Aufbereitung mietweiser und auftraggebereigener Klinikwäsche für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH und die RehaNova Köln gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: S5/07/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 22189070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
Postanschrift: Ostmerheimer Str. 200
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51109
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rehanova.de/home
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbereitung mietweiser und auftraggebereigener Klinikwäsche für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH und die RehaNova Köln gGmbH
Auftraggeberinnen des Verfahrens sind für Los 1, die Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Neufelder Str. 34, 51067 Köln und für Los 2, die RehaNova, Neurologische Rehabilitationsklinik Köln gGmbH, Ostmerheimer Str. 200, 51109 Köln, nachfolgend AG genannt.
Vergabestelle für Los 1 und Los 2 sind die Kliniken der Stadt Köln gGmbH, Neufelder Str. 34, 51067 Köln.
Die AG beabsichtigen eine Rahmenvereinbarung über die textile Versorgung, d.h. die qualifizierte Aufbereitung mietweise überlassener und auftraggebereigener Wäscheartikel einschließlich der hiermit verbundenen logistischen und organisatorischen Dienstleistungen in Form eines, in die Lose Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Los 1) und RehaNova Neurologische Rehabilitationsklinik Köln gGmbH (Los 2) aufgeteilten Auftrages, mit einer jeweiligen anfänglichen Festlaufzeit von zwei Jahren zu vergeben.
Der geschätzte Wert der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung pro Jahr abgerufen werden, beträgt 1.910.528,49 € netto für Los 1 pro Jahr und 372.346,58 € netto für Los 2 pro Jahr.
Der Höchstwert der Leistungen, der während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 7.642.113,95 € netto für Los 1 (Gesamtwert über die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren) und 1.489.386,33 € netto für Los 2 (Gesamtwert über die maximale Vertragslaufzeit von 4 Jahren).
Es handelt sich bei den vorstehenden Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Eine bestimmte Leistungsmenge wird vom Auftraggeber nicht garantiert.
Bei den Werten handelt es sich um reine Schätzungen, die auf Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt wurden und auf Grund dieses Charakters keine verbindlichen Kostenwerte darstellen können. Insofern kann es auch zu Abweichungen durch unvorhersehbare Ereignisse kommen.
Los 1 - Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Hinsichtlich der Vergabestelle – Los 1 sollen insbesondere folgende Leistungen beauftragt werden:
o Bedarfsgerechte mietweise Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche und Berufs- und Bereichskleidung sowie – hinsichtlich der bei der Auftraggeberin noch verbliebenen Stationswäsche sowie Berufs- und Bereichskleidung in sukzessive geringer werdendem Umfang – die Aufbereitung von und den Transport von auftraggebereigener Wäsche und sonstigen Textilien zu den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorten nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
o Der Auftragnehmer wird am Tag nach Zugang der Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur Aufnahme der Leistungserbringung zu beginnen haben. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeberin vor und bei der Leistungsübernahme.
o Der Auftragnehmer überlässt der Auftraggeberin die der Mietwäsche unterfallenden Wäscheartikel mietweise zur Nutzung. Die mietweise Überlassung beinhaltet die qualifizierte Aufbereitung der Wäscheartikel einschließlich der zur Versorgung der Auftraggeberin erforderlichen logistischen und organisatorischen Dienstleistungen. Leistungsbeginn und Aufnahme der Versorgung ist der 01.01.2024. In dem mit dem jeweiligen Angebot einzureichenden Versorgungsübernahmekonzept haben die Bieter darzulegen, wie sie die Aufnahme der Versorgung organisieren und die Mitarbeitenden der Auftraggeberin einbeziehen.
o Der Auftragnehmer wird in geringem Umfang Eigenwäsche zu bearbeiten haben. Im Jahr 2022 waren 25.800 KG Eigenwäsche zu bearbeiten, einschließlich der logistischen und organisatorischen Dienstleistungen.
Der losspezifischen Auftraggeberin steht eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des jeweiligen Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren, bis zum 31.12.2027 verlängern.
Der losspezifischen Auftraggeberin steht eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des jeweiligen Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren, bis zum 31.12.2027 verlängern.
Los 2 - RehaNova
Hinsichtlich der Reha Nova, Neurologische Rehabilitationsklinik Köln gGmbH – Los 2 sollen insbesondere folgende Leistungen beauftragt werden:
o Bedarfsgerechte mietweise Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche und Berufs- und Bereichskleidung sowie – hinsichtlich der bei der Auftraggeberin noch verbliebenen Stationswäsche sowie Berufs- und Bereichskleidung in sukzessive geringer werdendem Umfang – die Aufbereitung von und den Transport von auftraggebereigener Wäsche und sonstigen Textilien zu dem in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standort nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
o Der Auftragnehmer wird am Tag nach Zugang der Zuschlagserteilung mit den Vorbereitungen zur Aufnahme der Leistungserbringung zu beginnen haben. Dazu gehören auch die Schulung und Beratung der Auftraggeberin vor und bei der Leistungsübernahme.
o Der Auftragnehmer überlässt der Auftraggeberin die der Mietwäsche unterfallenden Wäscheartikel mietweise zur Nutzung. Die mietweise Überlassung beinhaltet die qualifizierte Aufbereitung der Wäscheartikel einschließlich der zur Versorgung der Auftraggeberin erforderlichen logistischen und organisatorischen Dienstleistungen. Leistungsbeginn und Aufnahme der Versorgung ist der 01.01.2024. In dem mit dem jeweiligen Angebot einzureichenden Versorgungsübernahmekonzept haben die Bieter darzulegen, wie sie die Aufnahme der Versorgung organisieren und die Mitarbeitenden der Auftraggeberin einbeziehen.
Der Auftragnehmer wird in geringem Umfang Eigenwäsche zu bearbeiten haben. Im Jahr 2022 waren 13.500 KG Eigenwäsche zu bearbeiten, einschließlich der logistischen und organisatorischen Dienstleistungen.
Der losspezifischen Auftraggeberin steht eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des jeweiligen Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren, bis zum 31.12.2027 verlängern.
Der losspezifischen Auftraggeberin steht eine zweimalige Verlängerungsoption zu. Sie kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des jeweiligen Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren, bis zum 31.12.2027 verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Die AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Erklärungen 1 und 3 (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formulare 1 und 3 des jeweiligen Loses) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 1 des jeweiligen Loses),
2. im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular 2 des jeweiligen Loses),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 3 des jeweiligen Loses; Hinweis: Maßnahmen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen),
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 4 des jeweiligen Loses),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 11/12 des jeweiligen Loses),
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 13/14 des jeweiligen Loses),
7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 14/15 des jeweiligen Loses).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Die unter III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 5 des jeweiligen Loses). Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 5.000.000 EUR pro Versicherungsfall, für Sach- und Vermögensschäden mindestens 5.000.000 EUR pro Versicherungsfall und Schlüsselschäden mindestens 100.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 6 des jeweiligen Loses).
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 5 des jeweiligen Loses). Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 5.000.000 EUR pro Versicherungsfall, für Sach- und Vermögensschäden mindestens 5.000.000 EUR pro Versicherungsfall und Schlüsselschäden mindestens 100.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Die unter III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 7 des jeweiligen Loses);
2. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers, Kontaktdaten und Kurzbeschreibung des Auftrags (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 8 des jeweiligen Loses). Es sind je Los mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Je Los vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten losspezifischen Anforderungen erfüllen (Mindestanforderung):
(i) Hygienische Aufbereitung von mietweise überlassenen Krankenhauswäscheartikeln eines Krankenhauses oder Krankenhausverbundes mit mindestens 1000 Betten (Los 1 Kliniken der Stadt Köln gGmbH),
(ii) Hygienische Aufbereitung von mietweise überlassenen Krankenhauswäscheartikeln eines Krankenhauses oder Krankenhausverbundes mit mindestens 100 Betten (Los 2 RehaNova Köln gGmbH).
Die benannte losspezifische Referenzleistung muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes bereits abgeschlossen sein. Zudem darf der Abschluss der losspezifischen Referenzleistung bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung).
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
3. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 9 des jeweiligen Loses). Es ist je Los die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 ff. oder ein gleichwertiges, die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 ff. erfüllendes Zertifikat (Mindestanforderung) sowie die Zertifizierung des Hygiene-Managementsystems nach DIN EN 14065 oder über ein gleichwertiges, die Anforderungen der DIN EN 14065 erfüllendes Zertifikat nachzuweisen (Mindestanforderung).
Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers, Kontaktdaten und Kurzbeschreibung des Auftrags (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 8 des jeweiligen Loses). Es sind je Los mindestens drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Je Los vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten losspezifischen Anforderungen erfüllen (Mindestanforderung):
(i) Hygienische Aufbereitung von mietweise überlassenen Krankenhauswäscheartikeln eines Krankenhauses oder Krankenhausverbundes mit mindestens 1000 Betten (Los 1 Kliniken der Stadt Köln gGmbH),
(ii) Hygienische Aufbereitung von mietweise überlassenen Krankenhauswäscheartikeln eines Krankenhauses oder Krankenhausverbundes mit mindestens 100 Betten (Los 2 RehaNova Köln gGmbH).
