Tiefbau Bahnsteig VE2 Antwerpener und Nürnberger Str Referenznummer der Bekanntmachung: 170-2023-0014-060
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Schockenriedstr. 50
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale kaufmännische Services
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tiefbau Bahnsteig VE2 Antwerpener und Nürnberger Str
Tiefbau Bahnsteiggrunderneuerung und Verlängerung um 40m
Los 1 VE2.1 Antwerpener Str
Tiefbau Bahnsteiggrunderneuerung und Verlängerung um 40m
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der
Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber.
Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der
Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der
einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die
Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes,
transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren
unter dem
Vorbehalt einer späteren Förderung durchgeführt wurde. Der
Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu
erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu
beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch
erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden,
wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende
Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Los 2 VE2.2 Nürnberger Str
Tiefbau Bahnsteiggrundneuerung und Verlängerung um 40m
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der
Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber.
Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der
Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der
einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die
Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes,
transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren
unter dem
Vorbehalt einer späteren Förderung durchgeführt wurde. Der
Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu
erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu
beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch
erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden,
wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende
Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung.
Angaben gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung.
Eigenerklärung zum BMWK_Rundschreiben vom 14.04.2022.
Bestätigung zur Zahlung von Mindestlohn gemäß Formblatt
179_3.
Es sind drei -mit der ausgeschriebenen Leistung- vergleichbare
Referenzen einzureichen gemäß des Formblattes KEV 179
Eigenerklärng zur Eignung
keine
Zahlung gem. § 16 VOB/B
Es ist eine Rechtsform zu wählen, die eine
gesamtschuldnerische Haftung erfordert.
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung
stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift
beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stuttgarter Straßenbahnen AGSchockenriedstr. 5070565 StuttgartDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können kostenlos, sowie
Hindernis- und barrierefrei auf der Plattform www.tender24.de
heruntergeladen werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich dort kostenlos zu registrieren um
eine Mitteilung über Änderungen und Neuigkeiten automatisch
zu erhalten.
Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die
Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher
Sprache zu erfolgen. Die Übersendung in Papierform, per
Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht
zulässig.
Datenschutzhinweis für unsere Geschäftspartner siehe unter:
https: //www.ssb-ag.de/dsgp
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs.
3Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15
Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.