Strategie, Konzeption, Redaktion, visuelle Ausgestaltung und Betreuung der behördenübergreifenden BZgA-Kommunikation der "Prävention und Gesundheitsförderung" mit Schwerpunkt Social Media Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_RV_31_23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maarweg 149-161
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bzga.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strategie, Konzeption, Redaktion, visuelle Ausgestaltung und Betreuung der behördenübergreifenden BZgA-Kommunikation der "Prävention und Gesundheitsförderung" mit Schwerpunkt Social Media
Mit der behördenübergreifenden Kommunikation, den Presseaktivitäten und den übergreifenden Social-Media-Kanälen sowie der Dachmarken-Webseite bzga.de hat sich die BZgA in den vergangenen Jahren als relevante und vertrauenswürdige Absenderin im Bereich digitaler Gesundheitskommunikation positioniert.
Auftragsgegenstand sind neben der konzeptionellen Weiterentwicklung der behördenübergreifenden Online- und Social-Media-Kanäle, der Erstellung von Content-Pieces (Text und Visual) sowie der Entwicklung und Umsetzung von strategischer Bewerbung redaktioneller Beiträge auch die übergreifende konzeptionelle Weiterentwicklungen im Bereich der digitalen Kommunikation. Hierzu zählen Inhalts- und Format- Entwicklungen für die zentrale Behörden-Dachmarken-Webseite, die Konzeption von digitalen und dialogischen Formaten oder Beratungsleistungen für die konzeptionelle Kommunikationsgestaltung.
Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Social-Media-Kommunikationsstrategie ist notwendig, da die Entwicklungen im Bereich Social Media einer enormen Dynamik unterliegen, was Auswirkungen auf Content-Formate und die Kanalauswahl haben kann. Auch sind - fußend auf neuen epidemiologischen Erkenntnissen - ggf. reaktionsschnelle notwendige Anpassungen der Kommunikationsstrategie sowie der Content-Gestaltung zu bedienen. Somit wird der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zeitnah und agil mit Content reagieren, die vorherige fachliche Abstimmung mit dem Auftraggeber vorausgesetzt. Aufgrund der oben beschriebenen Dynamik des Mediums ist es gegeben, dass sich während der Vertragslaufzeit zeigt, dass zusätzlich besonders reichweitenstarke soziale Netzwerke für eine breite Ansprache der Zielgruppe geprüft werden. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers Trends, Entwicklungen und Veränderungen im Blick zu behalten und ggf. dem Auftraggeber die Verstärkung bzw. Initialisierung eines zusätzlichen Kanals vorzuschlagen und zu konzeptionieren. Die Entscheidung darüber trifft der Auftraggeber.
Köln
Mit der behördenübergreifenden Kommunikation, den Presseaktivitäten und den übergreifenden Social-Media-Kanälen sowie der Dachmarken-Webseite bzga.de hat sich die BZgA in den vergangenen Jahren als relevante und vertrauenswürdige Absenderin im Bereich digitaler Gesundheitskommunikation positioniert.
Auftragsgegenstand sind neben der konzeptionellen Weiterentwicklung der behördenübergreifenden Online- und Social-Media-Kanäle, der Erstellung von Content-Pieces (Text und Visual) sowie der Entwicklung und Umsetzung von strategischer Bewerbung redaktioneller Beiträge auch die übergreifende konzeptionelle Weiterentwicklungen im Bereich der digitalen Kommunikation. Hierzu zählen Inhalts- und Format- Entwicklungen für die zentrale Behörden-Dachmarken-Webseite, die Konzeption von digitalen und dialogischen Formaten oder Beratungsleistungen für die konzeptionelle Kommunikationsgestaltung.
Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Social-Media-Kommunikationsstrategie ist notwendig, da die Entwicklungen im Bereich Social Media einer enormen Dynamik unterliegen, was Auswirkungen auf Content-Formate und die Kanalauswahl haben kann. Auch sind - fußend auf neuen epidemiologischen Erkenntnissen - ggf. reaktionsschnelle notwendige Anpassungen der Kommunikationsstrategie sowie der Content-Gestaltung zu bedienen. Somit wird der Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit zeitnah und agil mit Content reagieren, die vorherige fachliche Abstimmung mit dem Auftraggeber vorausgesetzt. Aufgrund der oben beschriebenen Dynamik des Mediums ist es gegeben, dass sich während der Vertragslaufzeit zeigt, dass zusätzlich besonders reichweitenstarke soziale Netzwerke für eine breite Ansprache der Zielgruppe geprüft werden. Es ist Aufgabe des Auftragnehmers Trends, Entwicklungen und Veränderungen im Blick zu behalten und ggf. dem Auftraggeber die Verstärkung bzw. Initialisierung eines zusätzlichen Kanals vorzuschlagen und zu konzeptionieren. Die Entscheidung darüber trifft der Auftraggeber.
Es besteht die Option der 2-maligen Verlängerung um jeweils 1 Jahr.
Der Schätzwert dieser Rahmenvereinbarung beträgt 300.000,00 EUR Brutto(!). Der Höchstwert beträgt 1.400.000,00 EUR Brutto (!) über die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strategie, Konzeption, Redaktion, visuelle Ausgestaltung und Betreuung der behördenübergreifenden BZgA-Kommunikation der "Prävention und Gesundheitsförderung" mit Schwerpunkt Social Media
Postanschrift: Alt-Moabit 103
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.