Die benannte losspezifische Referenzleistung muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes bereits abgeschlossen sein. Zudem darf der Abschluss der losspezifischen Referenzleistung bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 3 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung).
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 9 des jeweiligen Loses). Es ist je Los die Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 ff. oder ein gleichwertiges, die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 ff. erfüllendes Zertifikat (Mindestanforderung) sowie die Zertifizierung des Hygiene-Managementsystems nach DIN EN 14065 oder über ein gleichwertiges, die Anforderungen der DIN EN 14065 erfüllendes Zertifikat nachzuweisen (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
2. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot:
a) Im Falle der Einreichung eines Angebots für Los 1 und/oder Los 2: Die Interessenten sind verpflichtet, an einer durch die AG begleiteten Vor-Ort-Besichtigung des Betriebsgeländes der Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Los 1) bzw. der RehaNova Neurologische Rehabilitationsklinik Köln gGmbH (Los 2) teilzunehmen. Die Bieter haben die losspezifische Bestätigung über die durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung des Betriebsgeländes (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen – Formular 11 (Los 1) Bestätigung über die Vor-Ort-Besichtigung bzw. Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen – Formular 10 (Los 2) Bestätigung über die Vor-Ort-Besichtigung) dem Angebot für das jeweilige Los beizufügen. Die Vor-Ort-Besichtigungen werden montags bis freitags vom 19.07.2023 bis 02.08.2023 durchgeführt. Die Vereinbarung eines Termins hat über die E-Vergabeplattform zu erfolgen. Hierzu haben sich die Interessenten frühzeitig, d.h. möglichst drei Tage vor dem gewünschten Besichtigungstermin, über den Projektraum des E-Vergabeportals mit der Vergabestelle in Verbindung zu setzen, um einen Vor-Ort-Besichtigungstermin zu vereinbaren.
b) Im Falle der Einreichung eines Angebotes für Los 1 und/oder Los 2 ist jeweils ein Havariepartner verbindlich namentlich zu benennen. Der Havariepartner hat die in der Leistungsbeschreibung an die Bieter/Bietergemeinschaften gestellten Anforderungen zu erfüllen (vgl. Anlage 7 zur Leistungsbeschreibung_Checkliste Mindestanforderungen an den Havariepartner des jeweiligen Loses). Der Havariepartner ist im Havariefall Unterauftragnehmer. Daher sind im Falle der Einreichung eines Angebotes für Los 1 von dem Havariepartner zumindest die Formulare 1, 9 und 10 der Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Im Falle der Einreichung eines Angebotes für Los 2 sind von dem Havariepartner zumindest die Formulare 1 und 9 der Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
c) Im Falle der Einreichung eines Angebots für Los 1 und/oder Los 2: Leistungsbeginn und Aufnahme der Versorgung ist der 01.01.2024. Nach Maßgabe des von den Bietern mit dem jeweiligen Angebot einzureichenden Versorgungsübernahmekonzept haben sie darzulegen, wie sie die Aufnahme der Versorgung organisieren und die Mitarbeitenden der Auftraggeberin einbeziehen. Zur Gewährleistung einer geordneten Aufnahme der Leistungen zum 01.01.2024 hat der Auftragnehmer schon ab dem 01.10.2023 für Abstimmungen mit der Auftraggeberin zur Verfügung zu stehen.
d) Im Falle der Einreichung eines Angebots für Los 1 und/oder Los 2: Es ist je Los ein Havariekonzept gemäß Ziffer 7 der losspezifischen Leistungsbeschreibung zu erstellen und mit dem Angebot einzureichen.
e) Nur im Falle der Einreichung eines Angebots für Los 1: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss zur Pflege der Artikeldatenbanken sowie bei Bedarf zum Import neuer und veränderter Artikeldaten während der Vertragslaufzeit eine mangelfreie Schnittstelle zwischen dem bietereigenen Warenwirtschaftssystem und dem von der Auftraggeberin bereits verwendeten Kleiderausgabesystem CHIPTEX-Liner® sowie der gegenwärtig beschafften, noch herstellerunbekannten, Kleiderausgabesysteme gewährleisten (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen – Formular 10 (Los 1) Erklärung zur Schnittstelle)
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.