Abs. 3 VgV
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) § 135 GWB Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der
Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen.