Lose 19.2, 25 und 29 Referenznummer der Bekanntmachung: 6
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Exterbruch 1
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lose 19.2, 25 und 29
Das IKT (AG) beabsichtigt auf Grundlage der vorliegenden Auftragsbekanntmachung die Beschaffung der Leistungen von Los 19.2 "Prüfmaschine mit elektromechanischem Antrieb", Los 25 "Prüfmaschine inkl. berührungsloser Dehnungsmessung" und Los 29 "Servohydraulische Prüfmaschine mit Temperierkammer" des Auftrags 2 "IKT Hallenmodernisierung".
Prüfmaschine mit elektromechanischem Antrieb
IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH Exterbruch 1 45886 Gelsenkirchen
Los 19.2 "Prüfmaschine mit elektromechanischem Antrieb" erfasst die Material-Prüfmaschine Z600E der ZwickRoell GmbH & Co. KG zur Durchführung von Zugversuchen an Flach und Rundproben, Druckversuchen an Bauteilen nach kundenspezifischen Vorgaben und Biegeversuchen an Flachproben.
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" - EFRE-0600060 34.02.10.09-008.
Prüfmaschine inkl. berührungsloser Dehnungsmessung
IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH Exterbruch 1 45886 Gelsenkirchen
Los 25 "Prüfmaschine inkl. berührungsloser Dehnungsmessung" erfasst die Material-Prüfmaschine AllroundLine Z050 TEW der ZwickRoell GmbH & Co. KG zur Durchführung von Zugversuchen an Kunststoffen und Schlauchliner aus Textilien, 3-Punkt-Biegeversuchen an Kunststoffen und Schlauchliner aus Textilien und Druckversuchen an Kunststoffen und Schlauchliner aus Textilien.
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" - EFRE-0600060 34.02.10.09-008.
Servohydraulische Prüfmaschine mit Temperierkammer
IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur gGmbH Exterbruch 1 45886 Gelsenkirchen
Los 29 "Servohydraulische Prüfmaschine mit Temperierkammer" erfasst die Dynamische Material-Prüfmaschine HB 250 der ZwickRoell GmbH & Co. KG zur Durchführung von zyklische Dauerschwingversuchen an Normproben und Bauteilen sowie (quasi-)statischen Zugversuche Normproben.
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" - EFRE-0600060 34.02.10.09-008.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Die AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziff. III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Erklärungen 1 und 3 (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formulare 1 und 3 des jeweiligen Loses) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/ Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 1 des jeweiligen Loses),
2. im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular 2 des jeweiligen Loses),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 3 des jeweiligen Loses; Hinweis: Maßnahmen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen),
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 4 des jeweiligen Loses),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 11 des jeweiligen Loses),
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 13 des jeweiligen Loses),
7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 14 des jeweiligen Loses).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Die unter III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 5 des jeweiligen Loses). Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 1.500.000 EUR pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz/ Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 6 des jeweiligen Loses).
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 5 des jeweiligen Loses). Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 1.500.000 EUR pro Versicherungsfall und für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
Die unter III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 7 des jeweiligen Loses);
2. Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers, Kontaktdaten und Kurzbeschreibung des Auftrags (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 8 des jeweiligen Loses). Es ist je Los mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen. Je Los vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten losspezifischen Anforderungen erfüllen (Mindestanforderung):
(i) Verkauf einschließlich Lieferung einer Prüfmaschine mit elektromechanischem Antrieb (Los 19.2 "Prüfmaschine mit elektromechanischem Antrieb"),
(ii) Verkauf einschließlich Lieferung einer Prüfmaschine inkl. berührungsloser Dehnungsmessung (Los 25 "Prüfmaschine inkl. berührungsloser Dehnungsmessung"),
(iii) Verkauf einschließlich Lieferung einer servohydraulischen Prüfmaschine mit Temperierkammer (Los 29 "Servohydraulische Prüfmaschine mit Temperierkammer").
Die benannte losspezifische Referenzleistung muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes bereits abgeschlossen sein. Zudem darf der Abschluss der losspezifischen Referenzleistung bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung).
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft / Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
3. Erklärung zur technischen Ausstattung und dem Qualitätsmanagement (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 9 des jeweiligen Loses).
Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers, Kontaktdaten und Kurzbeschreibung des Auftrags (Formulare Eignungskriterien und sonstige Erklärungen - Formular 8 des jeweiligen Loses). Es ist je Los mindestens eine mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenz nachzuweisen. Je Los vergleichbar sind Referenzleistungen, welche die nachfolgend benannten losspezifischen Anforderungen erfüllen (Mindestanforderung):
(i) Verkauf einschließlich Lieferung einer Prüfmaschine mit elektromechanischem Antrieb (Los 19.2 "Prüfmaschine mit elektromechanischem Antrieb"),
(ii) Verkauf einschließlich Lieferung einer Prüfmaschine inkl. berührungsloser Dehnungsmessung (Los 25 "Prüfmaschine inkl. berührungsloser Dehnungsmessung"),
(iii) Verkauf einschließlich Lieferung einer servohydraulischen Prüfmaschine mit Temperierkammer (Los 29 "Servohydraulische Prüfmaschine mit Temperierkammer").
Die benannte losspezifische Referenzleistung muss bei Ablauf der Frist zur Einreichung des Angebotes bereits abgeschlossen sein. Zudem darf der Abschluss der losspezifischen Referenzleistung bei Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebotes nicht länger als 5 Jahre zurückliegen (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Unter Berücksichtigung der aktuell verlängerten Lieferzeiten für benötigte Leistungsbestandteile sowie der planungstechnisch begründeten zeitlichen Erfordernisse sind die vorbenannten Leistungen der Lose 19.2, 25 und 29 nicht unter Einhaltung der Frist des § 15 Abs. 4 VgV zu beschaffen, sondern gem. § 15 Abs. 3 VgV dringlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Verfahren führt die AG unter Beachtung der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen auf freiwilliger Basis durch. Die zugrundeliegenden Vergaberegelungen insbesondere des GWB und der VgV gelten für sie nicht. Die nachfolgende Angabe der Vergabekammer Westfalen unter Ziffer VI.4.1 erfolgt allein in Erfüllung der Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid. Die AG erfüllt diese ohne Anerkennung einer entsprechenden (vergabe-) gesetzlichen Rechtspflicht bzw. einer entsprechenden Zuständigkeit der Vergabekammer.
2. Die Vorgabe der Prüfmaschinen der ZwickRoell GmbH & Co. KG in den Losen 19.2, 25 und 29 einschließlich der Steuerungssoftware testXpert III ist unter Berücksichtigung des, zur Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 als weltweit gültigem Standard für die Laborakkreditierung im Bereich Prüfen und Kalibrieren, von der AG leistbaren Aufwandes sachlich gerechtfertigt.
Die DIN EN ISO/IEC 17025 legt allgemeine Anforderungen an die Kompetenz, an die Unparteilichkeit und für die einheitliche Arbeitsweise von Laboratorien fest und ist auf alle Organisationen anwendbar, die Labortätigkeiten durchführen. Sie wurde mit dem Ziel entwickelt, das Vertrauen in die Arbeit von Laboren zu fördern. Die AG als ein international tätiges neutrales und gemeinnütziges Prüf- und Forschungsinstitut, das pro Jahr etwa 3.000 Untersuchungen an Werkstoffen der unterirdischen Infrastruktur - insbesondere von abwassertechnischen Bauwerken - durchführt, ist zur Ausübung dieser Tätigkeit verpflichtet, die Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17025 nachzuweisen. Hierzu ist eine entsprechende Akkreditierung bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) erforderlich. Im Bereich der Bauprodukte ist die AG bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) unter der Registrierungsnummer D-PL-18196-01-00 akkreditiert.
Die von der Akkreditierung erfassten Prüfungen werden weit überwiegend mit insgesamt vier betriebseigenen Prüfmaschinen der ZwickRoell GmbH & Co. KG durchgeführt. Für die Steuerung dieser Prüfmaschinen und die nachfolgende Auswertung der Prüfergebnisse einschließlich ihrer Darstellung bedarf es einer Steuerungstechnik (Steuerungssoftware). Die Steuerungssoftware enthält sog. Prüfvorschriften für Prüfungen nach unterschiedlichen Normen, mit denen die Prüfmaschine gesteuert wird. Dies sind z. B. Parameter bzgl. Belastung (Kraft), Weg, Belastungsgeschwindigkeit, Brucherkennung etc.
Die einzelfallabhängige Vielgestaltigkeit ingenieurwissenschaftlich zu erbringender Prüfungsleistungen erfordert die freie Implementierbarkeit von Prüfvorschriften sowie die selbstständige Anlegung durch den Anwender je nach Anforderung der Prüfung. Die Forschung an verschiedenen aber unveränderbaren Prüfkörpern mit einer bestimmten Prüfmaschine vollzieht sich durch Modifikationen der in der Steuerungssoftware hinterlegten Prüfvorschriften (Parameter für die Versuchsdurchführung). Insoweit ist die Anpassung herstellerseitig vorgegebener Prüfvorschriften durch anwenderseitige Bedürfnisse zwingend erforderlich (z.B. die Erweiterung der Prüfvorschrift für Betondruckfestigkeitswürfelprüfungen hin zu Druckfestigkeitsprüfungen für Flüssigböden; hierzu sind die Parameter "Belastungsgeschwindigkeit" und "Brucherkennung" in der Prüfvorschrift zu ändern).
