Zukunftsfähige Schulen Gütersloh – Kattenstroth / Herrichten/Erdarbeiten VE 03-6-KAT-3 Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-40-3-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Str. 70
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 524182-2380
Fax: +49 524182-3539
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zukunftsfähige Schulen Gütersloh – Kattenstroth / Herrichten/Erdarbeiten VE 03-6-KAT-3
1. Erdarbeiten für das Baufeld Gebäude
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1. Erdarbeiten für das Baufeld Gebäude ca. 400 bis 600cbm je Standort (einschl. Baugrubenaushub, HKS-Schotter für kapillarbrechende Schicht einbringen und verdichten, Feinplanum herstellen)2. Entsorgung von Aushub3. Bodenverbesserungsmaßnahmen, nachträgliches Verdichten des Baugrundes4. Erdarbeiten Medienversorgung 400cbm bis 600cbm5. Abbruch befestigte Flächen bis 1200m²6. Abbruch/Ausbau und Lagerung von Ausstattungsgegenstände auf Schulhofflächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33332
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Auf die gesetzlichen Rügeobliegenheiten des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.