Bedampfungsschränke für Cyanacrylatanwendungen Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.10 - 0134/21/VV : 3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-2630
Fax: +49 2289910610-2630
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bedampfungsschränke für Cyanacrylatanwendungen
Lieferung von Bedampfungsschränken für Cyanacrylatanwendungen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von insgesamt bis zu 26 Cyanacrylat-Bedampfungsschränken. Diese geschätzte Gesamtmenge entspricht zugleich der insgesamt abrufbaren Höchstmenge. Der Festanteil der RV umfasst 6 Einheiten und wird nach Vertragsschluss initial beauftragt. Der variable Bestellanteil der RV von bis zu 20 Einheiten kann während der zweijährigen Laufzeit abgerufen werden. Die Abrufe erfolgen elektronisch über das Kaufhaus des Bundes. Von der Auftragnehmerin ist hierzu ein elektronischer Katalog bereit zu stellen. Die Lieferorte sind dezentral in der Bundesrepublik Deutschland verteilt. Es sind ergänzend Wartungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsdienstleistungen über einen Zeitraum von zwei Jahren zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bedampfungsschränke für Cyanacrylatanwendungen
Postanschrift: Eichengrund 45
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.