Die vorbenannten Anforderungen werden durch die im IKT gegenwärtig ausschließlich verwendete Steuerungssoftware TestXpert III der ZwickRoell GmbH & Co. KG erfüllt. In der Steuerungssoftware testXpert III sind die Prüfvorschriften hinterlegt. Durch die Verwendung der Prüfvorschriften wird automatisch das Prüfprotokoll entsprechend der jeweiligen Normvorschriften erstellt. Diese Prüfvorschriften sind darüber hinaus Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems der AG und mehrfach kontrolliert bzw. nachberechnet worden, um die Anforderungen an eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 zu erfüllen. Insofern sind die Prüfvorschriften zwingender Bestandteil der Akkreditierung der AG bei der DAkkS.
Im Rahmen der Akkreditierung durch die DAkkS wird der jeweilige Prüfprozess unter Einbeziehung des Prüfers, des Prüfverfahrens sowie der Prüfmaschine einschließlich Steuerungssoftware auf Konformität mit den jeweils einschlägigen Vorschriften untersucht und sodann zertifiziert.
Der Gesamtaufwand, der für die Akkreditierung des Prüfprozesses mit den vorhandenen Prüfmaschinen der ZwickRoell GmbH & Co. KG einschließlich der Steuerungssoftware testXpert III anfällt, beträgt jährlich 7 Manntage (2,5 Manntage à 8 Stunden für die Prüfmaschine und 4,5 Manntage à 8 Stunden für die Steuerungssoftware).
Der Aufwand für die erstmalige Akkreditierung eines weiteren Prüfprozesses unter Einbeziehung des Prüfers, des Prüfverfahrens sowie der Prüfmaschine eines anderen Herstellers einschließlich der Steuerungssoftware eines anderen Herstellers würde einen Aufwand von 59 Manntagen generieren. Der jährliche Aufwand für die Akkreditierung ab dem zweiten Jahr würde zusätzlich 13 Manntage betragen.
Unter Berücksichtigung dieses, von der AG nicht leistbaren Mehraufwandes, ist die Vorgabe der Prüfmaschinen der ZwickRoell GmbH & Co. KG in den Losen 19.2, 25 und 29 einschließlich der Steuerungssoftware testXpert III sachlich gerechtfertigt.
3. Die für die Erstellung des losspezifischen Angebots erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können unter dem in Ziffer I.3 angegebenen Link heruntergeladen werden.
4. Die losspezifischen Angebote sind bis zum 24.07.2023, 23:59 Uhr (Eingang!) ausschließlich elektronisch in eingescannter Form unter dem in Ziffer I.3 angegebenen Link einzureichen.
5. Auskunftsersuchen der Interessenten sind ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
6. Fakultativ, d.h. je nach Wunsch des Interessenten, kann eine durch die AG begleitete Vor-Ort-Besichtigung des IKT Betriebsgeländes durchgeführt werden. Die Bieter können die Bestätigung über die freiwillig durchgeführte Vor-Ort-Besichtigung des Betriebsgeländes dem losspezifischen Angebot beifügen. Die Vor-Ort-Besichtigungen werden im Zeitraum vom 11.07.2023 bis einschließlich 24.07.2023 durchgeführt. Die Vereinbarung eines Termins hat über die E-Vergabeplattform zu erfolgen. Hierzu haben sich die Interessenten frühzeitig, d.h. möglichst drei Tage vor dem gewünschten Besichtigungstermin, über den Projektraum des E-Vergabeportals mit der Vergabestelle in Verbindung zu setzen, um einen Vor-Ort-Besichtigungstermin zu vereinbaren.
7. Weitere Mindestanforderungen an das Angebot:
Mit der Erbringung der losspezifischen Leistungen ist im Falle der Zuschlagserteilung auf ein Angebot unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung der AG zur Leistungserbringung in Textform zu beginnen. Die Leistungen von Los 19.2, 25 und 29 sind sodann bis zum 24.11.2023 abnahmefähig, d.h. im Wesentlichen mangelfrei, fertigzustellen.
8. In Anbetracht der langen Laufzeit vergleichbarer Projekte wird der Referenzzeitraum gem. § 46 Abs. 3 VgV zur Herstellung eines ausreichenden Wettbewerbs auf 5 Jahre angehoben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4DHP6Q0V
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 251411-2735
Fax: +49 251411-2165
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.