Webbasiertes Stellenportal - Jobcenter Referenznummer der Bekanntmachung: 482 2023 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Portastr. 13
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 57180724500
Fax: +49 57180730863
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Webbasiertes Stellenportal - Jobcenter
Webbasiertes Stellenportal - Jobcenter
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Implementierung eines webbasierten Stellenportals für leistungsbeziehende Bürgerinnen & Bürger aus dem Rechtskreis SGB II, für den Kreis Minden-Lübbecke. Die überwiegende Anzahl der leistungsbeziehenden Personen sind mit den, auf dem Markt verfügbaren, Stellenportalen überfordert. Neben einer Vielzahl von Plattformen finden Stellensuchende Platt-formen mit sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Suchmöglichkeiten. Neben dem Vermittlungsauftrag in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters können flankierend beauftragte Dritte und Weiterbildungsträger die Leistungsbeziehenden unterstützen und Defizite ausgleichen. Die Vergabe der Leistung erfolgt mit unbefristeter Laufzeit und einem Kündigungsrecht von 3 Monaten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514110
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.