Ausschreibung eines Systems zur mobilen Datenerfassung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 92
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2336/932004-2007
Fax: +49 2336/9312531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung eines Systems zur mobilen Datenerfassung
Das Gesamtprojekt (Lieferung und Wartung eines Systems zur mobilen Datenerfassung für den Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreis) umfasst die Projektteile Erfassungssoftware und Hardware, Berichtssystem, Statistiksystem, Fahrzeugausbau, Schulungen und nachgelagerte Servicedienstleistungen. Im Rahmen des Projekts müssen alle im aktuell gültigen Rettungsdienstbedarfsplan vorhandenen Fahrzeuge, zurzeit 18 RTW, 9 NEF, 17 KTW und ein ELW des Führungsdienstes mit Endgeräten und Software ausgestattet werden. Alle zentralen Komponenten müssen auf den Systemen der Leitstelle installiert werden.
Siehe oben Abschnitt II. 1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Wartung eines Systems zur mobilen Datenerfassung für den Rettungsdienst des Ennepe-Ruhr-Kreises
Postanschrift: Rudolph-Diesel-Str. 10-12
Ort: Fernwald
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35463
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.