VgV Fachplanung TGA (HLS)- Erweiterung und Sanierung Feuerwehrhaus Gomaringen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenstr. 63
Ort: Gomaringen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72810
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Karl-Jürgen Oehrle, Fachbereich III Bauen und Technik, Gemeinde Gomaringen, und Sabine Heinrichs, kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer,
E-Mail:
Telefon: +49 711/76963937
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gomaringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Fachplanung TGA (HLS)- Erweiterung und Sanierung Feuerwehrhaus Gomaringen
Die Gemeinde Gomaringen beabsichtigt die Erweiterung und Sanierung des bestehenden Feuerwehrhauses Gomaringen in der Robert-Bosch-Strasse 46.
Für die Erweiterung und Sanierung des Feuerwehrhauses Gomaringen wird nun ein Planer mittels Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gesucht für die Fachplanung TGA (HLS).
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 13.10.2023 statt.
Gomaringen
Im Rahmen des Feuerwehr-Bedarfsplans wurde die Notwendigkeit zur Erweiterung des Feuerwehrhauses ermittelt. Dabei sollen Defizite behoben und künftige Flächenbedarfe abgebildet werden. Dies sind vor allem die Erweiterung von Umkleide- und Sanitärräumen mit der notwendigen " Schwarz / Weiss" -Trennung (räumliche und einrichtungstechnische Trennung zwischen Einsatz- und Sozialbereich), von Werkstätten und Büros sowie von Räumen für die Jugendfeuerwehr. In diesem Zusammenhang sollen zusätzlich zu den 5 vorhandenen Stellplätzen zwei weitere Stellflächen für Fahrzeuge sowie Flächen für Instandhaltung und Logistik geschaffen werden.
Hier wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese wird den Teilnehmern in der 2. Phase des Verfahrens zur Verfügung gestellt.
Das überwiegend noch im bauzeitlichen Zustand befindliche Feuerwehrhaus (Baujahr ca. 1980, Stahlbetonbauweise) soll sowohl in energetischer Hinsicht als auch in Hinblick auf die technische Gebäudeausrüstung saniert werden.
Der Kostenrahmen geht von Gesamtkosten in Höhe von rd. 5,8 Mio €, brutto KG 200-700 aus. Darin sind neben der Erweiterung und Sanierung des FW-Hauses auch die Erstellung einer Kalthalle, die Außenanlagen sowie eine PV-Anlage samt notwendiger Trafostation enthalten.
Beabsichtigter zeitlicher Ablauf:
Planungsbeginn Ende 2023 / Anfang 2024,
Fertigstellung Ende 2025 / Anfang 2026.
Die Vertragslaufzeit ist geschätzt und startet mit dem Planungsbeginn bis zur Fertigstellung. Die Vertragslaufzeit kann sich (je nach Fachplaner) durch die Gewährleistung (LPH 9) verlängern.
Die Sanierungsmaßnahmen sollen im laufenden Betrieb Zug um Zug durchgeführt werden.
Nutzflächen Erweiterung ca. 500m², Nutzflächen Bestandsgebäude ca. 900m²
Es werden Fördermittel beantragt.
Zusatz TGA:
Heizung:
Es ist beabsichtigt Gas als Hauptenergieträger für die Heizungsanlage einzusetzen.
Entwässerung:
Der Bedarf und die Einrichtungen der Entwässerung sind durch den Fachplaner zu ermitteln. Es soll eine Zisterne für Regenwasser vorgesehen werden.
Lüftung:
Sämtliche Standplätze in der Halle werden mit einer Abgasabsaugungen versehen.
Elektroinstallation:
Das Feuerwehrhaus Gomaringen verfügt über keine Netzersatzanlage mit einem entsprechenden Strom-Einspeisepunkt. Diese soll bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen mit eingebaut werden.
Die Errichtung einer Photovoltaikanlage samt notwendiger Trafostation ist vorgesehen.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 1-3, optional 7+ 8 (HLS), LPH 1-8, +9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Die Fachplanung TGA (Elektro) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.
Die Vertragslaufzeit ist geschätzt und startet mit dem Planungsbeginn bis zur Fertigstellung. Die Vertragslaufzeit kann sich (je nach Fachplaner) durch die Gewährleistung (LPH 9) verlängern.
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%, 100 mögliche Punkte):
Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
2. technische Leistungsfähigkeit (insgesamt 80%, 400 mögliche Punkte):
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A und B sind zwingend erforderlich. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80% gewertet, davon die qualitative Bewertung der Referenzprojekte: insgesamt max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40%).
Insgesamt können bei Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A (zwingend):
Nachweis eines vergleichbaren realisierten Projekts zum Thema Neubau eines Industrie- bzw. Gewerbegebäudes. Ein Gebäude des Rettungswesens wird höher bewertet.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Gebäude des Rettungswesens, Nutzfläche ca. 1400m²).
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Referenz B (zwingend):
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts zum Thema Umbau/Sanierung oder Erweiterung. Ein Industrie- bzw. Gewerbegebäude wird höher bewertet.
(Kriterien der Vergleichbarkeit: Umbau, Sanierung, Erweiterung, Industrie bzw. Gewerbegebäude, Nutzfläche ca. 1400m²).
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Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche 13.10.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der
Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen
Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
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Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt,
ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs.
1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
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Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch
die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
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Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des
Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/
Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen.
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Eigenerklärung "Verbot Beteiligung russischer Unternehmen" nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets
in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
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Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/
Nachunternehmer selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §
150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in
deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen,
Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei
Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder
beglaubigten Abschriften zu verlangen.
Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der
Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Umsatz (netto) im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den letzten drei Jahren.
Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenden Leistungen in den
letzten drei Jahren.
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Eigenerklärungen über Referenzen.
Es können 2 Referenzen eingereicht werden. Referenz A und B sind zwingend erforderlich. Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden. Mehrfachnennungen sind möglich.
Die Referenzen müssen im Büro des Bewerbers erbracht worden sein.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines vergleichbaren realisierten Projekts - Neubau eines Industrie- bzw. Gewerbegebäudes,
- Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 2 Mio € brutto,
- Leistungszeitraum 2012 – 2023, fertiggestellt,
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) und ALG (1-3) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
- Nachweis eines vergleichbaren realisierten Projekts - Umbau/Sanierung oder Erweiterung,
- Gesamtprojektkosten (KG 200-700) mind. 1 Mio. € brutto,
- Leistungszeitraum 2012 – 2023, fertiggestellt,
- Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 2 - 8) und ALG (1-3) im Unternehmen des Bewerbers.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
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Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
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Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden, sind unter II.2.9 aufgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur der Fachrichtung Fachplanung TGA (HLS) berechtigt sind, oder vergleichbare Qualifikation. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur der Fachrichtung TGA (HLS), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem
Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können. Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).