Vergabeverfahren zur Beschaffung von vier Transportern für den Landkreis Heilbronn Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-54-1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71319941315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren zur Beschaffung von vier Transportern für den Landkreis Heilbronn
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von einem Mannschaftstransportwagen Standard, einem Mannschaftstransportwagen zur besonderen Verwendung und von zwei Streckenkontrollfahrzeugen in drei Losen.
Lieferung eines Mannschaftstransportwagens Standard
Leistungserfüllungsort:
Landratsamt Heilbronn
- Zentralwerkstatt -
Kieselhälde 1
74906 Bad Rappenau-Bonfeld
Der Mannschaftstransportwagen Standard wird zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Transportfahrzeug für das Unterhaltungspersonal für die Durchführung des Winter- und Sommerdienstes.
Lieferung eines Mannschaftstransportwagens z.b.V. (zur besonderen Verwendung)
Leistungserfüllungsort:
Landratsamt Heilbronn
- Zentralwerkstatt -
Kieselhälde 1
74906 Bad Rappenau-Bonfeld
Ein Mannschaftstransportwagen z.b.V. (zur besonderen Verwendung), in Form eines Pritschenfahrzeuges mit Doppelkabine zum Personentransport. Auch dieses Fahrzeug wird zur baulichen und betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen als Transportfahrzeug für das Unterhaltungspersonal für die Durchführung des Winter- und Sommerdienstes.
Lieferung von zwei Streckenkontrollfahrzeugen
Leistungserfüllungsort:
Landratsamt Heilbronn
- Zentralwerkstatt -
Kieselhälde 1
74906 Bad Rappenau-Bonfeld
Die zwei Streckenkontrollfahrzeuge werden zur betrieblichen Unterhaltung und Streckenkontrolle von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen der Dienstanweisung zur Streckenwartung an Bundes- und Landstraßen, Ausgabe 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zum Unternehmen des Bieters samt Kontaktdaten und Kontaktperson inklusive einer Telefonnummer
und ständig erreichbaren E-Mail-Adresse unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten
Formblatts „Eigenerklärung Eignung“
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen unter
Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Eignung“
c) Ggf. Erklärung Mindestengelt
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
sowie des Umsatzes des Bieters mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Eignung“.
Referenzangaben des Bieters zu vergleichbaren abgeschlossenen und noch laufenden Leistungen aus den
letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist, jeweils mit Angabe des Auftraggebers (Name, Anschrift,
zugleich Name und Position eines konkreten befugten Ansprechpartners samt dessen Telefonnummer und E-Mail-Adresse), Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Leistungs- und Vertragslaufzeit unter Verwendung des vom
Auftraggeber bereitgestellten Formblatts „Eigenerklärung Eignung“.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Heilbronn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat,
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.