TH OWL - Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) - Laborplanung Gasinfrastruktur (LL/Gase) Referenznummer der Bekanntmachung: 12530/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Campusalle 12
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 521965350
Fax: +49 52617021711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Postanschrift: Adenauerplatz 1
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 521965350
Fax: +49 5219653599
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brandi.net
Abschnitt II: Gegenstand
TH OWL - Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) - Laborplanung Gasinfrastruktur (LL/Gase)
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe plant die Errichtung eines Forschungszentrums für postfossile Mobilität und Energieträger im ländlichen Raum auf dem Innovation Campus in Lemgo. Das Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) bietet als neue Forschungsinfrastruktur Wissenschaftlern, Entscheidungsträgern sowie der Gesellschaft die Möglichkeit, technologieoffen an einer multimodalen, vernetzten und nachhaltigen Mobilität zu forschen. Auf einer Bruttogrundfläche von etwa 2.100 m² wird in enger Kooperation zwischen der TH OWL und dem iFE - Institut für Energieforschung sowie weiteren Hochschuleinrichtungen eine einzigartige Forschungseinrichtung rund um das Thema der effizienten, klima- und ressourcenschonenden Mobilität von Morgen entstehen.
Zur Realisierung des Projektes werden Bundeszuwendungen aus dem Förderfeld „Klimaneutrale Antriebstechnologien und Erneuerbare Kraftstoffe“ beantragt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit dem Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) wird am Innovation Campus Lemgo eine Forschungsinfrastruktur entstehen, die zudem der Modellregion „Postfossile Mobilität OWL“ und den vorhandenen Kompetenzen im Bereich der nachhaltigen Energieforschung eine weithin sichtbare Verortung gibt. Auf einer Bruttogrundfläche von etwa 2.100 m² wird in enger Kooperation zwischen TH OWL und dem iFE - Institut für Energieforschung sowie weiteren Hochschuleinrichtungen eine einzigartige Forschungseinrichtung rund um das Thema der effizienten, klima- und ressourcenschonenden Mobilität von Morgen entstehen. In dem vorgesehenen Gebäude wird sich eine Werkhalle von etwa 800 m² Nettogrundfläche befinden, in der an Forschungsanlagen und Fahrzeugprüfständen nachhaltige Mobilitäts-, Kraftstoff-, Antriebs- und Energieinfrastrukturkonzepte erforscht, erprobt und demonstriert werden können. Für die entsprechenden Forschungs- und Transferprojekte sind mehrere Werkstätten vorgesehen, die einen direkten Zugang zur Werkhalle haben. In einem angrenzenden Bürotrakt werden weitere Büroflächen für Mitarbeiter sowie Schulungs‐ und Begegnungsflächen eingerichtet.
Diese Begegnungsflächen dienen insbesondere für den Transfer mit Wirtschaft und Gesellschaft und kann flexibel als Begegnungsort, Showroom oder Seminarraum verwendet werden kann.
Die tragenden und auch umhüllenden Bauteile des Gebäudes sollten, abgestimmt auf die Anforderungen an die Nachhaltigkeit, präferiert als Holzkonstruktion ausgebildet werden.
Die in diesem Verfshren ausgeschriebenen Planungsleistungen beziehen sich auf die Leistungen des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung Laborplanung Gasinfrastruktur (LL/Gase) gemäß/analog §§ 53 Abs. 2 Nr. 7 (Wasserstoff und Technische Gase), 55 HOAI. Zu den Planungsaufgaben gehören insbesondere das Wasserstoffverteilnetz, die Brennstoffzelle, der Elektrolyseur, die Analytik und das Steuerungssystem, sowie Verteilnetze für Kohlenstoffdioxid und für weitere Gase für die Forschungsanlagen.
1. Anzahl der Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bezüglich der Planung und Objektüberwachung einer Wasserstoffinfrastruktur oder eines Wasserstofftechnologie-Testfeldes in der Größenordnung von mindestens 50 kW, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mindestens Leistungsphasen 2 - 8 gemäß/analog § 55 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Die Referenz ist nicht älter als 5 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gemäß/analog § 55 HOAI fand nach dem 01.07.2018 statt.
1 Referenz: 1 Punkt
2 Referenzen: 2 Punkte
Ab 3 Referenzen: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 3 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 35 %
2. Anzahl der Referenzenprojekte des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bezüglich der Laborplanung (Planung und Objektüberwachung) für Technische Gase, die alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
- Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mindestens Leistungsphasen 2 - 8 gemäß/analog § 55 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Die Referenz ist nicht älter als 5 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 8 gemäß/analog § 55 HOAI fand nach dem 01.07.2018 statt.
1 Referenz: 1 Punkt
2 Referenzen: 2 Punkte
Ab 3 Referenzen: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 3 Referenzen erreicht.
Gewichtung: 35 %
3. Anzahl der Mitarbeitenden (Bezugsgroße: Vollzeitäquivalent), die über eine akademische Ausbildung im Bereich der Verfahrens- oder Wasserstofftechnologien verfügen.
