Lieferung und Montage von Ladeinfrastruktur zum Laden von Solo-Niederflur-Stadtlinien-Batteriebussen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Odenkirchener Str. 201
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2166/688-6290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.new.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von Ladeinfrastruktur zum Laden von Solo-Niederflur-Stadtlinien-Batteriebussen
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH plant die Errichtung einer Ladeinfrastruktur für ihre Busflotte am Standort in Rheinstraße 70 in 41065 Mönchengladbach.
Im Busdepot sind 19 Ladepunkte mit je 150 kW DC-Ausgangsladeleistung vorzusehen. Hierzu wird eine Kundenstation bauseits installiert. Die Ladeleistung der neunzehn Ladepunkte muss über ein Lastmanagementsystem steuerbar sein. Ein solches System wird vom Auftragnehmer geliefert, wobei zu beachten ist, dass jeder Ladepunkt über ein separates Anschlusskabel gespeist werden muss.
Weiterer Bestandteil ist die technische Betriebsführung inkl. Wartung der Ladeinfrastruktur sowie die Anlagenverantwortung. Der Zeitraum beträgt 12 Jahre, beginnend mit der Inbetriebnahme.
Mönchengladbach
Lieferung, Aufbau, Betreiben, Wartung und Schulung einer Ladeinfrastruktur zum Laden von bis zu 19 Solo-Niederflur-Stadtlinien-Batteriebussen inklusive Montage und Fundamentgründung der gesamten Ladeinfrastruktur.
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH plant ab der Busbeschaffung 2023 alle neu anzuschaffenden Fahrzeuge auf E-Busse umzustellen. Hierzu werden in diesem Jahr Solo-Elektrobusse inklusive der entsprechenden Ladetechnik beschafft.
Für dieses Projekt wird die Ladetechnik im Busdepot Mönchengladbach, Rheinstr. 70 installiert werden. Bei der Planung und Errichtung von elektrischen Anlagen und Ladeeinrichtungen sind die jeweils aktuellen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, VDE-Bestimmungen, DIN-Normen, technischen Anschlussbedingungen und deren Ergänzenden Bedingungen zur TAB-Mittelspannung einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
1) Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1 und Abs. 4, 124 GWB.
2) Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
1) Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. € für Personenschäden und 5,0 Mio. € für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
2) Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren.
3) Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren.
Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:
1) Mindestens 3 Referenzen über eine erfolgreiche Inbetriebnahme einer Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Busse mit einer Ladeleistung von mindestens 100 kW je Ladepunkt an Standorten innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz innerhalb der letzten 3 Jahre (Art der Lieferleistung, Prüfbescheinigungen einer anerkannten technischen Prüforganisation, Angabe von Kontaktdaten der Referenzgeber).
Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % des Auftragswertes.
Die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die NEW mobil und aktiv Mönchengladbach GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgabeneinzuhalten,
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfangregeln und
— die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der SektVO. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag digital beim Auftraggeber einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Die qualifizierten Bewerber der Stufe 1 werden zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert. Die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 stehen auf dem Portal zum Download zur Verfügung. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
6. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß SektVO nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, nur mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufzunehmen, deren Angebot für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit allen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, Verhandlungen geführt werden. Es wird jedoch mit mindestens 3 Bietern verhandelt, sofern ausreichend indikative Angebote eingegangen sind. Durch dieses Verfahren soll gegebenenfalls unnötiger Aufwand bei den Bietern vermieden werden.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211472889
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.