Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im "Netz nördliches Westfalen"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 48
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Thomas Bienek
E-Mail:
Telefon: +49 521329433-21
Fax: +49 230395263-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nwl-info.de/
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 5
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Ralf Hoopmann
E-Mail:
Telefon: +49 511533330
Fax: +49 51153333299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lnvg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im "Netz nördliches Westfalen"
Verkehrsdurchführung für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zum Betrieb der Linien RE 82 (Bielefeld - Detmold - Altenbeken), RB 63 (Münster - Coesfeld), RB 67 (Bielefeld - Warendorf - Münster), RB 71 (Bielefeld - Rahden/Bad Salzuflen), RB 73 (Bielefeld - Lemgo-Lüttfeld), RB 74 (Bielefeld - Paderborn), RB 75 (Bielefeld - Halle(West.) - Osnabrück), RB 76 (Verl - Gütersloh - Harsewinkel), RB 77 (Herford - Hameln - Elze (- Hildesheim)), sowie optional RB 68 (Münster - Sendenhorst).
Netz nördliches Westfalen - Los 1
Der Auftraggeber NWL beabsichtigen die Vergabe eines Verkehrsvertrages zur Personenbeförderung im Schienenpersonenverkekhr auf der Linie RB 76 (Verl - Gütersloh - Harsewinkel) mit ca. 0,3 Mio ZugKm/Jahr und optional der Linie RB 68 (Münster - Sendenhorst) mit ca. 0,5 Mio. ZugKm/Jahr im Wettbewerb nach Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2011.
Der Betrieb ist voraussichtlich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026 aufzunehmen.
Dem Auftragnehmer werden BEMU-Fahrzeuge unter Sicherstellung der Verfügbarkeit der BEMU-Fahrzeuge während des Betriebes, zur Verfügung gestellt.
Aufgabenträger für das Los 1 ist lediglich der NWL.
Die Linie RB 68 ist Teil des Angebotes, wird allerdings nur optional beauftragt.
Netz nördliches Westfalen - Los 2
Region Ostwestfalen-Lippe, Münsterland, Landkreis Osnabrück, südliches Niedersachsen.
Die Auftraggeber NWL und LNVG beabsichtigen die Vergabe eines Verkehrsvertrages zur Personenbeförderung im Schienenpersonenverkehr auf den Linien:
RE 82 Bielefeld - Detmold - Altenbeken
RB 63 Münster - Coesfeld
RB 67 Bielefeld - Warendorf - Münster
RB 71 Bielefeld - Rahden/Bad Salzuflen
RB 73 Bielefeld - Lemgo-Lüttfeld
RB 74 Bielefeld - Paderborn
RB 75 Bielefeld - Halle(West.) - Osnabrück
RB 77 Herford - Hameln - Elze (- Hildesheim)
im Wettbewerb nach Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2011.
Für die Linien RE 82, RB 63, RB 67, RB 71 und RB 73 ist die Betriebsaufnahme voraussichtlich zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2028 aufzunehmen. Für die Linien RB 74, RB 75 und RB 77 ist der Betrieb voraussichtlich zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2029 aufzunehmen. Das Los 2 hat eine Umfang von ca. 7,1 Mio. ZugKm/Jahr.
Der Auftragnehmer muss einen vorgegebenen Leasingvertrag über BEMU-Fahrzeuge inkl. der Sicherstellung von deren Verfügbarkeit während des Betriebes abschließen, welcher derzeit ausgeschrieben wird.
Die LNVG ist neben dem NWL Aufgabenträger des Loses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende formlose, unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass:
- keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens vorliegt, das die berufliche Zuverlässigkeit des EVU infrage stellt,
- keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen,
- keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen,
- keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Eisenbahnverkehrsunternehmens (EVU) oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen,
- keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen die Umwelt schützende Vorschriften vorliegen,
- das EVU seinen sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebenden steuerrechtlichen Pflichten nachgekommen ist.
Alle EVU mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht. Dies kann z. B. durch eine Bescheinigung der zuständigen Aufsichtsbehörde erfolgen, dass die Kommune die Abgabe des Angebotes nicht hätte verhindern müssen (im Fall der kommunalen Mehrheitsbeteiligung) bzw. die weitere Beteiligung an dem EVU mit dem Kommunalwirtschaftsrecht zu vereinbaren ist (im Fall der kommunalen Minderheitsbeteiligung). In Abhängigkeit des jeweils für das oder die EVU maßgeblichen Gemeinwirtschaftsrechts kann dies unter Umständen die Vorlage weiterer Nachweise erfordern. Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende formlose, unterschriebene Eigenerklärungen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass:
1. Formlose Eigenerklärung der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt.
2. Formlose Eigenerklärung der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (SPNV-Betrieb).
3. Formlose Eigenerklärung, dass der Bewerber sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet und das gegen ihn kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis, dass der Bewerber über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Genehmigung noch nicht vor, hat der Bewerber darzulegen, wie diese bis 6 Monate vor Betriebsaufnahme erlangt werden soll und zusätzlich eine formlose unterschriebene Eigenerklärung einzureichen, dass er über die für die Genehmigung zum EVU erforderliche Fachkunde verfügt,
2. Formlose unterschriebene Liste über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV oder im sonstigen Eisenbahnverkehr bezogen auf die letzten 5 Geschäftsjahre.
3. Der Bewerber/Bieter muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
Die Abgabe von Angaben durch Bietergemeinschaften ist bei gesamtschuldnerischer Haftung ihrer Mitglieder zulässig. Die Bildung einer Bietergemeinschaft muss bis zur Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgen.
Eine Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bietergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des VV bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber Aufgabenträgern rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind mit vollständigem Adressangaben zu nennen. Die Bildung von Bietergemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist unzulässig. Bietergemeinschaften haben bei Ihrer Bildung die kartellrechtlichen Vorgaben zu beachten. Sie haben daher mit ihrem Teilnahmeantrag darzulegen, wie die kartellrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Aufgabenträger behalten sich das Recht vor, in dieser Frage weitere Erkundungen, auch bei Dritten, einzuholen.
Der Bieter muss bis spätestens 6 Monate vor Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 6 Abs. 2 AEG nachweisen
Es sind die folgenden in den weiteren Verfahrensunterlagen beigefügten Eigenerklärungen mit der Abgabe des
Teilnahmeantrages einzureichen:
1. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 MiLoG,
2. EU-Eigenerklärung Sanktionen Russland,
3. Eigenerklärung Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie
4. Eigenerklärung Arbeitnehmerentsendungsgesetz.
5. Eigenerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dieser Auftragsbekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb gestartet. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über das Portal gem. Ziffer I.3) einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der eVergabe-Plattform Daisikomm erforderlich.
2. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe Plattform Daisikomm (siehe Ziffer I.3))
3. zu IV.1.1) Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Vergabeverfahren auf der Grundlage von Art.5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370.
4. Für Rückfragen zu den Teilnahmeanträgen steht das Vergabeportal unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.daisikomm.de/verfahren/D29330
5. Wir weisen darauf hin, dass neben den Aufgabenträgern zur Vorbereitung und Unterstützung im Vergabeverfahren betraute Berater über Inhalte der Rückfragen, Rügen und Teilnahmeanträge in Kenntnis gesetzt werden. Diese Dritten sind jedoch von den Aufgabenträgern zur Geheimhaltung verpflichtet worden.
6. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf sind dem Dokument Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
7. Es wird ein Personalübergang nach § 131 GWB (3) angeordnet.
8. Die Angabe unter IV.2.2) bezieht sich auf die Einreichung der Teilnahmeanträge.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen.