Lieferung eines Monitoringtools für den Klimaschutz sowie Softwarepflegeleistungen für 3 Jahre
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Friedrich-str. 14-18
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/133-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Monitoringtools für den Klimaschutz sowie Softwarepflegeleistungen für 3 Jahre
Die Stadt Karlsruhe verfolgt das Ziel bis 2040 sowohl in der Verwaltung als auch im gesamtstädtischen Bereich Klimaneutralität zu erreichen. Seit 2007 liegt eine jährliche Treibhausgasbilanzierung der gesamten Stadt nach Sektoren und Energieträgern mit dem Bilanzierungstool BICO2-BW als Top-down Bilanzierung vor. Die Umsetzung und der Erflog von einzelnen Maßnahmen kann durch diese Bilanzierung nicht abgebildet werden. Es soll zukünftig ein Bottom-up Ansatz verfolgt werden, bei dem ausgehend von den einzelnen Maßnahmen und Maßnahmenbündeln, eine erfolgte Umsetzung der einzelnen Maßnahmen bewertet werden kann.
Karlsruhe
Gemäß des Klimaschutzkonzeptes 2030 der Stadt Karlsruhe besteht das Monitoring der Klimaschutzmaßnahmen aus den drei Elementen. Prozessverstetigung, Controlling und Berichterstattung. Zum Controlling steht folgende Passage im Klimaschutzkonzept.
„Mit dem Controlling soll eine kontinuierliche Maßnahmenverfolgung und -bewertung stattfinden. Hierfür sind geeignete Indikatoren zu entwickeln, die dann – möglichst ohne großen Erhebungsaufwand - jährlich abgerufen werden können. Eine Energie- und CO2-Bilanz wird wie bisher alle zwei Jahre erarbeitet werden. Es wird zu prüfen sein, ob es für das Controlling geeignete EDV-gestützte Lösungen gibt, die eine Entlastung für die betroffenen Sektoren bringen könnten.“ Inzwischen sind verschiedene Softwarelösungen für den kommunalen Klimaschutz verfügbar, mit denen sowohl eine Energie- und Treibhausgasbilanz erstellt werden kann, als auch zum Controlling der Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen und der Fortschrittsberichterstattung genutzt werden können. Zur öffentlichen Kommunikation der Fortschritte im Klimaschutz ist es nützlich, den Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen auf einer Webseite transparent präsentieren zu können. Die Visualisierung des Klimaschutzkonzeptes und des Maßnahmenkataloges ist somit eine Voraussetzung für die ausgeschriebene Softwarelösung. Die Dateneingabe soll Browsergestützt und kollaborativ möglich sein, um die entsprechenden Stellen und Ämter in der Stadtverwaltung in die Dateneingabe einbeziehen zu können.
Gesamtwert der Beschaffung, keine Bekanntgabe des Auftragswertes aus dem Vertraulichkeitsgrundsatz der Angebote
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ferung eines Monitoringtools für den Klimaschutz sowie Softwarepflegeleistungen für 3 Jahre
Postanschrift: Vasagatan 28
Ort: Stockholm
NUTS-Code: SE11 Stockholm
Postleitzahl: 11120
Land: Schweden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).