Energetische Sanierung D- und E-Bau an der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen, Standort Schwenningen - Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Hoptbühl 2
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78048
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7721/913-7373
Fax: +49 7721/913-8905
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lrasbk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung D- und E-Bau an der Gewerbeschule Villingen-Schwenningen, Standort Schwenningen - Dachabdichtungs- und Klempnerarbeiten
Beschreibung der Maßnahme:
Im Zuge der energetischen und brandschutztechnischen Sanierung der Gebäudeteile D und E der Gewerbeschule Schwenningen sollen auch die bestehenden Flachdächer energetisch saniert werden. Gegenstand der Ausschreibung ist der Rückbau des bestehenden Dachaufbaus mit Kiesschüttung, Rückbau von Oberlicht-Verglasungselementen, Einbau eines Gründachs mit 175-250 mm Gefälledämmung.
Leistungsumfang:
600m² Dachfläche Gebäudeteil D
795m² Dachfläche Gebäudeteil E
Erzbergerstraße 28, 78054 Villingen-Schwenningen
Im Zuge der energetischen und brandschutztechnischen Sanierung der Gebäudeteile D und E der Gewerbeschule Schwenningen sollen auch die bestehenden Flachdächer energetisch saniert werden. Gegenstand der Ausschreibung ist der Rückbau des bestehenden Dachaufbaus mit Kiesschüttung, Rückbau von Oberlicht-Verglasungselementen, Einbau eines Gründachs mit 175-250 mm Gefälledämmung.
Leistungsumfang:
600m² Dachfläche Gebäudeteil D
795m² Dachfläche Gebäudeteil E
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.