Lieferung von Ökostrom für die LVR-Region Ost ab 01.01.2024
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kennedy-Ufer 2
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221809-3212
Fax: +49 2218284-4503
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Ökostrom für die LVR-Region Ost ab 01.01.2024
Beschaffung von Ökostrom für alle Liegenschaften der Region Ost des LVR.
Vertragslaufzeit: 2 Jahre + einmalige einjährige Verlängerungsoption.
Lieferbeginn: 01.01.2024
Beschaffung von Ökostrom für alle Liegenschaften der Region Ost des LVR.
Vertragslaufzeit: 2 Jahre + einmalige einjährige Verlängerungsoption.
Lieferbeginn: 01.01.2024
Der Stromverbrauch für die LVR-Region Ost lag in 2022 bei ca. 21Mio kWh (inklusive aller SLP+RLM-Profile).
Einmalige einjährige Verlängerungsoption, somit bis maximal zum 31.12.2026.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.