2023-0163 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Grüner Ring Nord - Landschaftsbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0163
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schifferstr. 190
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 203/283-5624
Fax: +49 203/283-2883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wb-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-0163 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Grüner Ring Nord - Landschaftsbauarbeiten
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Landschaftsbauarbeiten im Bereich 'Grüner Ring Nord' in 47053 Duisburg. Der Grüne Ring ist ein langgezogener Grünzug, der den Stadtteil Hochfeld im Westen einrahmt. Für die Neugestaltung des Grünen Rings wurde eine
Gliederung in die drei Teilprojekte Nord, Mitte und Süd vorgenommen. Der Grüne Ring Nord erstreckt sich von der Walzenstraße bis zur Sedanstraße über eine Länge von ca. 330 m. Die Bearbeitungsfläche hat eine Größe von ca. 11.600 m2. Im Süden schließt die Bearbeitungsfläche einen Teil der Sedanstraße ein, im Norden schließt die Fläche an den Gehweg der Straße Immendahl an.
Im Vorfeld der in dem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen erfolgt das Fällen einiger Bäume und das auf den Stock setzen von Strauchflächen. Die verbleibenden Wurzelstümpfe und Wurzelstöcke werden im Zuge der im LV beschriebenen Maßnahmen entfernt.
Im Bereich Sedanstraße erfolgt die Herstellung einer Platzfläche in Asphaltbauweise. Dieser schließt an den bereits ausgeführten Teil der umgebauten Sedanstraße an. Der Platz erhält eine Einfassung aus großformatigen Platten und Betonsitzelementen mit Sitzauflagen.
Über die geplante Platzfläche verläuft eine Feuerwehrzufahrt von der Rudolf-Schockstraße zur Sedanstraße. Die Zufahrt muss ständig befahrbar sein und darf zu keinem Zeitpunkte z.B. für Materiallagerungen, das Abstellen von Maschinen usw. verwendet werden. Im Rahmen der Verkehrsrechtlichen Anordnung ist durch den AN eine Abstimmung mit der Feuerwehr herbeizuführen.
Durch das Gelände verläuft ein 3,50 m breiter Weg mit einer stabilisierten, wassergebundenen Wegedecke mit Dachgefälle. Der Wege erhält eine 1-zeilge Einfassung aus Betonstein.
In nördlichen Wegeabschnitt wird die Tragschicht zur Aufnahme der wassergebundenen Decke vorab durch die Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg (WBD) erstellt. Eine vorhandene Baustraße, die zum Baufeld des Familienzentrums Immendahl geführt hat, wird nach Abschluss der Baumaßnahme als Tragschicht ertüchtigt.
Auf einem mittig gelegenen Platz werden Stahlbänke montiert.
Im Norden wird ein Spielbereich angelegt. Hier werden ein Klettergerät, eine Schaukel und Sandspieltische mit Fallschutzflächen aus Sand und Holzhackschnitzel eingebaut.
In den gerodeten Bereichen erfolgt die Pflanzung von 24 Bäumen und zahlreichen Solitärsträucher. Ergänzt wird die Pflanzung durch Stauden, Gräser und Zwiebeln.
47053 Duisburg
Es sind folgende Hauptarbeiten durchzuführen:
200 m2 Asphaltfläche
200 m2 Farbbeschichtung der Asphaltfläche
1.100 m 1-zeilige Wegeeinfassung aus Betonpflaster
1.385 m2 wassergebundene Wege,
stabilisiert mit natürlichem Bindemittel,
170 m2 wassergebundene Wege,
nicht stabilisiert mit natürlichem Bindemittel
24 Stk Solitärbäume
750 m2 Pflanzflächen mit Sträuchern und Bodendeckern
4.000 m2 Landschafts- und Spielrasen
570 m2 Blumenwiese
12 Stk Bänke
10 Stk Fahrradständer
6 m Sitzauflagen auf Betonblöcken
245 m2 Fallschutzfläche mit Fallschutzsand
45 m2 Fallschutzfläche mit Holzhäcksel
100 m Einfassungen Spielflächen aus Borden 100x40x5 cm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Stadtgrün Ruhr GmbH
Postanschrift: Am Schacht Hubert 11
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45139
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2016169890
Fax: +49 201/6169891
Internet-Adresse: http://www.stadtgruen.ruhr
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY15LP7X8R
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der
Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.