1 bis 2 Mitarbeitende: 1 Punkt
3 bis 4 Mitarbeitende: 2 Punkte
Ab 5 Mitarbeitende: 3 Punkte
Die maximal mögliche Punktzahl wird bei 5 Mitarbeitenden erreicht.
Gewichtung: 30 %
Sofern in den Teilnahmeanträgen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern, sofern zulässig.
Die bei den Kriterien 1 bis 3 jeweils erreichte Punktzahl wird mit dem jeweils angegebenen Faktor der Gewichtung multipliziert.
Beispiel für die Bewertung eines Teilnahmeantrags:
Kriterium 1: 3 Referenzen = 3 Punkte x Gewichtung 35 = 105 gewichtete Punkte
Kriterium 2: 3 Referenzen = 3 Punkte x Gewichtung 35 = 105 gewichtete Punkte
Kriterium 3: 5 Berufsträger = 3 Punkte x Gewichtung 30 = 90 gewichtete Punkte
Gesamtpunktzahl: 300 gewichtete Punkte
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können im Rahmen der Bewertung der Eignung unter Zugrundelegung der vorstehend genannten Auswahlkriterien maximal 9 Punkte = maximal 300 gewichtete Punkte) sammeln.
Sollte die Auswertung der Teilnahmeanträge ergeben, dass auf mehrere Teilnahmeanträge dieselbe (gewichtete) Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1 beauftragt. Diese beinhaltet die Leistungen der Leistungsphasen 2 und 3, wobei die Leistungen der LPH 3 nur insoweit beauftragt werden, als sie für die baufachliche Prüfung des Fördermittelgebers erforderlich und in der Leistungsbeschreibung (Anlage B-12) als Teil der Leistungsstufe 1 ausgewiesen sind.
Die weiteren Leistungen der Leistungsphase 3 sowie der Leistungsphasen 4 bis 9 sind ebenfalls von den Bietern anzubieten. Diese Leistungen sind Gegenstand der Leistungsstufe 2. Auch die Leistungen der Leistungsstufe 2 werden stufenweise vergeben. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (dem obsiegenden Bieter) mit diesen Leistungen beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann die Leistungsphasen der Leistungsstufe 2 gar nicht (z.B. Eigenleistung), nur in Teilen oder anderweitig vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen:
1. Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bewerber gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung entweder die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur/in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
2. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
3. Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindeststandards.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von mind. 5.000.000,00 Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 1.500.000,00 Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme pro Versicherungsjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
1. Referenz Wasserstoffinfrastruktur oder Wasserstofftechnologie-Testfeld: Bewerber müssen mindestens ein Referenzprojekt für eine Wasserstoffinfrastruktur oder ein Wasserstofftechnologie-Testfeld in der Größenordnung von mindestens 50 kW nachweisen (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 1).
2. Referenz Laborplanung Technische Gase: Bewerber müssen mindestens ein Referenzprojekt im Bereich der Laborplanung für Technische Gase nachweisen (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 2).
Zu Ziff. 1:
Bewerber müssen mindestens ein Referenzprojekt für eine Wasserstoffinfrastruktur oder ein Wasserstofftechnologie-Testfeld in der Größenordnung von mindestens 50 kW nachweisen, das alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
- Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mindestens Leistungsphasen 2 - 5 gemäß/analog § 55 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Die Referenz ist nicht älter als 5 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 5 gemäß/analog § 55 HOAI fand nach dem 01.07.2018 statt.
Zu Ziff. 2:
Bewerber müssen mindestens ein Referenzprojekt im Bereich der Laborplanung für Technische Gase nachweisen, das alle nachfolgenden Anforderungen erfüllt:
- Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat mindestens Leistungsphasen 2 - 5 gemäß/analog § 55 Abs. 1 HOAI für das Referenzprojekt erbracht.
- Die Referenz ist nicht älter als 5 Jahre. Der Abschluss der Leistungsphase 5 gemäß/analog § 55 HOAI fand nach dem 01.07.2018 statt
Zum Nachweis der Mindestanforderungen zu Ziff. 1 und 2 haben Bewerber Angaben zu den Referenzprojekten in Form von Eigenerklärungen zu machen. Hierfür sind die erstellten Formblätter der Vergabestelle (Anlagen B-13 bis B-14 der Bewerberinformation) zu verwenden.
Der Eigenerklärung zu den Referenzen unter Ziff. 1 und 2 ist zusätzlich eine kurze Projektbeschreibung, in der das Projekt, die erbrachten Leistungen, die Kosten des Projektes, der Zeitraum der Leistungserbringung sowie Name des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind.
Bei Vorliegen von Bewerbergemeinschaften bzw. bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Nachweise auch bzw. nur für das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder den Nachunternehmer zu führen, welches bzw. welcher die Leistungen im Auftragsfall erbringen soll.
1. Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bewerber gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen Ingenieur/in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
2. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen zum TVgG NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerber müssen Angaben zu ihrem Russland-Bezug (bzw. dem ihrer Nachunternehmer/Eignungsleiher/Lieferanten) gemäß der Vorgaben der Eigenerklärung zum Sanktionspaket der EU machen.
2. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt.
Postanschrift: Albrecht-Thear-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.