Sedimentecholot- und Fächerecholotuntersuchung der Rheinsohle zwischen Rhein-km 528,00 und 556,60 Referenznummer der Bekanntmachung: 3806E-233.03/E202/30/137-0001-03/03:SES AMR TA 2+3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Königstraße 84
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47198
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2066-418111
Fax: +49 2066-418397
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-rhein.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sedimentecholot- und Fächerecholotuntersuchung der Rheinsohle zwischen Rhein-km 528,00 und 556,60
Durchführung von Sedimentecholot_ und Fächerecholotpeilungen und deren Auswertung zur detaillierten Erfassung und Darstellung des Bodenschichtenaufbaues unter der Rheinsohle.
Im Zuge des Projekts AOMR im TA2 und 3 sind umfangreiche Kenntnisse über die Sohlbeschaffenheit im Projektgebiet erforderlich. Der geologische Aufbau der Rheinsohle war im o.g. Bereich bereits in der Vergangenheit durch Sondierungen vom Taucherschacht aus untersucht worden. Wie die Untersuchungen gezeigt haben, ist der Rhein in diesem Bereich größtenteils geprägt von einer felsigen Sohle, in einigen Teilbereichen mit einer Sedimentauflage. Die Berichte weisen darauf hin, dass bei zukünftigen Baumaßnahmen (Regelungsbauwerke und Sohlabtrag) weitere detaillierte Untersuchungen notwendig sind.
In der Vergangenheit haben keine großflächigen Untersuchungen der Rheinsohle in diesem Bereich stattgefunden. Eine Ausnahme stellen die wenigen punktuellen Untersuchungen aus verschiedenen Jahren dar. Eine eindeutige Bewertung und Einschätzung der aktuellen geologischen Situation ist aufgrund der nur punktuellen Aufnahmen für das Projekt AOMR jedoch nicht ausreichend. Aus diesem Grund ist eine weitere geologische Untersuchung notwendig, um einen genauen Überblick über den aktuellen Zustand der Rheinsohle in diesem Streckenabschnitt zu erhalten und die erforderlichen Regelungsbauwerke, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit eines lagestabilen Untergrunds, planen zu können. In anderen Bereichen des Rheins hat sich das Verfahren der Sedimentecholotuntersuchung in Verbindung mit Fächerecholotpeilung als geeignetes Instrument gezeigt, da diese einen höheren Informationsgehalt (flächige Baugrundinformation) liefert und die Mächtigkeit von Lockergestein identifiziert. Eine vergleichbare Kampagne wurde im Jahr 2022 im Teilabschnitt 1 erfolgreich durchgeführt.
Bei diesem Verfahren wird für die Erkundung und Kartierung der oberen Bodenschichten ein hochauflösendes parametrisches Sedimentecholot (parametric Sub_Bottom_Profiler) eingesetzt, das nach dem Prinzip der parametrischen Hydroakustik, bei welchem die Schallimpulse mit zwei unterschiedlichen Frequenzen gesendet werden, funktioniert.
Die Gesamtmaßnahme besteht im Wesentlichen aus der Durchführung von Sedimentecholot_ und Fächerecholotpeilungen und deren Auswertung zur detaillierten Erfassung und Darstellung des Bodenschichtenaufbaues unter der Rheinsohle. Die Untersuchungen sollen zwischen Rhein-km 528,00 und 556,60 im Bereich der 120m breiten Fahrrinne, was den Sohlabtrag betrifft, im Bereich der geplanten Bauwerke und den ausgewählten Nebenstrecken, zwecks Erkundung der Sedimentauflagen, erstrecken
Zwischen Rhein-km 528,00 (Bingen) und 556,60 (St. Goar)
siehe Leistungsbeschreibung
Sofern die Wasserstände eine termingerechte Bearbeitung nicht zulassen wird der Vertrag entsprechend angepasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Formblatt ,Eigenerklärung zur Eignung'
Erklärung nach § 44 Absatz 1 VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Eignungskriterien gemäß Formblatt,Eigenerklärung zur Eignung'
Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über den nachfolgend genannten konkreten, in der
Bekanntmachung definierten Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
„Eignungskriterien gemäß Formblatt ,Eigenerklärung zur Eignung'
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahre Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dies ist durch mindestens drei Referenzen nachzuweisen.
Auf Verlangen sind die Referenzen mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Projekt (Bezeichnung der Maßnahme),
Name des Unternehmens, welche die Referenz vorlegt, Auftraggeber,
Leistungszeitraum,
Auftragswert (netto),
Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung
2. Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV darüber, über welche technische Ausrüstung verfügt wird, welche Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität ergreifen und/oder welche Untersuchungs-/Forschungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen
3. Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV: Das jährliche Mittel der Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte
4. Erklärung nach § 46 Absatz 3 Nr. 9 VgV darüber, welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Angebotsabgabe ist auschließlich elektronisch in Textform möglich.
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot und alle seine Anlagen (z.B. Nachweise) sowie nach Angebotsabgabe ggf. verlangte Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Fremdsprachige Unterlagen (z.B. Nachweise oder Bestätigungen ausländischer Stellen) sind gleichzeitig eine beglaubigte Übersetzung beizufügen. Verweisen diese
übersetzten Unterlagen auf weiterführende Regelwerke oder andere parallel geltende Vorgaben oder Regelwerke, sind diese in den zur Prüfung relevanten Teilen
ebenfalls in deutscher Sprache mitzuliefern.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499421
Fax: +49 228-9499163
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebots abgab e
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteüung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Königstraße 84
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47198
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2066-418111
Fax: +49 2066-418315