Erweiterungsneubau der Peter-Pan-Schule in Ibbenbüren, Dörenthe; Generalunternehmerleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-65-250-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2551691290
Fax: +49 25516991290
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau der Peter-Pan-Schule in Ibbenbüren, Dörenthe; Generalunternehmerleistung
Erweiterungsneubau der Peter-Pan-Schule in Ibbenbüren, Dörenthe; Generalunternehmerleistung
Der Kreis Steinfurt plant in 49479 Ibbenbüren-Dörenthe den Bau eines schlüsselfertig zu errichtenden Schulgebäudes für eine Förderschule mit dem Schwerpunkt "Sprache" als Erweiterungsbau zu dem bestehenden Schulgebäudekomplex. Der Neubau ist als ein 2- geschossiges Schulgebäude (EG + 1. OG) mit Teilunterkellerung zu erstellen. Der Neubau wird über einen Verbindungsflur, der direkt an den Bestand anschließt und zur Foyereinheit gehört, angeschlossen. Die gewählte Konstruktion/Bauweise des Erweiterungsneubaus soll in Holzbauweise im EH40 NH-Standard realisiert werden und eine DGNB-Zertifizierung in der Zertifikatsstufe Silber (Version 2018, Nutzungsprofil Bildungsbauten), sowie das QNG-PLUS Siegel erreichen.
Peter-Pan-Schule Löchtweg 5 49479 Ibbenbüren-Dörenthe
siehe oben unter kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes
Einzelheiten zur Bewertung entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufs-, Handelsregister oder Handwerksrolle
Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000,00 EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 10.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) besteht oder wird im Auftragsfall zugesichert.
Zahlungsbedingungen
(Abschlagsrechnungshöhe in % in Bezug auf die Auftragssumme)
20% (nach freigegebener Ausführungsplanung durch den AG)
30% (nach der Fertigstellung der Gründungsarbeiten)
60% (nach der Fertigstellung der Rohbaukonstruktion)
80% (nach der Fertigstellung der Ausbaugewerke)
95% (nach erfolgreicher Abnahme durch den AG)
100% (nach Gesamtfertigstellung).
Vertragsstrafen werden vereinbart:
500 Euro für jeden Werktag Verzug, max. 5 % der Auftragssumme
Vertragserfüllungsbürgschaft: 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft
Mängelansprüchebürgschaft: 3 % Mängelansprüchebürgschaft
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
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Bei Angebot von Produkten abweichend von den Leitprodukten: Die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer in allen Bereichen auf gesonderte Aufforderung nachzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2LRSX
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.