1/DLII6/NN014 - Autoimmundiagnosegeräte inklusive Dienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 6002508286-BAIUDBw DL II 6.1 NVG
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Fontainengraben 200
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAIUDBw Abt DL II 6
E-Mail:
Telefon: +49 228-5504-4742
Fax: +49 228-5504-898746
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1/DLII6/NN014 - Autoimmundiagnosegeräte inklusive Dienstleistung
1/DLII6/NN014 - Autoimmundiagnosegeräte inklusive Dienstleistung
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
- Autoimmundiagnosegerät inklusive Lieferung, max. 4 EA
- Inbetriebnahme/Installation/Ersteinweisung (mind. 2 Anwender), max. 4 EA
- Schulung (mind. 10 Anwender), max. 8 EA
- Schulung (mind. 2 befugte Personen vor Ort), max. 4 EA
- Schulung (mind. 2 Personen des Instandhaltungspersonal), max. 4 EA
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
-Eigenerklärung RUS Sanktionen (EinkaufBw IUD, Stand 4/2022)
- Erklärung zur Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) (BAAINBw-B-V 045/02.2019)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Aus-schlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/05.2012022)
- sofern zutreffend: Erklärung betreffend die Gründung einer Bietergemeinschaft (BAAINBw-B-V 047/10.2019)
- Eigenerklärung zum Nachweis der Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäß LAfo 2.7.1 - 2.7.5 der Leistungsbeschreibung
- Nachweis der CE-Kennzeichnung gemäß LAfo 2.3.2 der Leistungsbeschreibung
- Nachweis über die Zertifizierung DIN-EN 60601 + DIN 80601 gemäß LAfo 2.3.5 der Leistungsbeschreibung
- Nachweis über die Zertifizierung nach ISO 14001 oder Vergleichbar gemäß LAfo 2.7.6 gemäß der Leistungsbeschreibung
- Nachweis über das EU-EcoLabel gemäß LAfo 2.7.7 der Leistungsbeschreibung
- Eigenerklärung Nachhaltigkeit (EinkaufBw IUD, Stand 1/2023)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit