Altenpflegeheim Neviandtstraße 87, Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: B-0358-23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Vogelsangstraße 52
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42109
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.meinauftrag.rib.de
Postanschrift: Johannes-Rau-Platz 1
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Altenpflegeheim Neviandtstraße 87, Außenanlagen
Bestandsumbau und 7-geschossiger Anbau an ein Altenpflegeheim
Wuppertal
Bestandsumbau und 7-geschossiger Anbau an ein Altenpflegeheim
hier ca 1500 qm Geländeprofilierung, Wegebau, Bepflanzung, Entwässerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen:
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, sofern kein Eintrag in das Handelsregister vorliegt Dieser Nachweis darf zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Bei Bietergemeinschaften ist ggf. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ein entsprechender Nachweis beizufügen.
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt) zu erbringen:
• Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
• Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung (Versicherungspolice oder Deckungsbestätigung der Versicherung) einer EU – Versicherungsgesellschaft mit Angabe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden. Besteht keine derartige Versicherung: rechtsverbindliche Zusage einer EU–Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall.
Mindestjahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft betreffend Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Höhe von 640.000 € netto.
Kleine und mittlere Organisationen werden in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV auch gewertet, sofern sie zeitlich noch keine Jahresumsätze über alle drei Jahre nachweisen können.
Mindestanforderungen an die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung:
• Deckungssummen mindestens in folgender Höhe:
• Personenschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 1,5 Mio. €
• Sachschäden (einschließlich unechter Vermögensschäden): 0,5 Mio.
• Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
• Sofern eine Jahreshöchstleistung vereinbart ist, müssen die o.g. Summen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes für Personen-, und Sachschäden für das aktuelle Versicherungsjahr in voller Höhe zur Verfügung stehen.
• Die Versicherungspolice/ Deckungsbestätigung ist nicht älter als 12 Monate zum Ende der Frist zur Einreichung der Angebote.
• Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter die geforderte Deckungsbestätigung einzeln und in voller Höhe erbringen.
Von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Bescheinigungen zu erbringen (bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt):
• Referenzen in Form von Eigenerklärungen über die Ausführung von Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
• Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich bei dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
- Namentliche Benennung Nachunternehmer, wenn Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist
Bei den vorgenannten vorzulegenden Referenzen in Form von Eigenerklärungen über die Ausführung
von Leistungen aus den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, müssen mindestens 3 Referenzen die folgende Mindestanforderungen erfüllt/erfüllen:
• Auflistung der Referenzgeber mit Telefondurchwahl und Namen der Ansprechpartner
• Leistungen für einem öffentlichen Auftraggeber
Die Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen.
Werden die Referenzen auf Anforderung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Am Clef 60, 42275 Wuppertal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter müssen zusammen mit dem Angebot bis zum Ende der Angebotsfrist vollständig ausgefüllt das Leistungsverzeichnis, die unterschriebene „Eigenerklärung Sanktions-VO“ sowie die Bietererklärung einreichen. Darin sind – neben bereits unter III. aufgeführten Erklärungen - folgende weitere Eigenerklärungen abzugeben:
• Erklärung „Präqualifizierungsverzeichnis / Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“
• Erklärung „Leistungsausführung im eigenen Betrieb und / oder durch Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften“ im Dokument „Bietererklärung“ inkl. Erklärung, welche Leistungsteile im Falle einer Auftragserteilung an Nachunternehmer vergeben werden sollen“
• Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
• Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB vorliegen inkl. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Anlage A zur Bietererklärung, bei Bietergemeinschaften einzureichen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft);
• Erklärung zur Berufsgenossenschaft
• bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B zur Bietererklärung)
Auf Anforderung des Auftraggebers sind innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung folgende Eigenerklärungen und Nachweise bei Nachunternehmereinsatz zu erbringen:
• Namentliche Benennung des/der vorgesehenen Nachunternehmers
• Verpflichtungserklärung Nachunternehmer andere Unternehmen
• Alle oder Teile der unter diesem und Punkt III. dieser Bekanntmachung benannten Eigenerklärungen- und Eignungsnachweise für den/ die Nachunternehmer
• Verpflichtungserklärung andere Unternehmen, dass die Leistungserbringung durch den/ die gemeldeten Nachunternehmer oder den Verleiher von Arbeitskräften möglich ist, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen dem Hauptunternehmer und diesem Nachunternehmen bzw. Verleiher bestehenden Verbindung.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Verzeichnis) geführt werden, sofern die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen Bestandteil des PQ-Verzeichnisses sind. Sollten die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Erklärungen nicht die in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten bzw. die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot separate, geeignete Erklärungen und Nachweise beifügen. Diese werden nicht nachgefordert, so dass es zum Angebotsausschluss führt, wenn sie nicht mit der Angebotsabgabe eingereicht werden.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift: Johannes-Rau-Platz 1
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland