Universitätsklinikum Münster - 0000_22_1030 Erweiterung Versorgungskanal - G01 Betonkanal VZII bis MedForCe Referenznummer der Bekanntmachung: 1030-G01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251830
Fax: +49 2518346660
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster - 0000_22_1030 Erweiterung Versorgungskanal - G01 Betonkanal VZII bis MedForCe
Betonkanal VZII bis MedForCe
Universitätsklinikum Münster Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5 48149 Münster
Das UKM beabsichtigt die Gebäude MedForCe und VersorguBetonkanal VZII bis MedForCengszentrum II mit einem Versorgungstunnel zu verbinden. Der Versorgungstunnel wird auf einer Länge von ca. 62 m mit StahlbetonRahmenprofilen hergestellt.
Der Neubau des Versorgungstunnels erfolgt mit Stahlbeton-Rahmenprofilen in den lichten Abmessungen 4250 mm (Breite) und 2200 mm (Höhe). Der Versorgungstunnel erhält an der Nordseite Anschluss an das vorhandene Untergeschoss des Versorgungszentrums II / Servicezentrums. An der Südseite erfolgt der Anschluss an das vorhandene Untergeschoss des Gebäudes MedForCe. Die ausgeschriebene Maßnahme liegt zwischen den Neubauten MedForCe und Versorgungszentrum II / Servicezentrum an der Domagkstraße.
- Bodenaushub: ca. 5600 m3
- Boden liefern und einbauen: ca. 3500 m3
- Stahlbeton-Rahmenprofile, 4,25 x 2,2 m: ca. 62 m
- Verbau: ca. 1200 m2
- Sondierbohrungen: ca. 50 St
- Asphalt aufbrechen und wiederherstellen: ca. 150 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Klaus Stewering GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hohe Oststr. 54
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XY155ZRY56
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 2514112165
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.