Rahmenvereinbarung - Erneuerung der WLAN-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0235-JB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2418080782
Fax: +49 2418082504
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Erneuerung der WLAN-Infrastruktur
Erläuterungsbericht zur Baumaßnahme und zur örtlichen Situation:
Im nachfolgendem Leistungsverzeichnis sind Leistungen zum Austausch, sowie Erweiterungen von WLAN-Access-Points ausgeschrieben. Die aufgeführten Leistungen werden am Universitätsklinikum der RWTH Aachen und
bei angeschlossenen Kliniken ausgeführt.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Liegenschaften:
RWTH Aachen, Pauwelsstraße 30, 52075 Aachen;
Aussenstelle Franziskus, Morillenhang 27, 52074 Aachen;
Aussenstelle Martinstraße 10-12, 52062 Aachen;
Aussenstelle Kellerhausstraße, 52078 Aachen;
Aussenstelle Bahnhofsstraße, 52064 Aachen;
Aussenstelle Stolberg, Steinfeldstr. 3a, 52222 Stolberg;
Aussenstelle Würselen, Schumanstrasse 33, 52146 Würselen;
Ausbildungsakademie Händelstraße 10, 52074 Aachen.
Universitätsklinikum Aachen AöR 52074 Aachen
Die Rahmenvereinbarung wird über einen Zeitraum von 24 Monaten geschlossen und kann um 6 Monate verlängert werden. Dies wird dem Auftragnehmer drei Monate vor Rahmenvertrags Ende schriftlich mitgeteilt.
Die Vereinbarung endet ebenfalls, wenn die Werte der Einzelabrufe in Summe das nachstehend genannte und geschätzte Auftragsvolumen erreichen. Dieses benannte Auftragsvolumen stellt somit auch eine Höchstmenge dar.
Über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von 2.500.000 Mio. EUR Netto in einzelnen Abrufaufträgen zur Rahmenvereinbarung geschätzt. Obwohl das Auftragsvolumen durch das UKA sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf die Vergabe von Aufträgen bis zu diesem Auftragsvolumen besteht demnach nicht.
Die Periodizität der jeweiligen Abrufaufträge lässt sich ebenfalls nicht verbindlich vorgeben. Abrufe erfolgen nach Bedarf.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a GWB)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Elektro Gena
Postanschrift: Carl-Zeisstr. 25
Ort: Alsdorf
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52477
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2404-97308
Fax: +49 2404-97318
Internet-Adresse: http://www.Elektro-Gena.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe ATE Kommunikationsanlagen GmbH
Postanschrift: Arndtstraße 51-55
Ort: Mülheim
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 208/ 94117617
Fax: +49 208/ 94117619
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY15LFM8E9
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2418080782
Fax: +49 2418082504
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/ukafacilities/ukafacilities.html